17.12.2003 · Die EU-Kommission hat einem Abkommen mit den Vereinigten Staaten zugestimmt, das die bereits laufende Weitergabe von Fluggastdaten an amerikanische Behörden auf eine rechtliche Grundlage stellen soll.
Fluggäste mit dem Ziel Vereinigte Staaten werden künftig mit dem Einverständnis der EU-Kommission systematisch durchleuchtet. Man habe der Übermittlung von 34 Angaben zur Person der Passagiere zugestimmt, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Mittwoch. Dies geschehe, obwohl der Datenschutz in den Vereinigten Staaten gesetzlich nicht auf EU-Niveau geregelt sei.
Die Kommission hatte am Dienstag in Straßburg ein Abkommen mit Washington gutgeheißen, das die bereits laufende Weitergabe von Daten auf eine rechtliche Grundlage stellen soll. Washington verlangt seit dem Frühjahr von den Fluggesellschaften, den amerikanischen Einreisebehörden zahlreiche Angaben zu Passagieren zu überlassen. Nach unbestätigten Angaben aus Brüssel tun dies alle europäischen Unternehmen mit Ausnahme der italienischen Alitalia.
Einreisende Terroristen aufspüren
Die Vereinigten Staaten reagierten mit ihrer Forderung auf die Anschläge vom 11. September 2001. Die Datenübermittlung soll helfen, einreisende Terroristen aufzuspüren. Auch die organisierte Kriminalität soll damit bekämpft werden. Die Angaben, die auf der Grundlage des geplanten Abkommens übermittelt werden sollen, gehen weit über den Namen des Passagiers und die Flugtermine hinaus. Auch Telefonnummern, Angaben zur Bezahlung und zu nachträglichen Umbuchungen, Informationen über bestimmte Essenswünsche oder Hilfen für Behinderte können die amerikanischen Behörden verlangen. Zudem sollen „allgemeine Bemerkungen“ über besondere Auffälligkeiten oder Trinkgewohnheiten und Angaben aus dem Reisepaß des jeweiligen Passagiers übermittelt werden.
„Die USA bekommen Zugriff auf Daten in einem Maße, das man in einer idealen Welt als übertrieben bezeichnen könnte“, sagte ein Sprecher des zuständigen Binnenmarkt-Kommissars Frits Bolkestein. Nach Darstellung des Kommissars haben die Vereinigten Staaten aber Zusicherungen gegeben, die ein solches Abkommen akzeptabel machen. So sollen die Daten nur dreieinhalb Jahre gespeichert werden, statt wie zunächst geplant 50 Jahre. Die amerikanischen Behörden hätten auch versprochen, die Angaben nicht zur allgemeinen Verbrechensbekämpfung zu nutzen.
Einwilligung nötig
Fluggäste müssen den Angaben zufolge in die Datenweitergabe einwilligen. Tun sie dies nicht, bekommen sie möglicherweise kein Ticket oder müssen sich auf eine intensive Prüfung ihres Falls am Zielflughafen einrichten. „Wer damit nicht einverstanden ist, dem ist freigestellt, nicht in die Vereinigten Staaten zu fahren“, sagte Bolkestein-Sprecher Jonathan Todd. Mexiko und Kanada verlangten keine solchen Angaben über einreisende Fluggäste. Dagegen führe Australien Gespräche mit der EU, um ein ähnliches Abkommen zu schließen.
Die Vereinbarung gäbe auch den EU-Staaten die Möglichkeit, die Flugdaten von Passagieren aus den Vereinigten Staaten zu überprüfen. In Spanien und Großbritannien gebe es bereits Pläne dafür. Mit Kontrollen in den Vereinigten Staaten will die EU nach Kommissionsangaben sicherstellen, daß sich Washington auch an seine Zusagen hält. Wenn die EU-Staaten und das Europäische Parlament zustimmen, könnte die Vereinbarung im März oder April geschlossen werden, sagte Todd.