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Gentechnik Schröder will Tests an Embryonen zulassen

 ·  Schröder spricht sich im Bundestag für Gentests an Embryonen aus. Die Positionen bleiben kontrovers.

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Wenn die Zahl der Demonstranten vor dem Reichstag als Indiz für die Bedeutung der Gentechnik-Debatte für die Gesellschaft genommen werden kann, dann ist das Problem bei den Bürgern noch nicht angekommen. Ein einziger Demonstrant verteilte am Morgen sein Flugblatt gegen Präimplantationsdiagnostik (PID) und Forschung an embryonalen Stammzellen. Offenbar geht es vielen noch wie SPD-Fraktionschef Peter Struck, der freimütig bekannte: „Ich bin noch weit davon entfernt, Rat geben zu können. Ich suche Rat.“

Den erhielt er auch in dieser Debatte nur begrenzt, da sie sich in großen Teilen darin erschöpfte, die Problemstellung aufzuzeigen. Zu Recht wies der Bundeskanzler darauf hin, dass die Entscheidung über die Frage, was ethisch und was nicht ethisch sei, „viel an Information“ voraussetze. Hier beginnt in der Tat das Problem. Es geistern zum Beispiel unterschiedliche Zahlen durch die Debatte, was die Zahl der sogenannten verwaisten Embryonen anbetrifft. Dabei handelt es sich um Embryonen aus künstlicher Befruchtung, die dann aber nicht mehr gebraucht wurden. Der Bundeskanzler nannte hier die Zahl hundert. Das Bundesforschungsministerium geht hingegen inzwischen nur noch von 10 bis 15 aus.

Begrenzte Forschung

Im Gegensatz zu einem glasklaren Ja zur PID sprach sich Schröder nur indirekt für die Nutzung übrig gebliebener embryonaler Stammzellen aus: „Ist es dann nicht vertretbar, angesichts der Alternative, dass sie weggeworfen werden, begrenzte Forschung an ihnen zu ermöglichen?“ Seine liberale Einstellung verteidigte Schröder nicht mehr mit dem Hinweis auf den möglichen ökonomischen Nutzen. Im Bundestag strich er den medizinischen beziehungsweise sozialen Segen heraus: „Das eigentliche Potenzial der Gentechnik liegt doch darin, neue Medikamente, neue Behandlungsmethoden zu entwickeln, mit denen schwerste, bisher nicht heilbare Krankheiten unter Umständen geheilt werden oder gelindert werden können.“

Während zwischen SPD und CDU Einigkeit darin besteht, dass es keine Notwendigkeit für eine Änderung des 1991 verabschiedeten Embryonenschutzgesetzes gibt, suchte Fraktionschef Merz die Konfrontation mit Schröder wegen dessen Kommissionspolitik. Während Schröder versicherte, es handele sich bei dem von ihm berufenen Nationalen Ethikrat um kein Ersatzparlament, argwöhnte Merz genau dies.

Freiwilliger Verzicht

Angesichts der Tatsache, dass der Bundestag eine Enquetekommission zur Gentechnik eingesetzt habe, veranschauliche Schröders Ethikrat die „Entparlamentarisierung der Politik in Deutschland,“ sagte Merz. Er hoffe, dass die Debatte im Bundestag keine „Alibi-Veranstaltung“ sei. Die Kommissionen - nicht zuletzt die von der CDU-Politikerin Rita Süssmuth geleitete zur Einwanderung - machten es der CDU zunehmend schwieriger, die Regierung anzugreifen, da sie es dem Bundeskanzler ermöglichten, auf klare Stellungnahmen verzichten zu können.

Während Merz sich wie der Großteil der CDU-Ministerpräsidenten gegen PID aussprach, ließ CDU-Chefin Angela Merkel ihre Haltung offen und verwies darauf, dass ihre Partei darüber noch reden wolle. Dabei würden allerdings auch die Themen Pränataldiagnostik und Spätabtreibung mit einbezogen. Merkel forderte zudem, die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) auf, freiwillig auf den Import von embryonalen Stammzellen zu verzichten. Die Grünen erneuerten ihre ablehnende Haltung sowohl zu PID als auch zur Forschung an embryonalen Stammzellen. Die genpolitische Sprecherin der Fraktion, Ex-Gesundheitsministerin Andrea Fischer, erklärte, dass der „Mensch immer auch die Freiheit hat, sich zur Selbstbeschränkung zu entscheiden.“

Gerhardt für PID und Forschung

Einzig die FDP warb für Zustimmung zu beiden umstrittenen Punkten. Fraktionschef Wolfgang Gerhardt machte darauf aufmerksam, dass es nicht gehe, „dass die Pränataldiagnostik Probleme schafft, die PID verhindern kann.“ Auch CDU-Vize Jürgen Rüttgers hat sich mehrfach für PID ausgesprochen. Es sei unsinnig, diese Diagnoseform zur Feststellung einer Behinderung zu verbieten, wenn eine spätere Abtreibung wegen einer möglichen Behinderung erlaubt sei.

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Von Philip Eppelsheim

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