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Föderalismusreform II Notfalls will der Bund alleine bremsen

28.01.2009 ·  In der Frage einer verfassungsrechtlichen Schuldenbegrenzung ist es bisher nicht zu einem Konsens gekommen. Lange will die große Koalition in Berlin nicht mehr auf die Bundesländer warten.

Von Günter Bannas, Berlin
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BERLIN, 28. Januar. Bei den Bemühungen um eine schärfere verfassungsrechtliche "Schuldenbremse" in Deutschland besteht die Bundesseite nicht mehr bedingungslos darauf, eine entsprechende Grundgesetzänderung müsse für Bund und Länder gleichermaßen gelten. Eine Woche vor der Klausurberatung der Föderalismuskommission mehren sich in der Bundesregierung und in den Führungen der Koalitionsfraktionen die Stellungnahmen, falls es nicht zu einem Konsens mit den Landesregierungen komme, werde der Bund eine solche Regelung allein für sich beschließen. In diesem Sinne äußerten sich jetzt Kanzleramtsminister de Maizière (CDU) und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Oppermann. Deren Stellungnahmen stimmen mit der Auffassung von Finanzminister Steinbrück (SPD) überein. Aus einigen Landesregierungen war Zustimmung zu erfahren. Die Grundgesetzänderung bedarf der Zustimmung durch zwei Drittel der Bundesratsstimmen.

In der Kommission zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die unter Vorsitz des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger (CDU) und des SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck Vorschläge ausarbeiten soll, ist es bisher nicht zu einem Konsens über eine "Schuldenbremse" gekommen, die über die bisherige Verfassungslage hinausgeht. Danach darf die Neuverschuldung - außer bei Feststellung einer "Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts" - die Höhe der Investitionsausgaben nicht überschreiten. Das Ziel eines generellen Verbots der Neuverschuldung war faktisch schon im vergangenen Herbst aufgegeben worden; vor allem in der SPD-Fraktion hatte sich Widerspruch gegen solche Pläne erhoben. Parteiübergreifend gab es Widerstand auch in den Landesregierungen. Selbst die Versicherung der Befürworter des Vorhabens, für Konjunktureinbrüche und Naturkatastrophen müsse es Regelungen über Ausnahmen vom Verbot geben, änderte daran nichts. Die Kritiker der Pläne sahen sich überdies durch die Folgen der Finanzmarktkrise bestärkt.

Die Führungen der Koalitionsfraktionen vereinbarten in der Sitzung des Koalitionsausschusses Anfang Januar, eine Neuverschuldung solle "gesamtstaatlich künftig nur noch in Höhe von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zulässig sein". Es solle auch eine "Konjunkturkomponente" geben, durch die "konjunkturbedingte Veränderungen bei Einnahmen und Ausgaben des Bundes" ausgeglichen werden sollen. Ausnahmeregelungen ("Naturkatastrophen") sind weiterhin vorgesehen; auch die derzeitige "globale Finanzkrise" wurde als Sondersituation bezeichnet. Eine "prozyklische Finanzpolitik" werde dadurch vermieden, heißt es in dem Beschlussprotokoll.

Doch vor allem die ärmeren Bundesländer (Bremen, Saarland, Schleswig-Holstein) sehen sich weiterhin nicht in der Lage zu einer solchen Form der moderaten Schuldenbremse. Sie verweisen auf den hohen Stand ihrer Altschulden; deren Kosten für die Landeshaushalte ließen eine Schuldenbremse nicht zu. Mindestens diese drei Länder erwarten Zahlungen des Bundes und reicherer Bundesländer, mit denen sie ihre Altschulden tilgen können. Der Bremer Bürgermeister Böhrnsen (SPD) schrieb jetzt in einem Brief an Oettinger und Struck: "Für Bremen will ich auf den untrennbaren Zusammenhang mit der Frage der Konsolidierungshilfen hinweisen." Nach Angaben Oppermanns hat die Bundesregierung für diesen Zweck 600 Millionen Euro im Jahr angeboten - unter der Voraussetzung, dass die reichen Bundesländer den armen ebenfalls 600 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen. Unklar ist, ob der Bund mit seinem Angebot die zusätzliche Bedingung verbindet, dass die Befugnisse der Steuerverwaltung den Ländern genommen und in einer Bundessteuerverwaltung gebündelt werden. Das haben die Länder bisher abgelehnt. Oppermann sagte, eine solche Gesetzesänderung sei zwar wünschenswert, aber nicht Bedingung.

Zwar hat Böhrnsen in seinem Brief versichert, die neue Schuldenregelung "sollte gleichermaßen für Bund und Länder gelten". Doch stellen sich die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen darauf ein, eine solche umfassende Änderung der Rechtslage werde an der Weigerung der reicheren Länder scheitern, sich an der Tilgung von Altschulden ärmerer Länder zu beteiligen. Wegen der Betroffenheit der Landeshaushalte überwiegt überdies die Einschätzung, nicht nur Bundestag und Bundesrat, sondern auch die Landtage müssten den Verfassungsänderungen mit Zweidrittelmehrheiten zustimmen.

Oppermann teilte die Auffassung de Maizières und Steinbrücks, wenn es keine Einigung mit den Ländern gebe, solle der Bund allein voranschreiten. Dann könne abgewartet werden, ob und welche Länder ebenfalls eine neue Schuldenregelung einführen wollten. Offenbar wird damit gerechnet, dass einige der reichen Bundesländer das wollten. Baden-Württemberg gehört offenbar dazu. Oettinger und Struck gaben jetzt eine Erklärung ab: "Es bleibt unser Ziel, eine Schuldenbremse für Bund und Länder zu beschließen." Auch der CDU/CSU-Fraktionsvorsitzende Kauder sagte am Mittwoch, es müsse noch in dieser Wahlperiode eine Schuldenbremse verabschiedet werden. Doch trotz dieses politischen Zieles wiesen auch Oettinger und Struck darauf hin, dass "zweifelhaft" sei, "ob die hierfür erforderliche solidarische Unterstützung der Haushaltsnotlagenländer im Länderkreis gelingt". Schon gibt es in der Kommission Bemerkungen der Bundesseite, die Sitzung am 5. Februar stelle den "letzten Versuch" dar, sich mit den Ländern zu verständigen.

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Jahrgang 1952, Leiter der politischen Redaktion in Berlin.

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