13.04.2005 · Lt. BERLIN, 13. April. Der deutsche Botschafter in Bern, Elbe, hat von einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch Außenminister Fischer bis zum Mittwoch nachmittag keine Kenntnis erlangt. Das sagte Elbe dieser Zeitung.
Lt. BERLIN, 13. April. Der deutsche Botschafter in Bern, Elbe, hat von einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch Außenminister Fischer bis zum Mittwoch nachmittag keine Kenntnis erlangt. Das sagte Elbe dieser Zeitung. Zuvor hatte es Meldungen gegeben, Fischer habe beim Bundespräsidenten die Versetzung Elbes in den einstweiligen Ruhestand beantragt, wie es nach dem Beamtenrecht möglich ist. Das Auswärtige Amt machte keine Angaben in der Personalangelegenheit. In den vergangenen Tagen hatte es Anzeichen gegeben, daß ein Schreiben Elbes an Fischer, in dem er die Entscheidungen des Ministers zur Gedenkpraxis für verstorbene Diplomaten kritisierte, zu Konsequenzen führen werde. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Chrobog hatte geäußert, wenn ein Botschafter an seinen Minister einen kritischen Brief richte und das Schreiben am selben Tag in der Zeitung zu lesen sei, so sei dies nicht akzeptabel. Elbe hatte bestritten, selbst die Veröffentlichung seines Schreibens betrieben zu haben. Es gab jedoch Berichte, daß das Schreiben Elbes nicht allein an seinen Dienstherrn, sondern am gleichen Tag auch an andere Personen zur Kenntnisnahme geschickt worden sei. Die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand ist bei sogenannten "politischen Beamten" vom Range eines Staatssekretärs oder Ministerialdirektors (B9) und bei weiteren Spitzenbeamten des Auswärtigen Dienstes möglich, Einzelheiten regelt der Paragraph 36 des Bundesbeamtengesetzes.