Nach dem jüngsten Beschluss des Koalitionsausschusses soll der Bund künftig nicht mehr nur befristete Projekte in Wissenschaft und Forschung, sondern auch feste Einrichtungen an Hochschulen unterstützen können. In Artikel 91b des Grundgesetzes soll es dann heißen: „Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen in Fällen überregionaler Bedeutung zusammenwirken bei der Förderung von: ...Vorhaben und Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen.“
Mit dieser Neuformulierung, die freilich von Bundestag und Bundesrat noch beschlossen werden muss, würde nicht einfach das Kooperationsverbot aufgehoben und die im Zuge der Föderalismusreform im Jahre 2006 beschlossene Grundgesetzänderung wieder zurückgenommen. Vielmehr würde eine bisher nie zulässige Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern möglich.
Neue Architektur des Wissenschaftssystems
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird nun einen Referentenentwurf erarbeiten, der anschließend zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Danach werden die Länder und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Der Entwurf soll dem Kabinett noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Die Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag sind für den Herbst geplant. In Kraft treten könnte die Grundgesetzänderung dann zum 1. März 2013.
Würde dieser Zeitplan eingehalten, könnte die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats, die über eine neue Architektur des gesamten Wissenschaftssystems nachdenkt, schon die erweiterte Zusammenarbeit einbeziehen. Außerdem hätten die Länder die Sicherheit, dass das Ende der Exzellenzförderung im Jahre 2017 nicht unweigerlich mit einer Abwanderung von Spitzeninstituten aus den Universitäten und einem massiven Qualitätsverlust der bisher erfolgreich geförderten Einrichtungen verbunden ist. Denn bisher können vom Bund Institutionen der wissenschaftlichen Forschung nur außerhalb von Hochschulen gefördert werden.
Hochschulen als Kernstück der Wissenschaft
„So viel Kooperation war noch nie“, sagte Bundesbildungsministerin Schavan (CDU). Mit einer Änderung von Artikel 91b würden die Hochschulen als Kernstück der Wissenschaft deutlich gestärkt. Kooperationen, die von der Politik verordnet werden, will die Ministerin ausdrücklich nicht, alle Förderinitiativen des Bundes müssten wissenschaftlich motiviert sein.
Die jetzt ins Auge gefasste Änderung des Artikels 91b geht zurück auf einen Vorschlag des bayerischen Wissenschaftsministers Heubisch (FDP). Damit ist zumindest die Zustimmung Bayerns gesichert. Abzuwarten bleibt, inwieweit ein Konsens mit der Opposition erzielt werden kann, die mehr Zusammenarbeit nicht nur in der Wissenschaftsförderung, sondern auch im Schulbereich verlangt. Vor allem SPD und Grüne halten den jetzt erzielten Konsens für halbherzig und würden gern auch Schulen stärker vom Bund finanzieren und damit auch beeinflussen lassen. Dagegen werden sich aber Bayern und weitere CDU-geführte Länder wehren.
Es sei keine Frage der Finanzierung, mehr Vergleichbarkeit in den Abschlüssen, Mobilität und eine einheitliche Lehrerbildung sowie Anstellungspraxis in allen Ländern, wie es von der Bevölkerung gewünscht werde, herzustellen, sagte Frau Schavan gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Sie erwarte von den Ländern, dass sie in der Kultusministerkonferenz die dafür nötigen Vereinbarungen träfen und sich auch mit Städtetagen und Landkreistagen zusammentäten, um ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Die Wissenschaftspolitik sei der Schulpolitik in dieser Frage erheblich voraus, sagte die Ministerin.