04.07.2002 · Muslimische Lehrerinnen dürfen an staatlichen Schulen nicht mit Kopftuch unterrichten, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Muslimische Lehrerinnen dürfen nicht mit Kopftuch an staatlichen Schulen unterrichten. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin.
Das Gericht wies damit die Klage einer aus Afghanistan stammenden deutschen Staatsangehörigen zurück. Das Oberschulamt Stuttgart hatte es 1998 abgelehnt, sie als Beamtin auf Probe einzustellen, weil sie auch im Unterricht eine Kopfbedeckung tragen wollte. In staatlichen Einrichtungen gelte das Gebot der Neutralität gegenüber unterschiedlichen Bekenntnissen und Weltanschauungen, urteilten die Richter.
Richter: Kopftuch ist wahrnehmbares Symbol
Jeder Schüler habe auf Grund seiner Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion ausgesetzt zu sein. Auch die Eltern der Kinder könnten verlangen, dass der Staat sich in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral verhalte. Nach Überzeugung der Bundesrichter ist das Kopftuch ein deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion, auch wenn die Trägerin keinerlei missionarische Absicht verfolge, sondern es nur aus Glaubensüberzeugung trage.
Wegen ihrer Neutralitätspflicht und ihrer Vorbildfunktion dürfe eine Lehrerin „den in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigten Schülern keine bestimmte Glaubensüberzeugung ständig und unübersehbar vor Augen führen“, betonten die Richter. Der Konflikt zwischen der Religionsfreiheit der Lehrerin und jener der Schüler sei daher nur so zu lösen, dass die Lehrerin zumindest während des Unterrichts auf ihr Kopftuch verzichte. „Da die Klägerin hierzu nicht bereit ist, fehlt ihr die erforderliche Eignung, den staatlichen Erziehungsauftrag mit der gebotenen Neutralität wahrzunehmen.“
Klägerin schon in Vorinstanzen gescheitert
Die Richter folgten damit der Argumentation des Oberschulamts. Die Behörde hatte der Pädagogin vorgeworfen, ihr fehle die Bereitschaft, das Neutralitätsgebot zu achten, das der Staat in Fragen der Religion gegenüber den Schülern und ihren Eltern einzuhalten habe. Die Muslimin Fereschta Ludin war mit ihrer Klage in den Vorinstanzen gescheitert. Dort hatte sie betont, dass sie ihren Beruf auf Grundlage der Verfassung ausüben wolle. Das Kopftuch sei für sie kein politisches Symbol. Ludin unterrichtet zurzeit an einer islamischen Grundschule in Berlin-Kreuzberg. Sie zeigte sich bestürzt über das Urteil, ließ aber offen, ob sie nun Verfassungsbeschwerde einlegen will.
Geteilte Reaktionen
Der Sprecher des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD), Aiman Mazyek, sagte den „Stuttgarter Nachrichten“, das Urteil bedeute faktisch ein Berufsverbot für die Klägerin. Der ZMD wünsche sich, dass die Frage nun vom Bundesverfassungsgericht entschieden werde. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Hakki Keskin, sagte der Zeitung hingegen, er finde die Entscheidung richtig, da das Kopftuch in der Tat Symbolcharakter habe und mit ihm eine bestimmte Richtung der Religiösität zum Ausdruck gebracht werde.