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Fall Mannichl Doch staatsfrei

19.12.2008 ·  Das NPD-Verbotsverfahren wurde wegen mangelnder „Staatsfreiheit“ eingestellt. Denn die Neonazis seien von V-Männern so weit unterwandert, dass sie nicht unbeobachtet handeln könnten. In Bayern scheint aber niemand zu wissen, wer der auffällige Neonazi ist, der den Polizeichef Mannichl fast ermordet hat.

Von Georg Paul Hefty
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Das hätten sich die Bundesverfassungsrichter wohl nicht träumen lassen. Ihrer Entscheidung vom März 2003, das Verbotsverfahren gegen die NPD wegen mangelnder „Staatsfreiheit“ einzustellen, wird in Passau offenbar der Boden entzogen.

Die mangelnde „Staatsfreiheit“ sollte besagen, die Neonazis seien gar nicht Herr ihrer selbst, sondern von den Verfassungsschutzämtern so weit unterwandert, dass sie nicht unbeeinflusst, geschweige denn unbeobachtet handeln könnten.

Doch gerade in Bayern, wo vermutet werden durfte, der Freistaat rücke seinen Extremisten recht nahe auf die Pelle, scheint niemand zu wissen, wer der großgewachsene und auch sonst auffällige Neonazi ist, der den Polizeichef Mannichl fast ermordet hat. Nicht dass eine Sonderkommission den Täter nicht auf Anhieb fasst, verwundert, sondern dass der Mann nicht zu identifizieren sein soll, obwohl ihn ein Fachmann, ein Polizeidirektor, genau gesehen hat.

Sollte der Täter kein Neonazi, sondern ein Provokateur vom anderen Rande sein, so müsste ihn doch die andere V-Mann-Abteilung kennen.

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Jahrgang 1947, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“.

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