Zehn Tage Zeit hat sich EU-Ratspräsident Donald Tusk Zeit nehmen können, den Weg für einen Kompromiss zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorzuzeichnen. Zunächst geht es an diesem Donnerstagabend zum Auftakt des EU-Gipfels um eine einvernehmliche Lösung im Kreis der 28 Mitgliedstaaten. Am Freitag soll dann bei einem Treffen mit dem türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu jener erweiterte „Aktionsplan“ zum gemeinsamen Vorgehen mit Ankara gebilligt werden, der beim Gipfel Anfang vergangener Woche für reichlich Irritationen gesorgt hat. Am Mittwoch herrschte jedoch in Brüssel vorsichtiger Optimismus, dass auf dem kommenden Gipfel eine Einigung gelingen werde. Erstmals bestehe dort die Chance, die Lösung der Flüchtlingskrise näherrücken zu lassen, hieß es auch in Berlin.
Autor: Hendrik Kafsack, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.
Autor: Michael Stabenow, Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Beneluxländer.
Der zum Verdruss mancher Staats- und Regierungschefs Anfang vergangener Woche überraschend eingebrachte und zuvor von Davutoglu mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem niederländischen Ministerpräsidenten Mark Rutte erörterte neue Plan mit der Türkei hat aus EU-Sicht durchaus seinen Reiz. Ankara bietet an, nach Abschluss der Vereinbarung sämtliche irregulär über die Ägäis auf den griechischen Inseln eingetroffenen Personen wieder bei sich aufnehmen. Im Gegenzug soll für jeden zurückgeschickten Syrer ein in einem türkischen Flüchtlingslager lebender Syrer legal in ein EU-Land ausreisen können.
Hoffnung auf legales Ticket nach Europa aufgeben
Dahinter steht die Hoffnung, durch das Tauschgeschäft im Verhältnis eins zu eins den Menschenschmugglern das schmutzige Handwerk zu legen. Befürworter wie Tusk und Merkel führen an, dass der Anreiz zu oft lebensgefährlichen und überteuerten Überfahrten nach Griechenland genommen werden solle. Einerseits gebe es die Gewissheit einer schnellen Umkehr in die Türkei. Andererseits müssten sich die abgewiesenen Flüchtlinge am Ende in der Türkei am Ende der Schlange der auf Ausreise nach Europa wartenden Syrer anstellen.
In der Praxis hieße das, die Hoffnung auf ein legales Ticket nach Europa aufzugeben. Der für Migrationsfragen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, stellte klar, dass der Flüchtlingstausch zeitlich begrenzt sein solle. Von einigen Wochen bis einigen Monaten ist die Rede. „Es geht um eine temporäre und außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, das Geschäftsmodell der Menschenschmuggler zu unterbinden“, sagte Timmermanns. Ein ranghoher EU-Diplomat sprach sogar davon, dass kaum mehr als 70.000 Syrer unter die mit der Türkei ins Auge gefasste Regelung fallen könnten. Timmermans erinnerte indes daran, dass die EU-Partner langfristiger – solange es keine Lösung für den Syrien-Konflikt gebe – zur legalen Aufnahme aus dem Bürgerkriegsland in Nachbarstaaten wie die Türkei geflohener Menschen bereit sein müssten.
Rechtliche Bedenken verstreuen
Eine der kniffligsten Frage des Gipfels glauben die meisten Regierungsvertreter, aber auch die Kommission – auf der Grundlage einer Bewertung ihrer Rechtsabteilung – zufriedenstellend beantwortet zu haben: Es geht darum, inwieweit die Vereinbarung zur Rücknahme von Flüchtlingen aus Syrien, aber auch aus Ländern wie Irak, Afghanistan und Eritrea im Einklang mit EU-Recht und internationalen Übereinkommen wie der Genfer Flüchtlingskonvention stehen wird. Flüchtlingshilfe- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Pläne, in denen sie eine Verletzung des individuellen Grundrechts auf Asyl und die Gefahr illegaler kollektiver Abschiebungen wittern.
Dass die Rechtsabteilung der Kommission die Bedenken zu zerstreuen sucht, kam wenig überraschend. So präsentierte Timmermans am Mittwoch eine Bewertung, wonach es weder zu Verstößen gegen das individuelle Grundrecht auf Einzelfallprüfung bei Asylanträgen noch gegen das Verbot der Massenabschiebungen von Flüchtlingen kommen solle. Allerdings müssten sowohl Griechenland als auch die Türkei noch Anpassungen vornehmen. In der Kommission wurde als Beispiel genannt, dass Griechenland noch Vorkehrungen für die Berufung bei abschlägig beschiedenen Anträgen treffen müsse. Es gebe aber keine Zweifel daran, dass jeder Antrag – auch wenn in Einklang mit EU-Recht – durchaus im Wege beschleunigter Verfahren begutachtet werden müsse, ehe es zu einer Rückweisung kommen könne.
