03.06.2002 · Eine Woche vor den Parlamentswahlen sind neue Vorwürfe über Folterpraktiken des rechtsradikalen Politikers Le Pen während des Algerienkrieges veröffentlicht worden.
Der französische Rechtsradikale Jean-Marie Le Pen sieht sich wenige Tage vor der Parlamentswahl mit neuen Zeugenaussagen über seine Beteiligung an Foltertaten im Algerienkrieg konfrontiert. Vier Folteropfer schilderten der Pariser Tageszeitung „Le Monde“ Einzelheiten über Misshandlungen mit Elektroschocks, Schlägen und Scheinexekutionen, an denen sich Le Pen beteiligt habe. Le Pen, der vorab von der geplanten Veröffentlichung erfahren hatte, drohte der Zeitung mit einem Prozess. Trotzdem veröffentlichte „Le Monde“ die Aussagen.
„Le Pen hat sich auf mich gestellt. Das Wasser quoll mir aus Mund und Nase. Ich wurde ohnmächtig“, berichtete der 1930 geborene Mohammed Abdellaoui über seine Misshandlung, die sich Anfang 1957 in der Fort-L'Empereur-Kaserne der französischen Truppen in Algier ereignet habe. Der damals 18-jährige Mustapha Merouane sagte, Le Pen habe bei Folterungen mit Elektroschocks den Stromschalter bedient. Der damals 19-jährige Abdelkader Ammour schilderte, wie ihm Le Pen einen Schwamm mit Toilettenwasser in den Mund steckte.
Le Pen: Unfaire Manipulation
Le Pen nannte diese Veröffentlichung vor der ersten Runde der Wahl am 9. Juni „eine besonders unfaire Manipulation“. Er habe „niemals persönlich“ an Foltern teilgenommen. Vor 40 Jahren hatte Le Pen, der von Januar bis März 1957 in Algier mit der Nachrichtenbeschaffung beschäftigt war, Folterpraktiken noch zugegeben. „Ich habe gefoltert, weil es getan werden musste“, sagte er 1962 der Zeitung „Combat“. Le Pen hatte sich damals freiwillig für einen Geheimdiensteinsatz im Algerienkrieg (1954 bis 1962) gemeldet.
Le Pen wertete die Veröffentlichung der Zeugenaussagen als „Angriff auf die Ehre der französischen Armee“ und „indirekte Verherrlichung des Terrorismus“. Die „Manipulation“, die mit Hilfe des algerischen Geheimdienstes zustande gekommen sei, solle ihn persönlich treffen und sei „ein regelrechter Aufruf zum Mord“.
Mit juristischen Schritten gegen diese Foltervorwürfe ist der FN-Chef bisher gescheitert. Das höchste französische Berufungsgericht hat zuletzt 2001 festgestellt, dass es keine „Diffamierung einer öffentlichen Persönlichkeit“ sei, Le Pen als „Folterer während des Algerien-Krieges“ zu bezeichnen.