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Gesetzentwurf Kritik an Schröders Beratertätigkeit

12.02.2006 ·  Die neue Tätigkeit des früheren Kanzlers Schröder als Berater für den Essener Energiekonzern RAG stößt bei Union und vor allem der FDP auf heftige Kritik. Schröder fehle „jegliches Gespür für politischen Anstand“.

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Union und FDP wollen Gesetzentwürfe ausarbeiten, die es Politikern untersagen, in den ersten fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden für Unternehmen tätig zu werden, mit denen sie während ihrer Amtszeit befaßt waren.

Kritisiert wird die neue Tätigkeit des früheren Bundeskanzlers Schröder als Berater für den Essener Energiekonzern RAG. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Koppelin warf Schröder vor, „jegliches Gespür für politischen Anstand“ verloren zu haben. Der ehemalige Kanzler biedere sich bei den Bossen an. Auch der nordrhein-westfälische FDP-Fraktionsvorsitzende Papke zeigte sich verwundert über das Engagement des früheren Bundeskanzlers bei RAG. Er könne sich nicht vorstellen, „was Schröder bei einem Börsengang helfen kann".

Mandat für Merz

Der frühere Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag Merz bestätigte derweil, daß seine Kanzlei ein Mandat erhalten habe, die RAG beim Börsengang zu begleiten. Merz hatte jüngst an dem Treffen mit Bundeswirtschaftsminister Glos (CSU), Bundesfinanzminister Steinbrück (SPD), RAG-Chef Müller und Schröder in einem Berliner Hotel teilgenommen.

Die Investmentbank Goldman Sachs teilte unterdessen mit, sie habe - anders als berichtet - kein Mandat zur Begleitung des RAG-Börsengangs. Die RAG und Schröder legten Wert auf die Feststellung, daß der vormalige Bundeskanzler das Unternehmen unentgeltlich berate. RAG hatte mitgeteilt, daß Schröder unentgeltlich arbeite und ein Vertragsverhältnis weder existiere noch geplant sei.

„Widerspricht allen guten Sitten“

Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International teilte zu Schröders Tätigkeit mit: „Rechtlich ist es nicht angreifbar, doch es widerspricht allen guten Sitten." Schröder habe seit 1992 mit Müller zusammengearbeitet. Vergangenes Jahr sei er mit dem Börsengang der RAG und ihrem geplanten Ausstieg aus der Steinkohle befaßt gewesen. Wenn er nun wenige Monate nach seinem Ausscheiden die Seiten wechsele, sei das ein falsches Signal. Die Organisation forderte ebenfalls eine rechtliche Regelung. Als Vorbild nannte er das Verbot für Soldaten, in den ersten fünf Jahren nach ihrem Ausscheiden einen Job bei der Rüstungsindustrie anzunehmen.

Der geplante Börsengang des Essener Energie- und Chemiekonzerns RAG stößt derweil auf Hindernisse. Von einer Zustimmung der Bundesregierung könne nicht die Rede sein, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" unter Berufung auf das von der CSU geführte Bundeswirtschaftsministerium. Die in Nordrhein-Westfalen in einer Koalition mit der CDU regierende FDP verknüpfte den Börsengang der RAG mit dem Auslaufen des jetzt noch staatlich subventionierten Steinkohlebergbaus.

Der Vorsitzende der FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Papke, sagte, nach einem Börsengang müsse die RAG für die 38000 Beschäftigten im Steinkohlebergbau sowie für die Altlasten und die "Ewigkeitskosten" die Verantwortung übernehmen. Durch die Fortsetzung des Bergbaus nach dem Börsengang dürften keine neuen Kosten entstehen, für die die öffentliche Hand aufkommen müsse. Andernfalls werde man dem Börsengang nicht zustimmen. Papke unterstützte den Plan des Unternehmens, an die Börse zu gehen. Damit der ehrgeizige Zeitplan eingehalten werden könne, müßten aber schon bald Gespräche geführt werden.

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