08.05.2006 · Deutschlands erfahrenster Staatsschützer, Kay Nehm, steht kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit. Der eher spröde wirkende, aber auch feinsinnig-humorvolle Generalbundesanwalt blickt auf stürmische Zeiten zurück.
Von Reinhard Müller, KarlsruheAmtsmüde wirkt Kay Nehm nicht. Kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit sagt Deutschlands erfahrenster Staatsschützer: „Ich hab's gern getan.“ Daß er manche Verletzungen erlitten hat, merkt man dem Generalbundesanwalt an, aber auch, daß ihn nach zwölf Jahren als oberster Ankläger kaum noch etwas wirklich überraschen, gar aus der Bahn werfen kann. Sogar zum größten Terroranschlag aller Zeiten sagt Nehm: „Der 11. September konnte angesichts der Planungstreue der Al Qaida eigentlich niemanden überraschen“, sagt Nehm in seinem Karlsruher Dienstzimmer. Er weist auf den früheren Anschlag auf das World Trade Center im Jahr 1993 hin. Schon Ende der neunziger Jahre hatte Nehm öffentlich davor gewarnt, daß militante Islamisten auch hierzulande terroristische Strukturen bilden könnten.
Auch andere, teils immer noch schwelende Brandherde, sind ihm seit langem vertraut: Vor einem Jahrzehnt ermittelte Nehms Behörde gegen den iranischen Geheimdienstminister wegen eines Mordanschlags und gegen deutsche Geschäftsleute, die des Atomschmuggels für den Irak verdächtig waren. Er war zuständig für politisch heikle Strafanzeigen wie gegen den amerikanischen Verteidigungsminister Rumsfeld wegen der Foltervorwürfe im Irak. Die Maßstäbe für die Verfolgung von Rechtsextremisten im Fall einer vermeintlichen Gefährdung der inneren Sicherheit hat Nehm weitgehend geprägt - und er ist vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.
Spröde wirkend, aber feinsinnig-humorvoll
Am Potsdamer Überfall zeigt sich zugleich das Dilemma Nehms: Hätte er nicht gehandelt, wäre der alte Vorwurf wieder zu hören gewesen, er sei ein Zauderer, der die politische Brisanz eines Falls nicht erkenne. Nehm kann damit leben. „Vom Generalbundesanwalt erwartet man alles“, stellt der gebürtige Flensburger nüchtern fest. Daß er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen tätig wird und nicht aufgrund anderer Wünsche, daran hat Nehm auch schon einige Politiker erinnert, etwa Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin. Zu deren Nachfolgerin Brigitte Zypries (beide SPD) hat Nehm ein Nicht-Verhältnis.
Der eher spröde wirkende, aber auch feinsinnig-humorvolle Nehm ist ein anderer Typ als sein Förderer und Vorgänger Kurt Rebmann, der die Öffentlichkeit suchte. Anders als der wegen des Falls von Bad Kleinen entlassene Alexander von Stahl ist Nehm fachlich wie kaum ein anderer für dieses Amt ausgebildet: Der Sohn eines Generalstaatsanwalts war sowohl wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Generalbundesanwalt als auch beim Bundesverfassungsgericht, 1988 wurde er Bundesanwalt, zwei Jahre später übernahm er die Dienststelle des Generalstaatsanwalts der DDR, dessen Behörde er auflöste. 1991 wurde Nehm zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt, bevor er drei Jahre später nach „kurzer“ Zeit der Überlegung den Ruf auf den gefährlichen Posten des Generalbundesanwalts annahm - als Kurt Rebmann seinerzeit das Amt annahm, hatten zuvor acht Kandidaten abgesagt. Auch Nehm folgte der Devise „Einer muß es machen“.
Die größte Enttäuschung seiner Amtszeit
Doch es braucht mehr als herausragende fachliche Eigenschaften, um insbesondere in der Zeit des Terrorismus als Generalbundesanwalt die Altersgrenze zu erreichen. Die persönliche Bedrohung ist zwar eher geringer geworden als in der Phase der RAF-Morde an Repräsentanten des Staates. Doch die allgemeine Bedrohung für die Bevölkerung ist deutlich größer, was den Druck auf die Politik, auf die Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgungsorgane erhöht.
