26.07.2005 · Das Verfassungsgericht fordert bei Lebensversicherungen mehr Transparenz und eine angemessene Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven. Ob sich damit die Renditeaussichten schlagartig verbessern, ist allerdings fraglich. FAZ.NET-Spezial.
Von Stefan RuhkampVerbraucher erhalten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zusätzliche Rechte, wenn sie eine Lebensversicherung abschließen. Das Gericht fordert mehr Transparenz und eine angemessene Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven. Ist das der „große Tag“ für die Verbraucher, wie der Bund der Versicherten sagt? Ob sich die Situation der rund 45 Millionen Lebensversicherten in Deutschland und ihre Renditeaussichten schlagartig verbessern, ist fraglich.
Stille Reserven entstehen, wenn die Versicherer Aktien oder Anleihen haben, die in den Bilanzen unterbewertet, also niedriger als der jeweilige Marktpreis veranschlagt sind. Erst bei deren Verkauf können die Gewinne verteilt werden. Vorher hat ein Versicherter nur wenig von den stillen Reserven, die er mit seinen Prämien allerdings mitfinanziert hat. Auch die Aktionäre einer Versicherungsgesellschaft profitieren davon kaum. Die einbehaltenen Reserven stehen zu mindestens 90 Prozent, in der Praxis sogar zu 95 Prozent den Versicherten zu.
Bewertungsreserven werden benötigt
Zudem sind die ehemals riesigen Summen ohnehin in der Aktienbaisse dahingeschmolzen. Aus 70 Milliarden Euro an stillen Reserven im Jahr 1999 sind phasenweise stille Lasten geworden. Inzwischen dürfte die Branche in Deutschland wieder bei Bewertungsreserven von rund 25 Milliarden Euro angelangt sein. Diese Reserven werden jedoch dringend benötigt. Lebensversicherer werden bei der Kapitalanlage staatlich beaufsichtigt. Sie dürfen das Geld ihrer Kunden nur dann in riskantere Anlageformen stecken, wenn sie über einen Puffer verfügen, der mögliche Verluste ausgleicht.
Das von den Aktionären dafür gestellte Eigenkapital würde allein nicht ausreichen, um angemessen in riskantere und zugleich renditestärkere Kapitalanlagen wie Aktien zu investieren. Auch die Bewertungsreserven werden also benötigt, zumal es künftig schwieriger werden dürfte, solche Reserven aufzubauen. Das wiederum schmälert die Renditechancen der Lebensversicherten.
Ein echter Vorteil für die Versicherten sind dagegen die vom Bundesverfassungsgericht gestellten Anforderungen an die Transparenz. Die könnten so verwirklicht werden, daß die Prämien nach dem Vorbild der Riester-Rente aufgeteilt werden. Dort müssen die Kosten für Sparanteil, Verwaltung und Vermittlerprovision getrennt ausgewiesen werden. Käme es dazu, könnte das für die Kunden kostspielige System der Vorabprovisionen der Vermittler unter Druck geraten.