13.12.2006 · Das Augsburger Landgericht, vor dem sich Max Strauß wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten muß, hat die Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Der Prozeß ist bis weit in das nächste Jahr terminiert.
Das Landgericht Augsburg, vor dem sich Max Strauß wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten muß, hat es am Mittwoch abgelehnt, das Verfahren einzustellen. Das Verlangen der Schweizer Justiz, Kontounterlagen des Geschäftsmannes Karlheinz Schreiber nicht in deutschen Strafverfahren zu verwenden, stelle kein Prozeßhindernis dar, führte der Vorsitzende der 9. Strafkammer des Landgerichts aus.
Auch wenn sich ergeben sollte, daß die Kontounterlagen, die im Wege der Rechtshilfe von der Schweiz nach Deutschland geliefert worden seien, nicht als Beweise verwertet werden dürften, sei die Fortführung des Verfahrens möglich, da das Gericht weitere Beweismittel prüfen müsse. Ob bezüglich der Kontounterlagen ein Beweisverwertungsverbot besteht - sie also nicht berücksichtigt werden dürfen -, will das Gericht später entscheiden.
Verdacht auf steuerlichen Anlagebetrug
Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat in einem Schreiben an das Bundesjustizministerium gerügt, daß die Staatsanwaltschaft Augsburg bei einem Rechtshilfeersuchen im Jahr 1996 den Sachverhalt nicht vollständig geschildert habe. Es sei der Eindruck erweckt worden, gegen Schreiber und andere Beschuldigte, darunter zwei ehemalige Thyssen-Manager und Strauß, läge der Verdacht auf einen steuerlichen Anlagebetrug vor. Tatsächlich hätten nur Anhaltspunkte für eine einfache Steuerhinterziehung bestanden; in solchen Fällen ist nach dem Schweizer Recht keine Rechtshilfe zulässig. Die Schweizer Rüge bezieht sich formal nur auf das Verfahren gegen die früheren Thyssen-Manager, betrifft aber inhaltlich auch den Prozeß gegen Strauß, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, Provisionen in Höhe von 3,1 Millionen Mark, die er von Schreiber erhalten haben soll, nicht versteuert zu haben.
In der Hauptverhandlung vor der 9. Strafkammer wurde am Mittwoch versucht, den Gang des Rechtshilfeersuchens nachzuzeichnen. Im Mittelpunkt stand dabei die Lieferung von 36 Panzerfahrzeugen des Typs „Fuchs“ im Jahr 1991 nach Saudi-Arabien durch ein Unternehmen des Thyssen-Konzerns. Für die 26 Transport- und zehn Spürpanzer wurde ein Gesamtpreis von 446 Millionen Mark vereinbart, davon nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft 219 Millionen Mark für ein „Logistikpaket“. Hinter dieser Bezeichnung sollen sich ausschließlich Vermittlungsprovisionen, also Schmiergelder, verborgen haben. In einem vertraulich behandelten Vermerk vom November 1990 wurde zwischen den Finanzbehörden und Thyssen festgestellt, daß die Provisionen ausschließlich ins Ausland flössen und damit steuerlich abzugsfähig seien.
„Absolutes juristisches Neuland“
An diesen Vermerk knüpft das Schweizer Verlangen an, die Kontounterlagen Schreibers nicht zu verwenden. Der Vermerk sei der Staatsanwaltschaft Augsburg bekannt gewesen, als sie das Rechtshilfeersuchen gestellt habe, argumentiert das Bundesamt für Justiz. Er sei im Ersuchen nicht erwähnt worden, weil damit klargeworden wäre, daß es für einen Anlagebetrug keine Anhaltspunkte gegeben habe. Nach Schweizer Recht liegt ein Anlagebetrug vor, wenn über eine bloße Steuerhinterziehung hinausgehende Manipulationen, etwa die Verwendung gefälschter Unterlagen, festgestellt werden. Nach Ansicht des Schweizer Bundesamtes wußten die deutschen Behörden schon seit 1990, was es mit dem „Logistikpaket“ auf sich hatte.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft teilt die Schweizer Schlußfolgerungen nicht. Bei dem Vermerk des Jahres 1990 sei angenommen worden, daß die Empfänger der Provisionen keine im Inland steuerpflichtigen Personen seien. Bei dem im Jahre 1996 gestellten Rechtshilfeersuchen sei es gerade um die Widerlegung dieser Annahme gegangen - nämlich um den Nachweis, daß Gelder aus dem „Logistikpaket“ durch Schreiber an Personen weitergeleitet worden seien, die in Deutschland steuerpflichtig gewesen seien, darunter die Thyssen-Manager, Strauß und der frühere Staatssekretär Pfahls. Der Vorsitzende der 9. Strafkammer sagte am Mittwoch, das Gericht erwarte bei der Klärung dieser Fragen „absolutes juristisches Neuland“.
Der Prozeß gegen Strauß ist bis weit in das nächste Jahr terminiert. In den nächsten Verhandlungstagen sollen Einträge in Kalendern Schreibers verlesen werden, die ein zentrales Beweismittel der Staatsanwaltschaft sind.
Im Namen der Gerechtigkeit!
Rudolf Pill (Freud40)
- 13.12.2006, 23:33 Uhr