Das zeigte sich am 3. Oktober 2001. Gut drei Wochen nach den Anschlägen gegen Amerika tagte im Berliner Kanzleramt der Krisenstab: Der Kanzleramtschef, die Spitzen der Geheimdienste, der Staatssekretär im Bundesjustizministerium - und der Generalbundesanwalt. Man merkt Nehm an: Das Treffen war für ihn die größte Enttäuschung seiner Amtszeit. Es ging unter anderem um den deutsch-syrischen Kaufmann Mamoun Darkazanli, der unter Terrorverdacht steht und Jahre später Anlaß für das Ende des Gesetzes zum Europäischen Haftbefehl war. Er war den Behörden bekannt, zweimal war seine Akte schon vor dem 11. September gründlich studiert worden. Die Sicherheitsbehörden machten Druck, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Doch Nehm wies auf die Rechtslage hin: Damals war die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung noch nicht strafbar, und für eine Beteiligung an einer hiesigen Terrorgruppe gab es in Nehms Augen keinen Anfangsverdacht. Die Atmosphäre war „völlig vergiftet“, erinnert sich ein Teilnehmer. Nehm forderte Staatssekretär Geiger auf, ihn doch anzuweisen, ein Verfahren einzuleiten. Das geschah nicht. Erst als der BND-Präsident neue Informationen zu Darkazanli vorlegte, leitete Nehm ein Verfahren wegen Unterstützung einer inländischen terroristischen Vereinigung ein, die Al Qaida geholfen haben soll.
„Schläfer“ waren andere
Im Fall Darkazanli sah sich Nehm später bestätigt: Als er bei einem Amerika-Besuch fragte, was die dortigen Behörden (die ebenfalls Druck ausgeübt hatten) denn machen würden, wenn Darkazanli jetzt in den Vereinigten Staaten landete, sagte man ihm: „Wir müßten ihn laufenlassen.“ Es liege nichts gegen den Kaufmann vor, der mit der Familie Bin Ladin Geschäfte gemacht haben soll.
Enttäuschend war das Berliner Treffen für den Generalbundesanwalt vor allem deshalb, weil man von ihm forderte, es mit den gesetzlichen Regelungen nicht so genau zu nehmen. Auch bei anderer Gelegenheit forderten ihn die Spitzen der Geheimdienste gleichsam dazu auf, in Terrorismusfällen auf den für den Beginn von Ermittlungen erforderlichen Anfangsverdacht zu verzichten. Nehm sagt dazu nüchtern: „Es liegt in der Natur der Sache, daß die Dienste den Anfangsverdacht anders beurteilen.“ Er weist darauf hin, daß diese Hürde ohnehin sehr niedrig sei. Nehm wehrt sich energisch gegen eine faktische Eingliederung der Bundesanwaltschaft in die Sicherheitsbehörden. „Wir sind nicht die Exekutivabteilung der Nachrichtendienste.“ Der Generalbundesanwalt sagt aber auch: „Wir können sehr zufrieden sein mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Verfassungsschutz.“ Allerdings hat er auch schon mehrfach geäußert, die Hamburger Attentäter vom 11. September seien wegen ihrer auffälligen Lebensweise keinesfalls „Schläfer“ gewesen. Diese Bezeichnung treffe eher auf diejenigen zu, die sie beobachtet, aber nichts bemerkt hätten.
„Wir haben genug strafprozessuale Instrumente“
Trotz der aktuellen Bedrohung hält Nehm grundlegende Gesetzesänderungen nicht für erforderlich. „Wir haben genug strafprozessuale Instrumente.“ Nehm warnt geradezu davor, „das Recht auf den Kopf zu stellen“. Er weist jedoch darauf hin, daß bisher in Deutschland immer noch ein enger „vereinsrechtlicher“ Begriff der terroristischen Vereinigung gelte. In Europa sei man da schon weiter. Der oberste Ankläger wehrt sich vehement gegen Begriffe wie „Krieg gegen den Terrorismus“ oder „Feindstrafrecht“. Andererseits bricht seiner Ansicht nach der Rechtsstaat nicht zusammen, wenn sich das Strafrecht zu einem Recht der Gefahrenabwehr entwickelt - die Verhältnismäßigkeit der staatlichen Maßnahmen müsse aber immer gewahrt bleiben.
