17.06.2003 · Der ehemalige FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann hat sich dem Obduktionsbefund zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst getötet.
Der ehemalige FDP-Spitzenpolitiker Jürgen Möllemann hat sich dem Obduktionsbefund zufolge mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst getötet. Den Verletzungen nach war Möllemann bei seinem Fallschirmsprung am 5. Juni bis zum Aufschlag bei Bewußtsein und absichtlich in der stabilen Freifaller-Position der Fallschirmspringer, bestätigte die Staatsanwaltschaft in Essen am Dienstag auf Anfrage.
Ein Fremdverschulden hatten die Gerichtsmediziner bereits ausgeschlossen. Hinweise auf technisches Versagen des Fallschirmsystems fanden sich bislang ebenfalls nicht. „Die Leiche wies nur auf der Vorderseite Verletzungen auf“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Reinicke. Dies sei „mit höchster Wahrscheinlichkeit“ nur dann möglich, wenn Möllemann bewußt die so genannte stabile „X-Position“ eingenommen habe. Dies decke sich auch mit den Zeugenaussagen der Sprungkameraden. „Wäre er ohnmächtig geworden und ins Trudeln geraten, hätte er eigentlich anders aufschlagen müssen“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Kein technischer Defekt
Den Untersuchungen zufolge hatten der abgelöste Hauptschirm ebenso wie der Reserveschirm keinen technischen Defekt. Ungeklärt ist laut Reinicke weiterhin, ob die Öffnungsautomatik des Schirms „Cypres“ ausgeschaltet war. Er widersprach damit einem Bericht des Berliner „Tagesspiegels“.
Die Zeitung hatte am Dienstag geschrieben, Analysen des Herstellers Airtec und des Gutachters hätten eindeutig ergeben, daß das „Cypres“-System nicht aktiviert gewesen sei. Reinicke sagte dazu: „Die entsprechenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Dazu kann voraussichtlich erst in einigen Wochen eine abschließende Aussage getroffen werden, wenn der Sachverständige alle Daten ausgewertet hat.“
Anwälte: Haftstrafe drohte nicht
Möllemann mußte nach Angaben seiner Anwälte nicht mit Gefängnishaft rechnen. Die Lage sei für den ehemaligen FDP-Spitzenpolitiker juristisch keineswegs ausweglos gewesen, teilten die Verteidiger Eberhard Kempf und Annette Marberth-Kubicki am Dienstag mit. Möllemann selbst habe auch nicht mit einer Haftstrafe gerechnet.
Bei dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Münster habe ein Ende in Aussicht gestanden - möglicherweise verbunden mit einer Geldstrafe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Düsseldorf bestätigte am Dienstag, daß auch in Düsseldorf zuletzt ein Strafbefehl im Gespräch gewesen sei, mit dem das Verfahren erledigt werden sollte. Dieser kann als Höchststrafe maximal eine Bewährungsstrafe von einem Jahr beinhalten.