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Gesellschaft Deutschlands liberale Nachbarn

08.04.2002 ·  Das deutsche Partnerschaftsgesetz, seit vergangenem August in Kraft, steht noch auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter. In anderen Länder sind ähnliche Gesetze längst anerkannt.

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Das Lebenspartnerschaftsgesetz steht in Karlsruhe auf dem Prüfstand. Die unionsregierten Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen halten das seit vergangenen August geltende Gesetz für verfassungswidrig: Es höhle den besonderen Schutz der Ehe aus.

In anderen europäischen Staaten sind besondere Regelungen für homosexuelle Paare gesellschaftlich längst anerkannt. Auch dort können Lesben und Schwulen ihre Partnerschaft behördlich eintragen lassen und werden in vielen Bereichen Ehepaaren rechtlich gleich gestellt.

Niederlande

In den Niederlanden gilt seit April des vergangenen Jahres ein Gesetz, das Homosexuellen die standesamtliche Eheschließung und die Adoption von niederländischen Kindern erlaubt. Damit räumen die Niederlande homosexuellen Paaren mehr Rechte ein als jedes andere Land.

Das im Dezember 2000 mit großer Mehrheit vom Parlament verabschiedete Gesetz sieht für homosexuelle Ehepaare die gleichen Rechte und Pflichten vor wie für heterosexuelle. Die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften bei den Gemeinden ist in den Niederlanden bereits seit 1998 möglich. Die Paare genießen seither die gleichen steuerlichen Vorteile wie heterosexuelle Ehepaare.

Dänemark

Dänemark ermöglichte 1989 als erster Staat eine so genannte registrierte Partnerschaft für homosexuelle Paare. Voraussetzung: Zumindest einer der Partner ist dänischer Staatsbürger und hat seinen Wohnsitz in Dänemark. Die registrierte Partnerschaft ist mit der Ehe nahezu gleich gestellt. So besteht etwa eine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht. Wie bei Ehegatten wird das Vermögen der Partner grundsätzlich als Gemeinschaftsgut angesehen, Partner gelten als gesetzliche Erben. Auch die steuer- und sozialrechtlichen Vorschriften zugunsten des Ehegatten gelten für registrierte gleichgeschlechtliche Beziehungen.

Seit 1999 haben gleichgeschlechtliche Paare in Dänemark die Möglichkeit, das Kind des Partners beziehungsweise der Partnerin zu adoptieren. Ausgeschlossen ist dagegen die Adoption eines Kindes, das von keinem der beiden stammt.

Die Gesetze in den übrigen skandinavischen Ländern zu homosexuellen Partnerschaften ähneln denen der dänischen Regelung.

Frankreich

Homosexuelle Paare in Frankreich können seit 1999 eheähnliche Lebensgemeinschaften schließen. Der so genannte Zivile Solidaritätspakt (PACS) sieht vor allem die gemeinsame steuerliche Veranlagung, Gütergemeinschaft und bevorzugte Erbbestimmungen vor.

Die gemeinsame Kindesadoption ist nicht möglich. Nach französischem Recht ist aber die Adoption eines Kindes auch durch Einzelpersonen möglich. Im Unterschied zu Ehen wird die Partnerschaft nicht im Rathaus, sondern vor dem Amtsgericht geschlossen oder aufgelöst. Der PACS ist keine besonders auf Homosexuelle zugeschnittene Rechtsform, sondern steht grundsätzlich allen Paaren offen, gleich welchen Geschlechts.

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