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Fleischskandal Seehofer einigt sich mit Länderministern

07.09.2006 ·  Nach dem Gammelfleischskandal haben sich Bund und Länder auf einheitliche Qualitätsstandards für Kontrollen geeinigt und ihren Streit um Kompetenzen beigelegt.

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Als Reaktion auf den Gammelfleischskandal in Bayern haben sich die Verbraucherschutzminister von Bund und Ländern auf einheitliche Qualitätsstandards bei der Lebensmittelkontrolle verständigt. Zudem wollen sie dabei künftig verstärkt zusammenarbeiten. „Der Bund hat die Aufgabe der Koordination, die Kompetenz der Lebensmittelkontrolle liegt jedoch bei den Ländern.“, sagte Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) nach einer Konferenz am Donnerstag in Berlin.

Er reagierte damit auf die Kritik seines bayerischen Kollegen Schnappauf (CSU), der sich gegen eine neue Bundesbehörde gewandt hatte. Zudem sicherten die Länder zu, dem Verbraucherinformationsgesetz, über das seit Jahren gestritten wird, am 22. September im Bundesrat zuzustimmen. Der Bundestag hat das Gesetz bereits beschloßen. Die Minister verabschiedeten außerdem einen 13-Punkte-Maßnahmenkatalog.

„Größte Präventionswirkung“

Bund und Länder wollten alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen. Vorkommnisse wie der Gammelfleischskandal sollten künftig „nach Möglichkeit“ unterbunden werden. Eine hundertprozentige Sicherheit könne es aber nicht geben, sagte die rheinland-pfälzische Ministerin Margit Conrad (SPD).

Seehofer sagte. mit dem Verbraucherinformationsgesetz sei künftig die öffentliche Nennung von Namen betrügerischer Firmen möglich. Dies habe die „größte Präventionswirkung“. Außerdem werde es eine „konsequente Anwendung“ von Bußgeld und des Gewerberechts geben. Dazu gehöre auch die Möglichkeit, Betriebe zu schließen.

Schnappauf stellte nach der Konferenz klar: „Die Länder kooperieren, und der Bund koordiniert. Es wird keine Bundesoberkontrollinstanz geben.“ Es werde wie ein Selbstreinigungsprozeß wirken, wenn die Länder künftig die Namen der Unternehmen nennen könnten, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sagte Schnappauf. Frau Conrad warf der Union vor, das Verbraucherinformationsgesetz zu lange im Bundesrat verhindert zu haben. „Das hätten wir früher haben können.“

Kritik gab es an der Rechtssprechung. Die Verbraucherschutzministerkonferenz forderte, daß „der geltende Strafrahmen zur Sanktionierung von Verstößen gegen lebensmittel- und futtermittelrechtliche Bestimmungen konsequenter als in der Vergangenheit ausgeschöpft werden muß“. Schnappauf verlangte einen Dreiklang aus „scharfen Gesetzen, harten Strafen, strikten Kontrollen, um das Restrisiko zu gering wie möglich zu halten“. Zudem muß nach Ansicht von Frau Conrad die Zusammenarbeit von Lebensmittelüberwachungs- und Strafverfolgungsbehörden verbessert werden. Nach den Vorstellungen der Konferenz sollen Lebensmittelunternehmen künftig einen sogenannten Sachkundenachweis vorlegen müssen.

Schnappauf weist Kritik zurück

Nach Kritik an seinem Krisenmanagement will Schnappauf nun seine Parteikollegen hinter sich bringen. In einem Schreiben an die Bundestags-, Landtags- und Europaabgeordneten der CSU wies Schnappauf jede Kritik zurück, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet.

Schnappauf lehnte in dem Schreiben eine stärkere Rolle des Bundes bei Lebensmittelkontrollen strikt ab. Eine Qualitätskontrolle der Länderverwaltung durch Bundesbehörden sei „nicht nötig“, dafür gebe es auch „keine Rechtsgrundlage“, heißt es in dem Brief. Schnappauf forderte in dem Schreiben höhere Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Bei Ordnungswidrigkeiten könne derzeit ein Bußgeld von maximal 20 000 Euro verhängt werden. Hier müßten deutlich höhere Strafen ermöglicht werden. Seehofer dagegen hält die bestehenden Regelungen für ausreichend.

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