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Gastkommentar Nebentätigkeiten: Keine Nebensache

10.01.2005 ·  Es sei gut, wenn Abgeordnete noch etwas anderes kennen als die Politik. Das schreibt der frühere Verfassungrichter Ernst Benda in seinem Gastkommentar für die F.A.S.. Politiker, deren Existenz nicht von ihrem Mandat abhänge, seien unabhängiger.

Von Ernst Benda
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Ein Energiekonzern liefert seinem früheren Mitarbeiter weiter Strom zu einem geringeren Preis. Daran ist nichts anstößig.

Auch Bergarbeiter bekommen verbilligten oder kostenlosen Hausbrand, wenn sie in Rente gegangen sind. Wird an frühere Arbeitnehmer weiterhin Geld gezahlt, mag dies eine Abfindung für früher geleistete Dienste sein. Fragwürdig ist diese Fürsorge, wenn der Arbeitnehmer ein parlamentarisches Mandat übernommen hat. Die Vermutung liegt nicht fern, daß sich mit den Zahlungen die Hoffnung verbindet, die Großzügigkeit werde sich irgendwann auszahlen.

Nicht Nebentätigkeit, sondern Neben-Untätigkeit

Solche Fälle sind in den letzten Wochen bekanntgeworden. Bei ihnen handelt es sich nicht um erlaubte Nebentätigkeiten von Abgeordneten, sondern eher um Fälle einer Neben-Untätigkeit. Der frühere Arbeitnehmer schuldet keine bestimmten Dienste, aber doch eine freundliche Grundstimmung. Wenn das Unternehmen Wünsche gegenüber dem Staat hat oder von diesem in Anspruch genommen wird, könnte versucht werden, das Wohlwollen in Einflußnahme, Fürsprache oder Insider-Tips umzusetzen.

Das Parlamentsrecht weiß, daß Abgeordnete, die vor ihrer parlamentarischen Tätigkeit einen Beruf ausgeübt haben oder diesen nach der Übernahme des Mandats fortführen, in Interessenkollisionen geraten können. Dem Präsidenten des Bundestages müssen alle Berufstätigkeiten, Aufsichtsratsmandate und oberhalb bestimmter Grenzen auch Einkünfte aus anderen Verträgen und Tätigkeiten mitgeteilt werden.

„Ein Parlament von Berufspolitikern wäre fatal“

Nebentätigkeiten während der Ausübung des Mandats sind zulässig, sollen aber offengelegt werden, weil ein Konflikt zwischen parlamentarischer Arbeit und Nebentätigkeit entstehen kann. Jetzt gibt es Vorschläge, die Nebentätigkeit von Abgeordneten ganz zu untersagen oder durch Verrechnung der so entstehenden Einkünfte mit den Diäten zu entmutigen.

Für einen Parlamentarier, der sein Mandat ernst nehme, sei es nicht vorstellbar, daß er noch andere Tätigkeiten ausübe, meint der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Michael Müller. Es wäre aber fatal, wenn künftig im Parlament nur noch Berufspolitiker säßen, die selbst über keine eigenen Erfahrungen in einem anderen Beruf mehr verfügten.

Regeln, die den Bedürfnissen der Praxis entsprechen

Sie sollen die Regeln festsetzen, nach denen das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sich abspielt. Diese Regeln müssen auch den Bedürfnissen der Praxis entsprechen. Ein Gesetz, das, von der oft praxisfernen Ministerialbürokratie entworfen, durch Abgeordnete erarbeitet wird, die die Wirklichkeit des Lebens nicht kennen, mag höchsten Ansprüchen juristischer und sonst abstrakter Gesetzgebungslehre entsprechen.

Es birgt aber die Gefahr, der Realität des wirtschaftlichen Lebens zu widersprechen. Die Erfahrungen der Praxis mögen durch die Stellungnahmen interessierter Verbände, etwa in Anhörungen, eingebracht werden. Wenn die Parlamentarier aber ohne eigene Erfahrungen sind, liefern sie sich um so mehr den Wünschen der Verbände aus, die so sachkundig wie parteiisch sind.

Offenlegung bei Interessekollision

Daß es schwierig ist, neben der Wahrnehmung des parlamentarischen Mandats noch einen Beruf auszuüben, weiß jeder, der über eigene parlamentarische Erfahrungen verfügt. Unmöglich ist es nicht. Wenn es gelingt, kommt es dem Parlament zugute. Abhängigkeiten können entstehen, wenn der Arbeitgeber des Abgeordneten oder - bei der Ausübung des Anwaltsberufs - dessen Mandant ein besonderes Interesse an den Gesetzen hat, die im Parlament entstehen. Wenn solche Interessenkollisionen entstehen, ist der Abgeordnete schon heute zu ihrer Offenlegung verpflichtet.

Die größte Gefahr für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten ergibt sich nicht aus einer anderweitigen beruflichen Tätigkeit. Sie besteht dann, wenn seine persönliche Existenz davon abhängt, ob er wieder aufgestellt und gewählt wird. Der Vollzeit-Nur-Parlamentarier unterliegt der Versuchung, auf eine eigene Meinung zu verzichten und sich den Beschlüssen seiner Partei und Fraktion zu unterwerfen, um die Fortdauer seines Mandats zu sichern.

Verläßlichkeit und Solidarität

Verläßlichkeit und Solidarität mit den politischen Freunden sind notwendige Voraussetzungen jeder Parlamentsarbeit - aber auch der eigene Kopf. Das Bewußtsein, nicht auf das Mandat angewiesen zu sein, ist eine gute Grundlage für die Unabhängigkeit eines Abgeordneten. Wenn er eine berufliche Tätigkeit fortsetzt, soweit dies mit der parlamentarischen Belastung vereinbar ist, kann er die sich hieraus ergebenden Erfahrungen in die politische Arbeit einbringen, und er trägt zur Sicherung der eigenen Unabhängigkeit und der des Parlaments bei. Diese Möglichkeiten abzuschneiden, wäre ein Irrweg.

Es geht hier um eine sehr grundsätzliche Frage der Zukunft des Parlamentarismus: Es ist besser, wenn das Volk nicht durch Berufspolitiker, sondern zumindest auch durch Menschen vertreten wird, die den Arbeitsalltag der Menschen aus eigener Anschauung kennen. Solche Bürgerinnen und Bürger für die Politik zu gewinnen, sollte nicht entmutigt werden.

Der Autor ist Präsident des Bundesverfassungsgerichts a. D

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 09.01.2005, Nr. 1 / Seite 2
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