17.01.2005 · Union und SPD wollen zur Verbrechensbekämpfung den genetischen Fingerabdruck dem echten gleichstellen und DNA-Analysen ausweiten. Skeptisch bis ablehnend zeigen sich Grüne und FDP.
Nach der raschen Aufklärung des Mooshammer-Mordes in München haben Politiker von CDU, CSU und SPD gefordert, Analysen zur Erbsubstanz (DNA) - ähnlich wie den Fingerabdruck - einzusetzen. Politiker von Grünen und FDP verteidigten die geltende Praxis.
Für die Union sprachen sich der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU), der niedersächsische Innenminister Schünemann, der Hamburger Justizsenator Kusch und der Brandenburgische Innenminister Schönbohm (alle CDU) für häufigere Analysen aus. Die Union fordere das seit Jahren, sagten Kusch und Schönbohm, scheitere aber an „rot-grüner Blockade“.
Polizei und Staatsanwaltschaft hatten den mutmaßlichen Mörder Moshammers, Herisch A., bereits zwei Tage nach der Tat überführen können, da er in der bundesweiten Gen-Datei der Polizei gespeichert war. Stoiber sagte dank dieser modernen Fahndungsmethode würden in Bayern praktisch 100 Prozent der Kapitalverbrechen aufgeklärt.
Bisher aufwendiges Verfahren
Der Innenpolitiker der CDU/CSU-Fraktion Koschyk sagte, nach derzeitiger Rechtslage müsse ein Richter zustimmen, ehe einem Verdächtigen oder Verurteilten gegen dessen Willen eine Speichelprobe entnommen werde und bevor Tatortspuren molekulargenetisch untersucht werden dürfen. Wenn die Analysedaten in der DNA-Analysedatei beim Bundeskriminalamt gespeichert werden sollten, müsse der Richter abermals zustimmen. Dies sei zu aufwendig. Zudem müsse der limitierende Katalog der Straftaten, nach denen eine Analyse überhaupt möglich sei, aufgehoben werden.
Auch die Innenminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, Behrens (SPD) und Beckstein (CSU), und der Innenpolitiker der SPD-Fraktion Wiefelspütz warben dafür, DNA-Proben rechtlich der Abnahme von Fingerabdrücken gleichzustellen. Seiner Auffassung nach sei „eine DNA-Analyse stets dann zu erheben, und zu speichern, wenn eine erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt sei“, sagte Wiefelspütz nach Agenturangaben.
Koschyk, forderte, den genetischen Fingerabdruck den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichzustellen. „Datenschutzrechtliche Erwägungen gegen den umfassenden Einsatz der DNA-Analyse liegen neben der Sache, da nur die nicht kodierende DNA, die keinerlei genetische Informationen enthält, anonymisiert untersucht und gespeichert wird.“
Beck: „Uferlose Ausweitung“
Gegen diese Auffassung sprachen sich für die Grünen deren Parlamentarischer Geschäftsführer Beck und der Rechtspolitiker Montag aus. Beck warf der Union - nicht aber der SPD - vor, sie betreibe eine „uferlose Ausweitung des genetischen Fingerabdrucks“ und mißachte verfassungsrechtliche Vorgaben. Der Fall Mooshammer zeige, sagte Beck, daß die gegenwärtige Rechtslage „nicht defizitär“ sei. Nach Auskunft der Grünen-Vorsitzenden Roth könnten die Grünen aber einem Vorhaben zustimmen, das die Speicherung anonymer DNA-Spuren von einem Tatort erleichtere.
Beck sagte: „Aus der Sicht der Kriminalisten wäre es natürlich das schönste, die DNA-Analyse wie den heutigen Fingerabdruck erheben zu können.“ Aus Sicht der Bürgerrechte wäre die Ausweitung der Gen-Analyse aber eine Katastrophe. DNS-Spuren dürften nur gespeichert werden, wenn die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibe, etwa bei schweren Straftaten. Beck verwies darauf, daß schon gegenwärtig aus dem Genmaterial auch Merkmale wie Krankheiten zu erkennen seien. „Wenn die Forschung voranschreitet, wird noch mehr anhand der DNS festzustellen sein“, warnte der Grünen-Politiker.
Der FDP-Vorsitzende Westerwelle sagte, die Erhebung der DNA sei richtig bei konkretem Tatverdacht. Aber man dürfe „den Bogen nicht überspannen“, sonst verwandle sich das Land in ein „System Dr. Orwell“. Das Bundesverfassungsgericht habe der Entnahme von DNA enge Grenzen gezogen, zum Schutz der Bürger, auch gegen Weitergabe ihrer genetischen Daten an Firmen. Westerwelle beklagte den „Abbau von Bürger- und Freiheitsrechten durch diese Bundesregierung“ und nannte als Beispiele für eine „verheerende Tendenz“ das Luftsicherheitsgesetz und die Änderungen zum Bankgeheimnis.
Gewerkschaft der Polizei kritisiert Blockade
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat den Grünen wegen der von ihnen abgelehnten Ausweitung von Gentests bei Straftätern eine Blockadehaltung vorgeworfen. Der GdP-Vorsitzende Konrad Freiberg die Grünen am Montag auf, den Kampf gegen die Kriminalität nicht unnötig zu erschweren.
„Je mehr genetische Fingerabdrücke von mutmaßlichen Tätern registriert sind, umso mehr Verbrechen können aufgeklärt werden“, begründete Freiberg die von der GdP geforderte Ausweitung des Rechtsrahmens für Gentests. Es sei politisch unverantwortlich, Mißtrauen gegenüber dieser Ermittlungsmethode in der Öffentlichkeit zu säen.
