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Familienpolitik Streit in der großen Koalition

18.01.2006 ·  Die Familienpolitik wird zur Nagelprobe für die große Koalition: Zwischen CDU/CSU und SPD, aber auch innerhalb der Union ist ein Streit darüber ausgebrochen, wann, wie und warum Kosten für Kinderbetreuung absetzbar sein sollen.

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Zwischen den Koalitionsfraktionen Union und SPD, aber auch innerhalb der Union ist ein lebhafter Streit über die Förderung von Familien ausgebrochen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Union, Röttgen, rügte die Mainzer Beschlüsse des SPD-Vorstandes, der einen vorherigen gemeinsamen Kabinettsbeschluß zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten revidiert hatte.

Die SPD-Finanzpolitikerinnen Hauer und Westrich bezeichneten wiederum die entsprechenden Passagen im Beschluß der Kabinettsklausur von Genshagen als „CDU-Vorstellungen“, die sozial ungerecht seien und Kleinverdiener und Alleinerziehende benachteiligten. Die Fraktionsvorsitzenden Kauder (Union) und Struck (SPD) zeigten sich offen für Änderungen an der Genshagener Vereinbarung, die allerdings zunächst unverändert als Gesetzentwurf eingebracht werden soll.

Struck: Das Parlament entscheidet

Über den Entwurf, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt, stimmt das Kabinett an diesem Mittwoch ab. Struck sagte: „Die Regierung kann beschließen, was sie einbringt. Das Parlament aber entscheidet.“ Kauder sagte, die Fraktion seien kein „Abnickverein“.

Nach der Kabinettsvereinbarung sollen Betreuungskosten für Kinder bis sechs Jahren von 1.000 bis 5.000 Euro absetzbar sein, für Kinder von sechs bis 14 Jahren vom ersten Euro an bis 4.000 Euro. Die SPD hatte kaum eine Woche später in Mainz beschlossen, die Kosten sollten auch bei den kleineren Kindern vom ersten Euro an absetzbar sein. Da es beim Finanzvolumen von 460 Millionen Euro bleiben und dies durch eine Senkung der Absetzungshöchstgrenzen gewährleistet werden soll, handelt es sich bei dem SPD-Beschluß um eine Umverteilung der Familienförderung zugunsten von Geringverdienern.

„Methoden, die Geld kosten, aber wirkungslos sind“

Röttgen verteidigte die Verabredungen von Genshagen. Es gehe dabei um die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und deshalb gezielt um einen bestimmten Personenkreis. Die Koalition wolle zudem, daß Haushalte als Arbeitgeber anerkannt werden. Das Konzept sei einem „reinen Verteilungsansatz“ daher „weit überlegen“. Eine steuerliche Absetzbarkeit für Kleinkinder ab dem ersten Euro wäre beschäftigungspolitisch „völlig wirkungslos“, sagte Röttgen. Die Vorschläge der SPD seien „Methoden, die Geld kosten, aber wirkungslos sind“, sagte er. „Die Gießkanne sollte im Schuppen bleiben.“

Der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Herrmann, forderte hingegen, die Kosten müßten vom ersten Euro an steuerlich absetzbar sein. Außerdem sei die Einschränkung sinnlos, daß beide Eltern berufstätig sein müßten. „Wir wollen den Eltern und den Kindern Gutes tun“, sagte Herrmann. „Das muß dann auch für alle gelten.“

„Nebensatz einer Fußnote“

Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Ramsauer wandte sich dagegen, die koalitionsinterne Kontroverse zu einem Streit „hochzustilisieren“. Vor dem Hintergrund des gesamten Wachstumspakets von 25 Milliarden Euro spreche man hier über den „Nebensatz einer Fußnote“. Er äußerte die Erwartung, daß das Förderkriterium, wonach beide Elternteile voll berufstätig sein müßen, nicht zu halten ist.

Ramsauer sagte, hier gebe es einen „Wust von Abgrenzungsfragen“. An der Gesamtsumme von 460 Millionen Euro will die Union aber nicht rütteln, sagte der Unionspolitiker übereinstimmend mit dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Struck.

„Keine neue Wohltaten“

Die Finanzpolitiker der Koalition erinnerten an das mit der steuerlichen Förderung der Kinderbetreuung verbundene Ziel. „Ansatzpunkt war nicht, neue Wohltaten zu verteilen“, hob der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Bernhardt, gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hervor. Das sage er auch an die Adresse seiner eigenen Partei. Es gehe auch nicht darum, den Kita-Beitrag bis zum letzten Euro zu erstatten, sondern darum, Arbeitsplätze in privaten Haushalten zu schaffen. Daher sei die Maßnahme auch Teil des Wachstums- und Beschäftigungspakets. Der CDU-Politiker warnte die Familienpolitiker vor falschen Erwartungen: „Die 460 Millionen Euro, die für die Kinderbetreuung eingeplant waren, sind für uns die absolute Obergrenze.“

Ähnlich äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Poß. Er sagte, mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden. Klares Ziel sei es, notwendige Kinderbetreuungsausgaben als steuerliche Werbungskosten anzuerkennen. „Das setzt voraus, daß diese Kosten berufsbedingt entstehen und das wiederum bedingt, daß beide Eltern berufstätig sind.“ Daran habe man sich im Gesetzgebungsverfahren zu orientieren. Bei SPD-Finanzpolitikern hieß es, man könne sich vorstellen, daß die Absetzbarkeit vom ersten Euro an dadurch finanziert werde, daß die Förderung schon bei Zwölfjährigen statt bei Vierzehnjährigen ende.

Althaus: Nicht nachzuvollziehen

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) sagte hingegen, die Genshagener Pläne seien „nicht nachzuvollziehen“. Wenn lediglich Berufstätige die Betreuungskosten absetzen könnten, bleibe etwa ehrenamtliche Arbeit unberücksichtigt, obwohl sie ebenfalls eine Leistung sei. Zudem handele es sich um eine Familienentscheidung, ob ein Elternteil oder beide berufstätig seien.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Olaf Scholz, bekräftigte, der auf der Klausur vereinbarte Betrag von 460 Millionen Euro solle eingehalten werden, jedoch sollten die Gelder gerechter aufgeteilt werden. „Es müssen alle davon profitieren, auch diejenigen, die wenig haben“, sagte Scholz.

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