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Gentechnik-Entscheidung Weg frei für Stammzell-Forschung in Deutschland

30.01.2002 ·  Der Bundestag hat am Mittwoch der Einfuhr embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken unter strengen Auflagen zugestimmt.

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In Deutschland sollen künftig embryonale Stammzellen unter strengen Auflagen für Forschungsvorhaben importiert werden dürfen.

Der Bundestag stimmte am Mittwoch nach mehrstündiger Debatte mit 340 Stimmen für einen entsprechenden Kompromissantrag der Abgeordneten Margot von Renesse (SPD), Maria Böhmer (CDU) und Andrea Fischer (Grüne). Für ein Importverbot stimmten 265 Abgeordnete. Zehn Parlamentarier stimmten mit Nein, zwei enthielten sich. In einem ersten Wahlgang hatten die Parlamentarier zuvor die weitgehende Freigabe der Zelleinfuhr abgelehnt. Ein entsprechender Antrag bekam in der ersten Abstimmung nur 106 Stimmen und schied damit im zweiten Wahlgang aus.

Der Bundestag muss nun ein Gesetz verabschieden, der nur die Einfuhr embryonaler Stammzellen erlaubt, die bis zu einem bestimmten Stichtag hergestellt wurden. Damit soll verhindert werden, dass die Zellen für die Einfuhr nach Deutschland hergestellt werden. Die Herstellung embryonaler Stammzellen in Deutschland bleibt verboten. Für diesen Antrag hatte sich auch Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) ausgesprochen.

"Verrohungspotenzial der Moderne"

Vor der Abstimmung debattierte das Parlament viereinhalb Stunden über die Positionen der Antragsteller. Die SPD-Abgeordnete von Renesse sagte, sie verstehe die Angst vor dem "Verrohungspotenzial der Moderne" im Zusammenhang mit der Forschung an embryonalen Stammzellen. Es gelte aber, "die Moderne zu verarbeiten".

Stammzelllinien kein Embryo

Durch die in dem Antrag vorgesehene Stichtagsregelung werde kein Anreiz gegeben, Embryonen zu vernichten, unterstrich die SPD-Politikerin. Von Renesse betonte, bei den Stammzelllinien handele es sich nicht um einen Embryo oder um embryonales Gewebe. Die SPD-Politikerin äußerte zugleich verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber einer völligen Ablehnung jeglicher Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen.

Die FDP-Abgeordnete Ulrike Flach setzt sich nachdrücklich dafür ein, den Stammzellenimport für Forschungszwecke freizugeben. Um eine erfolgreiche Grundlagenforschung in Deutschland zu gewährleisten, dürfe auf die Möglichkeit, embryonale Stammzelllinien in Deutschland zu etablieren, nicht verzichtet werden, sagte Flach.

Schröder betont Freiheit von Wissenschaft und Forschung

Den Importgegnern warf Flach vor, den Forschungsstandort Deutschland zu vernachlässigen. „Diejenigen, die alles verbieten wollen, müssen den Patienten auch sagen, wir nutzen nicht jede Chance“, lebensbedrohliche Krankheiten zu bekämpfen, betonte Flach. Der Import sei nicht nur legitim, sondern „moralisch geboten“, unterstrich die FDP-Gesundheitsexpertin.

Bundeskanzler Gerhard Schröder warnte davor, durch ein Einfuhrverbot für embryonale Stammzellen die Kontrollmöglichkeit über diesen Forschungszweig zu verlieren. Schröder warb für einen Import unter strengen Auflagen: „Nur so sichern wir uns die Mitsprache über die Nutzung dieser Forschung. Nur dann wird es uns möglich sein, die notwendige Kontrolle der Verfahren und Ergebnisse zu gewährleisten.“

Schröder bezeichnete ein Importverbot für embryonale Stammzellen als unangemessen und rechtlich nicht haltbar. „Stammzellen, aus denen sich kein vollständiger Organismus mehr entwickeln kann, genießen keinen Grundrechtsschutz. Sehr wohl aber die Freiheit von Wissenschaft und Forschung.“

Zu Beginn der Debatte lehnte der CDU-Abgeordnete Hermann Kues stellvertretend für eine große Gruppe von Parlamentariern den Import strikt ab. Er wäre „die nachträgliche Billigung der Tötung der Embryonen außerhalb Deutschlands“, sagte er.

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