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Gendiagnostikgesetz Gene und Blitze

25.04.2009 ·  Das vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz versucht nicht nur technischen Möglichkeiten nachzulaufen, sondern beweist, dass Gesetzgebung auch darin besteht, Werturteile zu fällen und Marksteine zu setzen. Gleichwohl sind manche Grenzen willkürlich gezogen.

Von Georg Paul Hefty
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Das Vorgehen englischer Eltern, die elf Embryonen künstlich herstellen und dann zehn zugrunde gehen ließen, um eines zu finden, das ein geringes Risiko auf Brustkrebs hat, bleibt der deutschen Wertegesellschaft bis auf weiteres erspart. Bis auf weiteres - so lange eben, wie das am Freitag vom Bundestag beschlossene Gendiagnostikgesetz gilt.

Denn die besonnen geführten langjährigen Beratungen des Entwurfs und die Schlusslesung im Plenum lassen befürchten, dass die Vernunft, die heute zu den zugelassenen Ausnahmen führte, auf nicht allzu lange Sicht die Vernunft untergraben wird, auf der die rechtliche Beschränkung der Gentests beruht.

Willkürliche Grenzen

So weise es ist, das Recht auf Nichtwissen über das eigene und erst recht über das fremde persönliche Schicksal gesetzlich festzuschreiben, so unverkennbar ist es doch, dass unterschiedlichste Interessen(gruppen) das Recht auf Wissen über die persönlichen und fremden Zukunftsaussichten durchsetzen wollen.

Tatsächlich sind manche Grenzen willkürlich gezogen. Die 300.000-Euro-Schranke bei Lebensversicherungen ist aus der Sicht der FDP ebenso fragwürdig wie aus der Sicht der Grünen - allerdings aus jeweils genau gegensätzlichen Gründen. Und die Zulassung der vorgeburtlichen Gendiagnostik zur Aufdeckung von - hoffentlich - heilbaren Erkrankungen öffnet den Untersuchungen auf das Geschlecht und etwaige Krankheitsrisiken durch die Hintertür ein großes Tor. So wird es zum gesetzgeberischen Risiko, wohin sich im Zuge der Gesetzesanwendung die Waage neigen wird: zu einer Bescheidung der Bevölkerung mit dem rechtlich Erlaubten oder zu einem Dringen auf die Ausschöpfung der naturwissenschaftlichen Möglichkeiten.

Zurzeit aber ist das Gendiagnostikgesetz ein gutes Gesetz. Es beweist, dass Gesetzgebung nicht nur darin bestehen kann, den technischen Möglichkeiten nachzulaufen, sondern auch darin, Werturteile zu fällen und Marksteine zu setzen. Gesetzgebung ist Ausdruck des politischen Willens, die Gesellschaft und deren Weg zu gestalten.

Dazu gehört manchmal auch die Entschlossenheit, dem Erkenntnisdrang von Wissenschaftlern, Praktikern und Laien den Hinweis auf die Wirklichkeit entgegenzustellen: Auch der, dessen Genausstattung von allen Krankheitsrisiken frei ist, kann von einem Blitz oder einem Blumentopf erschlagen werden.

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