CSU-Landesgruppe: Grüne müssen endlich Blockade aufgeben
Auch der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Wolfgang Zeitlmann, forderte eine erweiterte Einsatzmöglichkeit der DNA- Analyse bei der Kriminalitätsbekämpfung. „Es ist nicht weiter hinnehmbar, daß die Grünen eine entsprechende gesetzliche Regelung blockieren“, sagte Zeitlmann. Der Mord an Mooshammer habe nur aufgeklärt werden können, weil der Mörder im Zusammenhang mit einem früheren Ermittlungsverfahren freiwillig einer DNA-Analyse zugestimmt habe. Es sei sehr fraglich, ob nach der jetzt bestehenden restriktiven Gesetzeslage damals eine DNA-Analyse hätte erzwungen werden können.
Beck: Ausweitung der Analyse „eine Katastrophe“
Neben der Union fordert auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD), die DNS-Analyse solle zum „Standard einer erkennungsdienstlichen Behandlung wie der Fingerabdruck werden.“ Auch der SPD-Innenpolitiker im Bundestag, Dieter Wiefelspütz sprach sich dafür aus, eine DNS-Analyse stets zu erheben und zu speichern, wenn eine erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt sei. Diese Position werde auch von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) unterstützt. „Ich glaube, daß sich unsere Position auf mittlere Sicht durchsetzen wird“, sagte Wiefelspütz.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizminister Erwin Sellering (SPD) sagte: „Die Bürger haben ein Recht darauf, daß die modernsten Untersuchungsmethoden eingesetzt werden. Der Staat darf sich nicht absichtlich unwissend und schwach machen.“
„Der Bogen ist überspannt“
Auch der innenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, wandte sich gegen die Forderung Stoibers. „Mit einer DNS-Analyse als routinemäßige erkennungsdienstliche Behandlung ist der Bogen überspannt“, kritisierte Stadler. Er verwies auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, daß Gen-Analysen und deren Speicherung nur unter engen Voraussetzungen erlaube, etwa bei Sexualdelikten.
Stadler sprach sich allerdings dafür aus, die Spielräume voll auszuschöpfen. Er plädierte dafür, die rechtlichen Voraussetzungen für verpflichtende Massen-Gentests zu schaffen. So solle ein Richter diese Massentests zur Aufklärung von Straftaten anordnen können. Zudem müßten Fristen für die Speicherung des Genmaterials gesetzt werden. Dabei sei sicherzustellen, daß die DNA-Analysen Unschuldiger vernichtet würden.
Mertin: Jeder würde zum Verdächtigen
Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) hat Forderungen nach einer Ausweitung der DNA-Analyse zurückgewiesen. Sollte die DNA-Probe nicht wie bisher nur bei Sexualdelikten und schweren Straftaten angeordnet werden, drohe die Gefahr vom gläsernen Menschen, sagte Mertin am Montag.
Er fürchte, daß jeder Mensch bei einer Umsetzung der neuen Forderungen zum Verdächtigen werde, sagte Mertin. Die Diskussion sei zudem nach dem Fall Moshammer nicht angebracht, weil nach den vorliegenden Berichten die Aufklärung dieses Verbrechens über eine DNA-Analyse im Rahmen des bisher gesetzlich Möglichen gelungen sei.
Der genetische Fingerabdruck und die DNS-Datei
Die Erbsubstanz DNS (Desoxyribonukleinsäure oder englisch Desoxiribo Nucleic Acid DNA) ist ein komplexes Molekül. Sie hat die Form einer Spirale und ist im Kern jeder Zelle des menschlichen Körpers enthalten. Jeder Mensch - mit Ausnahme eineiiger Zwillinge - besitzt ein individuelles DNS-Muster. Aufgrund der Untersuchung der Erbsubstanz ist es heute möglich, nahezu zweifelsfrei Tote oder Straftäter zu identifizieren.
Trotz aller Vorsicht können Verbrecher eines in der Regel nicht verhindern: Sie hinterlassen Spuren ihrer DNS am Tatort. Schon ein ausgefallenes Haar, eine Hautschuppe oder ein abgebrochener Nagel reichen, um daraus im Labor menschliche DNS zu isolieren. Das gilt natürlich auch für Körperflüssigkeiten wie Blut, Speichel oder Sperma.
Seit April 1998 darf der „genetische Fingerabdruck“ besonders gefährlicher Straftäter beim Bundeskriminalamt in einer Datei gespeichert werden. Inzwischen sind mehr als 388.000 Datensätze erfaßt. Davon beziehen sich etwa 83 Prozent auf bekannte Täter, die übrigen 17 Prozent sind Spuren unbekannter Personen vom Tatort.
Genetische Fingerabdrücke, welche die Polizei bei freiwilligen DNS-Massentests nach Sexualverbrechen erfaßt, werden laut BKA nicht in die Datei aufgenommen. Diese Gen-Daten werden mit den Tatort-Spuren verglichen und anschließend vernichtet. Vor Gericht reicht eine DNS-Analyse als alleiniges Beweismaterial bislang nicht aus. Um einen Täter zu überführen, bedarf es weiterer Indizien.
Für die DNS-Datei des Bundeskriminalamtes werden nicht die gesamte DNS, sondern nur acht ganz bestimmte Abschnitte erfaßt, die Bezeichnungen wie „D21S11“, „SE 33“ oder „TH01“ tragen. Die Wahrscheinlichkeit, daß bei zwei Menschen diese acht Merkmale gleich sind, liegt laut BKA bei eins zu 700.000.000. Die Chance, daß eine untersuchte DNS-Probe einer falschen Person zugeordnet werden könnte, ist damit äußerst gering. (ddp)