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FDP Westerwelle und das TV-Duell: Der finale Akt

23.08.2002 ·  Das Theater um die TV-Duelle dauert an. Nun hat die FDP Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Chronologie einer medienwirksamen Inszenierung.

Von Peter Schumacher
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Am 8. September stellen sich die Kanzlerkandidaten im Fernsehduell den öffentlich-rechtlichen Fragen von Maybritt Illner und Sabine Christiansen. Aber welche Kanzlerkandidaten? Geht es nach ARD und ZDF, sitzen sich Schröder und Stoiber gegenüber. Ginge es nach der FDP, wäre auch ihr Kanzlerkandidat Guido Westerwelle dabei. Lustvoll inszenieren die Liberalen seit Monaten ihr Lamento gegen den vermeintlich verfassungswidrigen Ausschluss des blau-gelben Kanzleraspiranten: Die Klage als Wahlkampfthema. Ergebnis: Die FDP konnte mit dem Thema inzwischen mehr Sendezeit und Druckzeilen füllen als Schröder und Stoiber mit ihren Fernseh- und Printduellen jemals erreichen werden.

31. Januar

FDP-Vize Rainer Brüderle sagt der „Hörzu“, seine Partei werde notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, wenn Westerwelle nicht als dritter Teilnehmer zur TV-Debatte zugelassen werde. Der medienpolitische Sprecher der Liberalen sekundiert: „Es kann nicht angehen, dass durch die geplante Bevorzugung der Kanzlerkandidaten von SPD und Union die Chancen der kleineren Bundestagsparteien beeinträchtigt werden.“

24. April

Westerwelle sagt: „Ich erwarte von den Sendern, die ein solches Duell durchführen, dass sie mich dazu einladen.“ Sonst werde er juristische Schritte einleiten, denn ein Duell allein zwischen Schröder und Stoiber sei „verfassungsrechtlich unzulässig“.

12. Mai

Der FDP-Parteitag macht Westerwelle zum ersten Kanzlerkandidaten in der Geschichte der Liberalen.

14. Mai

Parteisprecher Martin Kothé informiert darüber, dass die FDP unverändert prüfen lässt, ob ein Rechtsanspruch der FDP zur Teilnahme an den geplanten TV-Duellen bestehe. Ein unabhängiges Gutachten dazu werde voraussichtlich in 14 Tagen vorliegen.

17. Juni

Westerwelle sagt, es spreche „vieles dafür“, mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Fernsehanstalten vorzugehen.

21. Juni

FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper stellt das Gutachten des Staatsrechtlers Martin Morlok vor. Tenor: Eine Klage könnte Erfolg haben. Das Parteiengesetz fordere eine Gleichbehandlung der Parteien. Auch Artikel 21 des Grundgesetzes sichere einen chancengleichen Wettbewerb.

26. Juni

FDP-Bundesgeschäftsführer Hans-Jürgen Beerfeltz schreibt an den ARD-Vorsitzenden Fritz Pleitgen und an ZDF-Intendant Markus Schächter. Bis zum 1. Juli sollen die Fernsehmacher zusagen, dass Westerwelle an den Fernsehduellen teilnehmen darf. „Nach Fristablauf werden wir gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.“

1. Juli

Die Frist läuft aus. ARD-Chefredakteur Hartmann von der Tann sagt definitiv „Nein“ zur Forderung der FDP. Zuvor hatten die Fernsehanstalten angeboten, das Gutachten zu prüfen. Die Liberalen wollten dafür die Frist bis zum 4. Juli verlängern.

2. Juli

Westerwelle kündigt an: „Wir werden klagen und möglicherweise auch schon früher.“ Der medienpolitische Sprecher der FDP, Hans-Joachim Otto, sagt: „Die FDP sieht in der Absage von ARD und ZDF an einer Teilnahme von Guido Westerwelle am geplanten TV-Duell ein unzulässige Privilegierung von SPD und Unionsparteien.“

7. Juli

Westerwelle sagt: „Ich trete als David gegen die beiden Goliaths an, weil ich mich nicht aussperren lasse - weder von den größeren Parteien noch von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.“ Anfang der Woche werde die FDP Klage einreichen.

8. Juli

Westerwelle kündigt an, die FDP werde noch in dieser Woche Klage einreichen.

9. Juli

Die FDP reicht Klageschriften bei den Verwaltungsgerichten Köln und Mainz ein. Per einstweiliger Anordnung soll die Teilnahme Westerwelles erreicht werden. Westerwelle sagt: Ich weiß nicht, ob wir sofort in jeder Instanz gewinnen werden.“ Gegebenenfalls würden die Liberalen das Bundesverfassungsgericht anrufen, kündigte er an.

19. Juli

Die sechste Kammer des Verwaltungsgerichts Köln lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Die Richter begründeten ihren Beschluss damit, der Gleichheitsgrundsatz sei nur dann anzuwenden, wenn die Parteien die öffentlichen Fernsehanstalten „eigenverantwortlich“ nutzten. Beim geplanten Fernsehauftritt des Kanzlers und seines Herausforderers hätten die Sender allerdings einen wesentlichen Einfluss auf den Inhalt der Sendung.

26. Juli

Der Streit geht in die nächste Runde. Die FDP legt Beschwerde gegen den Kölner Beschluss ein, über die nun das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet.

14. August

Westerwelle verliert auch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. Der 8. Senat findet deutliche Worte: Nach Lage der Dinge habe der Vorsitzende der FDP keine realistische Aussicht, in der nächsten Legislaturperiode das Amt des Bundeskanzlers zu übernehmen. Das Gebot der Chancengleichheit werde nicht verletzt.

23. August

Jetzt das Bundesverfassungsgericht: Westerwelle reicht eine Klage bei der höchsten gerichtlichen Instanz in Deutschland ein. Er stellt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, um doch noch beim TV-Duell am 8. September dabei zu sein.

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