17.06.2004 · Mit der Neuordnung des Gentechnikrechts soll das Nebeneinander von konventionellen und gentechnisch veränderten Agrarprodukten geregelt werden. Die Biosicherheitsforschung wird von Rot-Grün ignoriert.
Von Christian SchwägerlRund 14 Millionen Euro hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren ausgegeben, um Gefahren gentechnisch veränderter Pflanzen für die Umwelt zu erforschen. Doch als die Wissenschaftler ihre Ergebnisse nun im Rahmen einer öffentlichen Konferenz in Berlin vorstellten, wurde deutlich, daß sich kein Politiker wirklich dafür interessiert.
Der eigentlich für eine Podiumsdiskussion eingeplante Staatssekretär Catenhusen (SPD) entschwand nach einigen aufmunternden Worten, ohne einen Vertreter seines Forschungsministeriums zu hinterlassen. Verbraucherministerin Künast (Grüne) konnte nicht zuhören, weil sie zeitgleich damit beschäftigt war, eine verschärfte Fassung des Gentechnik-Gesetzes der Öffentlichkeit zu präsentieren, das heute vom Bundestag beschlossen werden soll.
Kein Minister und kein rot-grüner Abgeordneter hat die Forscher zu sich geladen, um vor der Entscheidung über das Gesetz die wesentlichen Ergebnisse der Biosicherheitsforschung vermittelt zu bekommen. Die mit Steuergeldern ausgestattete wissenschaftliche Politikberatung scheint bei der Gentechnik nicht zu funktionieren, sondern im luftleeren Raum stattzufinden. Dabei haben die Biosicherheitsforscher wichtige Ergebnisse erzielt. Ihr Fragenspektrum war breit, von der Wirkung gentechnischer Insektengifte auf Nutzinsekte bis zur Verhinderung unerwünschten Pollenflugs bei Apfelbäumen.
Effektive Schädlingsbekämpfung
Bernd Hommel von der Biologischen Bundesanstalt schleppte zu Demonstrationszwecken eigens gentechnisch veränderten Mais aus seinem Treibhaus in Kleinmachnow mitten ins Regierungsviertel und zeigte zum Vergleich Pflanzen, die vom gefürchteten Maiszünsler gefressen werden. Der "Bt-Mais", fanden die Bundesforscher heraus, bekämpft diesen wichtigsten Maisschädling effektiv und schadet zum Beispiel Blattläusen nicht. Bei Trauermücken dagegen, die an der Zersetzung von Ackerstreu beteiligt sind, wurde eine verzögerte Entwicklung der Larven beobachtet. Insgesamt zog Projektleiter Hommel eine positive Öko-Bilanz: Bt-Mais erlaube es, auf das umweltschädliche Pflügen sowie auf manches Pflanzenschutzmittel zu verzichten, das sonst zur Bekämpfung des Zünslers unabdingbar wäre. An der TU München wurde ermittelt, daß das Bt-Gen sich nicht in das Genom von Pansenbakterien des Rinds einschleicht und die Bakterienflora sich durch Fütterung von Bt-Mais nicht verändert,
Viele Vorhaben wurden vorgestellt, die das Herz von grünen Volksvertretern schneller schlagen lassen könnten. So arbeitet die Universität Freiburg daran, mit Hilfe gentechnisch veränderter Pappeln an kontaminierten Industriestandorten in Ostdeutschland und in Rußland Schwermetalle aus dem Boden zu filtern. Ökologische Unbedenklichkeit wurde Projekten des Verbraucherschutzes attestiert, bei denen Pflanzen gegen Pilze resistent gemacht werden. Dies verhindert, daß an Pflanzen krebserregende Pilzsporen entstehen, die sich ansonsten in der Nahrungskette wiederfinden könnten. Forscher der Bundesanstalt für Züchtungsforschung ermittelten, daß die Pilzresistenz weder Raubmilben schadet noch nützlichen Pilzen, die auf dem Wein leben.
"Koexistenz" verschiedener Wirtschaftsformen
Unterschiedliche Ergebnisse gab es zu der Frage, welche Abstände zwischen Äckern nötig sind, um eine Kreuzung von konventionellen und gentechnisch veränderten Pflanzen zu unterbinden, also eine "Koexistenz" verschiedener Wirtschaftsformen zu ermöglichen, die, wie Anja Matzk von der Saatgutfirma KWS betonte, auch im Interesse der Pflanzenzüchter sei. Der Pollen des Rapses ist offenbar so flugfähig, daß es schwer sein dürfte, Bestände genetisch zu trennen. Ein Anbau in getrennten Regionen mit und ohne Gentechnik wurde als Lösung angeregt.
