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Föderalismusreform Besoldungswettlauf

30.06.2006 ·  Die Länder sollen die Zuständigkeit für die Besoldung und Versorgung von Beamten erhalten. Im ungünstigsten Fall führt dies zu 17 verschiedenen Besoldungsgesetzen und einem Wettbewerb der Länder bei der Personalrekrutierung.

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Alles hat seinen Preis - und den für die eigenen Beamten wollen die Länder in Zukunft jedes für sich selbst bestimmen. Nach der Grundgesetzänderung soll der Bund nur für Statusrechte und Statuspflichten der Beamten in den Ländern und Gemeinden sowie der Richter in den Ländern zuständig sein.

Dazu gehören etwa Arten, Dauer sowie „Nichtigkeits- und Rücknahmegründe“ des Dienstverhältnisses, Abordnungen und Versetzungen zwischen Bund und Ländern, Voraussetzungen und Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses und Verwendungen im Ausland. Von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes werden ausgenommen: Laufbahnen, Besoldung und Versorgung.

17 unterschiedliche Regelungen

Jene Zuständigkeiten hatten die Länder 1971 bereitwillig an den Bund abgetreten, weil es zu einem Besoldungswettlauf „nach oben“ zwischen den Gebietskörperschaften gekommen war. Seither durften die Länder im Beamtenrecht nur tätig werden, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht keinen Gebrauch machte.

Die Befürworter rechtfertigen die neuen Kompetenzverlagerungen damit, daß die Länder und Gemeinden für 89 Prozent der Bediensteten, der Bund gerade einmal für elf Prozent zuständig sei und daß die Personalkosten je nach Gebietskörperschaft zwischen 45 und 48 Prozent ausmachten, beim Bund hingegen nur zehn Prozent. Die Gegner - insbesondere der Deutsche Beamtenbund (DBB) und der DGB - befürchten, daß die Länder ihre legislativen Spielräume zu Haushaltskonsolidierungen nutzen werden, also zu einem Besoldungswettlauf „nach unten“.

In diesen Zusammenhang verweisen die Kritiker darauf, daß die bundeseinheitlichen Vorschriften für das Urlaubs- und Weihnachtsgeld 2003 zugunsten der Länder und auf deren Drängen geöffnet wurden. Mittlerweile gibt es 17 unterschiedliche Regelungen - alles Kürzungen oder Streichungen von Einkommensbestandteilen.

Gegen Wettbewerbsföderalismus

Daneben erhöhten einige Länder die Wochenarbeitszeit bis auf 42 Stunden ohne Einkommensausgleich. Als Folge der erweiterten Personalhoheit wird eine ähnliche Zersplitterung erwartet, was im Extremfall zu 17 verschiedenen Besoldungsgesetzen und 17 verschiedenen Versorgungsgesetzen führen kann.

Einen „reinen Wettbewerbsföderalismus“ lehnen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile ab, weil sie Sorge haben, daß sie mittelfristig bei der Personalrekrutierung beispielsweise mit Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen finanziell gar nicht mithalten könnten. Ähnliche Bedenken äußerten Beamten- und Staatsrechtler bei der Anhörung von Bundestag und Bundesrat.

Inhaltlich unpräzise

Sie hielten zudem die angestrebte Ergänzung des Grundgesetzes („Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln“) um die Worte „und fortzuentwickeln“ für überflüssig, weil sie inhaltlich unpräzise seien und sich das Beamtenrecht seit vielen Jahren ohnehin fortentwickelt habe. Das zeige sich am Recht auf Teilzeitbeschäftigung, beim Einstieg in die Leistungsbesoldung und bei der Einführung von Führungspositionen auf Zeit, was nach traditionellem Verständnis als unvereinbar mit dem Grundgesetz galt.

Als weitere Nachteile wurden oft genannt: mehr Bürokratie in den Ländern durch den Aufbau von eigenen Dienstrechtsabteilungen und vor allem eine Einschränkung der Mobilität der Beamten in Deutschland, und zwar sowohl zwischen den einzelnen Ländern als auch zwischen dem Bund und den Gebietskörperschaften. Deshalb wird schon jetzt nicht ausgeschlossen, daß spätestens in zwanzig oder dreißig Jahren eine Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung und Versorgung erfolge.

Auf dem Rücken der Beamten

Die das Beamtentum betreffenden Grundgesetzänderungen von 2006 werden auch in Frage gestellt, weil die Länder nach bisher geltender Kompetenzordnung schon über die Zahl der Beamten, die Ämterbewertung, Beihilfe, Arbeitszeit und zahlreiche Zulagen, zusätzlich seit 2003 über die Sonderzuwendungen (Weihnachten und Urlaub) bestimmten.

Die beamtenrechtlichen Kompetenzverlagerungen sind in den vergangenen Wochen mehr oder weniger offen als eine Machtfrage dargestellt worden - als die eine zentrale Gegenleistung an die Länder für deren Reduzierung von Mitwirkungsrechten im Bundesrat; dazu gebe es aus der Sicht der großen Koalition in Berlin keine andere Möglichkeit.

Die Opposition - bis hin zur PDS - stellte sich auf die Seite von DBB und DGB, während innen- und beamtenpolitische Sprecher von CDU/CSU und SPD ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten, daß die neuen Regelungen letztlich auf dem Rücken der Beamten ausgetragen werden könnten; gleichzeitig bezeichneten sie die Ansprüche der Ministerpräsidenten - insbesondere die der finanzstärkeren Länder - auf die Personalhoheit über die eigenen Beamten als unabänderlich.

Quelle: rab. / Frankfurter Allgemeine Zeitung
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