13.12.2004 · Vor den entscheidenden Verhandlungen der Föderalismuskommission bekunden Müntefering und Stoiber ihre Zuversicht. Ein Kompromiß zeichnet sich ab: Der Stabilitätspakt soll auch für die Bundesländer gelten.
Vor den entscheidenden Verhandlungen der Föderalismuskommission haben die beiden Vorsitzenden dieses Gremiums, Müntefering (SPD) und Stoiber (CSU), noch einmal ihre Zuversicht bekundet, daß es zu keinem Scheitern kommen werde.
Ein Kompromiß zeichnete sich bei der Frage ab, wer mögliche Strafzahlungen bei einem Verstoß gegen den Europäischen Stabilitätspakt leisten muß. Bislang liegt diese Verpflichtung beim Bund. Maßgeblich für das Drei-Prozent-Kriterium des Stabilitätspakts ist aber die gesamtstaatliche Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder sind nun offenbar bereit, einen Anteil der Strafzahlungen zu tragen, der ihrem Anteil an der Verschuldung entspricht, höchstens aber ein Drittel.
„Wir werden eine ganze Menge hinbekommen“
Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Müntefering, kündigte in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung an: „Wir werden nicht scheitern. Wir werden eine ganze Menge hinbekommen.“ So äußerte sich auch der bayerische Ministerpräsident Stoiber. Er sagte der Zeitung „Welt am Sonntag“: „Ich bin optimistisch, daß wir die Föderalismuskommission bei gutem Willen zu einem erfolgreichen Abschluß bringen können.“
Müntefering kündigte an, man werde den Anteil zustimmungsbedürftiger Gesetze von 60 Prozent auf 35 bis 40 Prozent senken. „Das ist ein ganz notwendiger Teil der grundsätzlichen Reform Deutschlands.“
Streit um Bildungskompetenz
Andererseits beharrten in der Streitfrage, wer für die Qualitätssicherung an Hochschulen zuständig sein soll, Politiker in Bund und Ländern auf ihren entgegengesetzten Positionen. Am Sonntag trafen Stoiber und Müntefering zu einem Klärungsgespräch zusammen. Am Dienstag sollen die Bundestagsfraktionen sich mit den Vorschlägen zur Entflechtung der Bund-Länder-Beziehungen befassen, am Freitag ist die abschließende Sitzung der Kommission vorgesehen.
Bundesbildungsministerin Bulmahn (SPD) sagte im Deutschlandfunk: „Daß wir bundesweit die gleichen Abschlüsse haben und daß wir auch die generellen Qualitätsgrundsätze haben, das halte ich von der Sache her für notwendig.“ Einen Staatsvertrag als Weg zur Einheitlichkeit lehnte sie als zu kompliziert und zu unflexibel ab. „Wo man bundesweite Regelungen braucht, ist es auch richtig, daß wir dann bundesgesetzliche Kompetenzen haben.“
Die Ministerpräsidenten Teufel (CDU) und Beck (SPD) lehnten es dagegen ab, dem Bund die Kompetenz für die Qualitätssicherung zu überlassen. Teufel sagte, auch bei den akademischen oder der Qualitätssicherung der Ausbildung dürften die Länder keine Kompetenzen abtreten.
Müntefering habe in einem Gespräch mit Stoiber unter Vorbehalt auf Inanspruchnahme dieser Zuständigkeiten durch den Bund zwar verzichtet, könne das aber in der SPD wohl nur schwer durchsetzen. Eine Lösungsmöglichkeit wäre es, die strittigen Fragen herauszunehmen, wie es von Mitgliedern der Kommission hieß; das hatten allerdings CDU-Politiker wie der hessische Ministerpräsident Koch strikt abgelehnt.