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Gesetzesnovelle Rot-Grün will mehr Rechte für die Homo-Ehe

30.06.2004 ·  Homosexuelle Paare sollen nach dem Willen von Rot-Grün rechtlich der Ehe näher gestellt werden. Justizministerin Zypries (SPD) präsentierte eine Gesetzesnovelle, die aber noch keine steuerliche Gleichstellung vorsieht.

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Drei Jahre nach dem ersten Schritt in der Gleichstellung homosexueller Paare will Rot-Grün die Annäherung der partnerschaftlichen Rechte an die Ehe weiter vorantreiben.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Mittwoch in Berlin eine entsprechenden Novelle des 2001 in Kraft getretenen Lebenspartnerschaftsrechts mit versorgungsrechtlichen Verbesserungen vor. Eingeführt werden soll danach auch die so genannte Stiefkindadoption.

Die Union reagierte mit Empörung. Das neue Lebenspartnerschaftsgesetz regelt weiterhin nicht die Gleichstellung im Steuerrecht. Dazu bedarf es der Zustimmung des von der Union dominierten Bundesrats. Die Koalition will das Thema Zypries zufolge im Herbst angehen.

„Erheblicher Gegenwind“

Anzeichen für wachsende gesellschaftliche Akzeptanz sah Zypries in einer am Dienstag beschlossenen Hamburger Bundesratsinitiative, die unter anderem auf steuerliche Gleichstellung mit Ehepaaren hinausläuft. Der jetzt vorliegende Entwurf soll noch vor der Sommerpause im Bundestag eingebracht werden. Er muß nicht vom Bundesrat gebilligt werden.

Zypries verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das Mitte 2002 mit zwei Urteilen den Gesetzgeber ermutigt habe, homosexuellen Paaren mehr Rechte zuzustehen. Davor habe es von Seiten der Union noch „erheblichen Gegenwind“ gegeben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, laut Mikrozensus gebe es 48.000 homosexuelle Partnerschaften, davon mindestens 8.000, die als eingetragene Partnerschaften nach dem Gesetz von 2001 anzusehen seien. Nach Schätzungen wachsen rund 8.300 minderjährige Kinder in homosexuellen Beziehungen auf.

Das neue Gesetz sieht vor, daß Lebenspartner wie Ehegatten künftig im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Unterhaltsrecht nach der Trennung soll weitgehend den Regelungen für Ehepartner entsprechen. Bei der Trennung ist auch nicht mehr wie bisher eine Erklärung vor dem Notar über den Beginn der Trennung notwendig. Wie im Scheidungsrecht komme es auf die Dauer des Getrenntlebens an. Die gesetzlichen Regelungen zur Hinterbliebenenversorgung gelten künftig auch für Lebenspartner.

„Entscheidende Schwelle“ überschritten

Außerdem wird die Möglichkeit des Verlöbnisses eingeführt. Dies macht sich in der Praxis besonders im Zeugnisverweigerungsrecht bemerkbar. Im Adoptionsrecht bleibt Rot-Grün nach eigenen Angaben hinter dem Wünschbaren zurück. Vorgesehen ist nur die so genannte Stiefkind-Adoption. Diese ist möglich, wenn ein Lebenspartner ein Kind in die Beziehung mitbringt und wenn der andere leibliche Elternteil der Adoption zustimmt.

Zypries sagte, die Bundesrepublik sei in diesem Punkt an eine europäische Konvention aus den 60er Jahren gebunden, die einer weiter gehenden Regelung entgegenstehe. Die Konvention stamme allerdings aus einer Zeit, als Homosexualität in Deutschland noch mit Strafe bedroht gewesen sei.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen, reagierte in der „Rheinischen Post“ empört auf den Gesetzentwurf. Mit Rechten auf Adoption und Kindererziehung werde „eine entscheidende Schwelle“ überschritten. Dagegen reagierte die FDP enttäuscht, weil Rot-Grün mit der Beschränkung auf Stiefkind-Adoptionen „weit hinter der gesellschaftlichen Realität“ zurückbleibe.

Folgende Änderungen am Lebenspartnerschaftsgesetz sollen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten:

ADOPTION: Schwule und Lesben sollen künftig leibliche Kinder ihres Partners adoptieren können („Stiefkindadoption“). Das gilt sowohl für Kinder, die mit in eine Lebenspartnerschaft gebracht werden als auch für Kinder, die in einer solchen geboren werden. Ist der andere leibliche Elternteil bekannt, muss dieser der Adoption des Kindes zustimmen. Zudem sind die zuständigen staatlichen Stellen verpflichtet zu prüfen, ob die Adoption dem Kindeswohl entspricht. Das Kind kann den gemeinsamen Namen des Paares erhalten.
BEAMTENRECHT: In bundesrechtlichen Vorschriften des Beamtenrechts (Reisekosten, Umzugskosten, Sonderurlaub etc.) werden Lebenspartnerschaften in Zukunft berücksichtigt.
HINTERBLIEBENENVERSORGUNG: Homosexuelle sollen nach dem Tod des Lebenspartners in Zukunft den vollen Rentenanspruch haben. Auch ein Rentensplitting wird ermöglicht.
SCHEIDUNG: Die Voraussetzungen für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft werden der Ehe angeglichen: Künftig soll keine notarielle Erklärung mehr erforderlich sein, es reicht vielmehr wie bei Ehegatten ein Trennungsjahr.
UNTERHALT: Nach einer Trennung gelten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften nach dem Willen der Koalition dieselben Versorgungsansprüche wie bei Eheleuten. Das heißt, ein Lebenspartner kann vom anderen „nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen“ angemessenen Unterhalt verlangen.
VERLÖBNIS: Schwule und Lesben sollen sich verloben können. Das bedeutet etwa, dass ihnen dann ein Zeugnisverweigerungsrecht in Strafprozessen zusteht.
ZUGEWINNGEMEINSCHAFT: Wie Eheleute werden Homo-Paare demnächst im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben - es sei denn, sie vereinbaren vertraglich Gütertrennung.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP
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