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Föderalismusreform Im Schneckentempo zur „Schuldenbremse“

23.06.2008 ·  Im Schatten der Uneinigkeit über die große Lösung, wie die Staatsschulden - gegenwärtig 1550 Milliarden Euro - langfristig abzubauen sind, bahnen sich zwischen Bund und Ländern manche Annäherungen an, die nicht geringzuschätzen sind.

Von Stefan Dietrich
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Die Kommissionen, die sich seit sechs Jahren um die Entflechtung bundesstaatlicher Strukturen bemühen, sind nicht ganz so schlecht wie ihr Ruf und nicht ganz so gut, wie sie sein könnten. Die Föderalismuskommission I hat immerhin dazu geführt, dass der Anteil der Gesetze, denen der Bundesrat zustimmen muss(te), von knapp sechzig auf weniger als fünfundvierzig Prozent zurückgegangen ist.

Das heißt: Sowohl der Bund als auch die Länder haben Entscheidungsfreiheit gewonnen; die Möglichkeiten der Länder, sich Zustimmungen „abkaufen“ zu lassen, sind weniger geworden. Dennoch hätte man sich im Sinne des Subsidiaritätsprinzips mehr föderale Eigenverantwortung wünschen können.

Auch die Föderalismuskommission II wird manche Erwartungen hinsichtlich einer stärkeren finanziellen Eigenverantwortung von Bund und Ländern enttäuschen. Wie die Staatsschulden – gegenwärtig 1550 Milliarden Euro – langfristig abzubauen sind, sagen die am Montag vorgelegten Eckpunkte nicht.

Mehr als nichts

Auch der Mechanismus der „Schuldenbremse“, die zunächst einmal der galoppierenden Neuverschuldung Einhalt gebieten soll, ist zwischen den beiden Vorsitzenden Oettinger und Struck (und den hinter ihnen stehenden Parteien und Körperschaften) noch umstritten. Oettinger tritt für ein „stringentes“, Struck für ein weicheres Verbot der Neuverschuldung ein.

Dennoch ist es mehr als nichts, worüber jetzt noch verhandelt wird. Struck hat den Bundesfinanzminister immerhin von seiner strikten Weigerung abgebracht, sich an der Sanierung der notleidenden Länder zu beteiligen.

Die sollen nun mit Zinsbeihilfen in die Lage versetzt werden, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Der Zinshilfefonds wäre zugleich ein wirksames Sanktionsmittel für Länder, die es an Haushaltsdisziplin fehlen lassen. Erst wenn auf diese Weise alle sechzehn Länder und der Bund ohne Neuverschuldung auskommen, wird man über eine gesamtstaatliche Regelung für die Altschulden reden können.

Im Schatten der Uneinigkeit über die große Lösung haben sich manche Annäherungen angebahnt, die nicht geringzuschätzen sind: die Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund sowie der Bundesstraßenverwaltung und der Steuerautonomie für Immobilien auf die Länder. Der Fortschritt ist eine Schnecke. Aber sie bewegt sich.

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