13.09.2006 · Fluggäste in Europa müssen sich auf schärfere Bestimmungen für die Kontrolle des Handgepäcks einstellen. Ein aktueller Vorschlag der EU-Kommission sieht aber kein generelles Verbot von Flüssigkeiten in der Kabine vor.
Fluggäste in Europa müssen sich auf schärfere Bestimmungen für die Kontrolle des Handgepäcks einstellen, denn die Europäische Union will die Mitnahme von Flüssigkeiten einschränken. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot legte am Mittwoch in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag vor. Die Maßnahme sei eine Reaktion auf die im Sommer vereitelten Anschläge auf Transatlantikflüge, teilte Barrot mit.
Entgegen älterer Meldungen sollen Passagiere aber weiterhin kleine Parfum- oder Shampoofläschchen sowie Zahnpasta mitnehmen dürfen. Zollfreie Einkäufe aus dem Duty-Free-Laden sollen versiegelt werden. Genaue Mengenbegrenzungen würden nach weiteren Beratungen mit den EU-Staaten in den kommenden Wochen festgelegt, teilte Barrot mit.
Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2004 regelt, was nicht im Handgepäck mitgenommen werden darf. Darüber hinaus haben auch nationale Behörden und die Fluggesellschaften das Recht, weitere Gegenstände von der Beförderung im Handgepäck auszuschließen. Die Kontrolle von Handgepäck erweist sich als besonders schwierig, wenn gefährliche Güter als Alltagsgegenstände getarnt sind - zum Beispiel Explosivstoffe in Kosmetik- oder Lebensmittelflaschen.