Beim Mais dagegen reichen nach Ansicht von Ingolf Schuphan von der RWTH Aachen dreißig Meter Abstand zum nächsten Feld aus, um die Ernte des Nachbarn unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Schwellenwerte für gentechnisches Material zu halten. Diese mehrfach genannte Zahl nahmen Forscher zum Anlaß, um eine wissenschaftsferne Politik im Verbraucherministerium zu kritisieren. Ministerin Künast will vorschreiben lassen, daß zwischen konventionellen und gentechnischen Maisfeldern ein Abstand von einem Kilometer zu liegen habe und zwischen Rapsfeldern ein Abstand von fünfhundert Metern.
Das würde den Anbau gentechnisch veränderter Sorten sehr schwierig machen. Joachim Schiemann von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig sagte außerhalb des Konferenzprogramms, das Ministerium habe sich bei seinen Entscheidungen einer Literaturquelle aus dem Jahr 1940 bedient, obwohl es aktuellere Arbeiten gebe. Empört zeigte sich Schiemann angesichts des oftmals geäußerten Verdachts, Sicherheitsforschung sei "pro Gentechnik" und diene nur der Akzeptanzförderung. Diese Meinung sei eine Beleidigung für jeden Wissenschaftler, sagte er.
Erhebliche Schadenersatzforderungen
Insgesamt konnten die Biosicherheitsforscher eine beruhigende Botschaft vermitteln. Viele Fragen seien noch offen, doch neuartige oder gravierende ökologische Risiken haben die Wissenschaftler in ihren Projekten nicht zu entdecken vermocht, mit Ausnahme der Kreuzungsmöglichkeit von Gentech-Raps und seinen wilden Verwandten. Wie Inge Broer von der Universität Rostock darlegte, werden technische Fortschritte es in Zukunft erlauben, die befürchteten Auskreuzungen ganz zu unterbinden. Schweigen herrschte dann auf dem Podium, als die Frage gestellt wurde, wie die Erkenntnisse denn in den politischen Entscheidungsprozeß einfließen. Denn das Gentechnik-Gesetz, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet werden soll, bedeutet nach Einschätzung vieler Experten einen De-facto-Ausstieg aus der Nutzung der agrarischen Gentechnik in Deutschland, obwohl in Paragraph 1 des Gesetzes steht, daß es den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft ermöglichen soll.
Besonders zwei Regeln, die in letzter Minute auf Drängen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen eingefügt wurden, könnten Landwirten das Interesse an solchen Pflanzensorten verleiden, in deren Entwicklung molekularbiologische Erkenntnisse eingeflossen sind. Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, müssen sich auf erhebliche Schadenersatzforderungen gefaßt machen, wenn Pollen von ihren Feldern auf Nachbargrundstücke fliegt. Kann ein Nachbar wegen einer Einkreuzung seine Ernte nicht oder nur zu niedrigeren Preisen absetzen, weil darin Spuren von gentechnisch veränderten Pflanzen gefunden wurden, soll er den Gentech-Bauern für den "Schaden" haftbar machen können. Kann kein Verursacher gefunden werden, sollen alle Bauern einer Region kollektiv haften, die solche Pflanzensorten nutzen. Bislang waren die Landwirte davon ausgegangen, daß Haftungsansprüche nur entstehen, wenn der gesetzliche Grenzwert von 0,9 Prozent Ernteanteil überschritten ist, von dem an Waren als "gentechnisch verändert" gekennzeichnet werden müssen, Die Koalition hat nun aber beschlossen, daß Gentech-Bauern für jede beliebige Umsatzeinbuße ihrer Nachbarn haftbar gemacht werden können, auch wenn dessen Ernte unterhalb des Schwellenwertes für die Kennzeichnung liegt.
Furcht vor Sabotageaktionen
Präzisiert wurde zudem, daß ein bundesweites Standortregister die Anbauflächen mit Gentech-Pflanzen nicht nur nach Gemeinden, sondern nach einzelnen Flurstücken erfassen soll. Diese Transparenz wird von allen Seiten grundsätzlich begrüßt und im Dienst der Vertrauensbildung als nötig erachtet. Doch bei einem Erprobungsanbau in sieben Bundesländern, der seit dem Frühjahr läuft, werden die Anbauflächen derzeit geheimgehalten, aus Furcht vor Sabotageaktionen von Umweltorganisationen. Solange Umweltgruppen nicht davon Abstand nehmen, Gentechnik-Äcker zu beschädigen, sehen viele Bauern ein öffentliches Register als Einladung dafür, auf ihren Grundstücken Demonstrationen abzuhalten oder das Eigentum zu zerstören.
Ausgerechnet im "Jahr der Innovation", das Bundeskanzler Schröder ausgerufen hat, warnte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Gentechnik-Gesetz werde Freilandexperimente und damit die gesamte Forschung mit neuartigen Pflanzensorten komplett zum Erliegen bringen. In den Reihen der rot-grünen Koalition ist entgegen Schröders Kurs aber die Einschätzung weit verbreitet, daß dies gar nicht schlecht, wenn nicht sogar wünschenswert wäre.