20.10.2004 · Die Bundesregierung will am „Tagesbetreuungsausbaugesetz“ festhalten und weist die Einwände des Bundesrates zurück. Der von den Ländern vorgeschlagene direkte Finanzausgleich an die Kommunen wäre gar „verfassungswidrig“.
Das Bundeskabinett hat die Bedenken des von der Union dominierten Bundesrates gegen das geplante Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung zurückgewiesen. Die Vorbehalte seien „unbegründet“, hieß es am Mittwoch in Berlin.
Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) sagte nach der Kabinettssitzung: „Ein besseres Angebot an Kinderbetreuung für die Kleinsten ist für Familien in Deutschland zu wichtig, als daß es parteipolitischer Taktik zum Opfer fallen darf.“ Schmidt appellierte an die Unions-geführten Länder, Familien und Kinder nicht im Stich zu lassen. Die Länder müßten gemeinsam mit der Regierung und den Kommunen den Weg für einen zügigen Ausbau von Plätzen in Krippen und bei Tagesmüttern freimachen.
„Direkter Finanzausgleich wäre verfassungswidrig“
Die Bundesregierung hebt in ihrer Stellungnahme hervor, daß ein vom Bundesrat geforderter direkter Finanzausgleich an die Kommunen verfassungswidrig wäre. Länder und Kommunen trügen für den Ausbau der Kinderbetreuung sowohl die Aufgaben- als auch die Finanzierungsverantwortung. Sie würden aber durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe entlastet.
Mit dem sogenannten Tagesbetreuungsausbaugesetz, das Anfang 2005 in Kraft treten soll, werden die Angebote an Kinderbetreuung für unter Dreijährige in Krippen und bei Tagesmüttern durch die Kommunen bis zum Jahr 2010 ausgebaut.