Zu zögerlich, zu rechtsstaatlich? Auf der Haben-Seite von Nehms Bilanz stehen 11 Anklagen und 7 Urteile gegen islamistische Terroristen. Ganz oben in der öffentlichen Aufmerksamkeit standen die Mitglieder der Hamburger Gruppe, die zum Umfeld der Attentäter vom 11. September 2001 gehörten. Mounir al Motassadeq wurde vom Hamburger Oberlandesgericht gemäß der Anklage der Bundesanwaltschaft zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - wegen Beihilfe zum mehr als dreitausendfachen Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es war die erste Anklage und die erste Verurteilung im Zusammenhang mit dem 11. September. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Mottassadeq erhielt schließlich sechs Jahre für seine Zugehörigkeit zu der Hamburger Terrorzelle. Deren Mitglied Abdelghani Mzoudi, von Nehm wegen derselben Delikte wie Motassadeq angeklagt, wurde schließlich sogar freigesprochen. Hätte es in Hamburg andere Richter gegeben, so mag man in der Bundesanwaltschaft denken, so würde nun jeder den deutschen Rechtsstaat rundherum loben.
Mancherlei Parteipolitik verwundert ihn
Ist Nehm unpolitisch, etwa weil er kein Parteigänger ist? Daß der Generalbundesanwalt politischer Beamter ist, hält Nehm für richtig. Auch wenn das nicht heißen dürfe, daß etwa nach politischen Motiven angeklagt werde. Bei grundsätzlichen Meinungsverschiedenheiten mit dem Justizminister müsse der die Möglichkeit haben, den Ankläger ohne Angabe von Gründen zu entlassen. Als er den früheren SPD-Politiker Wienand wegen Spionage anklagte, bekam er aus der Partei zu hören, warum er nicht auch gegen CDU-Politiker ermittle, da gebe es auch Anhaltspunkte.
Nehm erwidert, das tue er sofort, wenn er einen Anfangsverdacht habe, doch offensichtlich gab es nichts Belastendes. Solcherlei Parteipolitik verwundert ihn. Auch wundert es ihn, wenn der Sachverstand seiner Behörde mit handverlesenen Staatsanwälten aus ganz Deutschland von der Politik nicht genutzt wird - etwa im später kläglich gescheiterten Verfahren zum Europäischen Haftbefehl.
Das Steuer nie verlassen
Doch Nehm klagt nicht. Wenn er auch nicht amtsmüde wirkt, so macht er auch nicht den Eindruck eines künftigen Pensionärs, der sich eine neue Aufgabe suchen muß. Er ist Präsident der Deutschen Akademie für Verkehrswissenschaft - und er will auch weiterhin seine Erfahrungen nutzbar machen. Als er sein Amt antrat, wollte er nicht den „Grüßonkel“ geben. Doch hat er mit der Zeit Gefallen auch an repräsentativen Terminen gefunden. Das war wohl ein gewisser Ausgleich für das ständige Leben in der höchsten Sicherheitsstufe, umgeben von einem halben Dutzend Personenschützer, immer in mehren gepanzerten Fahrzeugen unterwegs. Jeder Spaziergang muß zwei Stunden vorher angemeldet werden. Nehm, der Personenschutz schon seit der Zeit des RAF-Terrors gewohnt ist, legt sich dafür stets ein Buch zurecht. Das ist auch Rücksichtnahme auf die Beamten der Landespolizei. Der Major der Reserve legt Wert auf Kameradschaft und den Corpsgeist der Bundesanwaltschaft, so daß es ihn etwas befremdete, als sich nach seiner Ernennung mancher Kollege übergangen fühlte und sich mit Indiskretionen rächte - ein Problem, mit dem auch die Sicherheitsbehörden zu kämpfen haben.
Bei seiner Amtseinführung 1994 sagte Nehm, wer schon unter sechs Justizministern und vier Generalbundesanwälten gedient habe, der „kann sich keinen Illusionen hingeben“. Als Ziel nannte er, „daß es uns gemeinsam gelingen wird, das Behördenschiff in ruhigere Gewässer zu steuern“ und der der Öffentlichkeit bewußtzumachen, daß beim Generalbundesanwalt „seit jeher gute Arbeit geleistet wird“. Das Schiff der Bundesanwaltschaft war jedoch weiterhin teilweise schweren Stürmen ausgesetzt, zuletzt im Potsdamer Fall. Diese Turbulenzen gingen auch an Nehm nicht spurlos vorbei. Er blieb aber auf der Brücke.
Reinhard Müller Jahrgang 1968, Redakteur in der Politik, zuständig für „Staat und Recht“.
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