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Fall Kachelmann Öffentliche Sachen

29.03.2010 ·  Wenn eine Anklage publik wird, wie jetzt beim Fernsehmoderator Kachelmann, geht es um die Existenz. Berichterstattung über Ermittlungen gleicht einer Verurteilung, gegen die es kein Rechtsmittel gibt. Wo hört Journalismus auf?

Von Reinhard Müller
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Es klingt sehr nach einem Nachruf, was da über einen fernsehbekannten Wetterkundler geschrieben und gesendet wird. Wohl zu Recht: Wer im „Knast“ sitzt, ist schuldig, die Berichterstattung über Ermittlungen gleicht einer Verurteilung, gegen die es kein Rechtsmittel gibt. Das musste vor Jahren schon ein anderer Moderator erfahren, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen worden war und der dann schon vor Beginn der Hauptverhandlung auf dem Boulevard als „Vergewaltiger“ galt. Er wurde freigesprochen – und war doch öffentlich erledigt.

Keine Frage: Es gibt nicht viele Vorwürfe, die schwerer wiegen als der einer Vergewaltigung. Und Untersuchungshaft setzt einiges voraus. Aber schon das Wort von der Unschuldsvermutung kommt kaum einem Staatsanwalt über die Lippen; im aktuellen Fall immerhin ein „Es ist nur ein Verdacht“. Die Anklagebehörden sehen sich massiver Öffentlichkeitsarbeit der Verteidiger gegenüber und wollen gleichziehen, aber das darf nicht auf Kosten der Beschuldigten gehen. Und in diese Lage kann jeder sehr schnell kommen. Niemand weiß, ob nicht in diesen Minuten gegen ihn ermittelt, ein Anfangsverdacht bejaht wird – etwa in einer Steuersache oder in einem Verkehrsdelikt. Das geht schnell und kann ebenso schnell wieder eingestellt werden. Aber wenn es öffentlich wird, geht es um die Existenz.

Wo hört Journalismus auf?

Kein Wunder, könnte man einwerfen: Wer der „öffentlichen Sache“ dient, ist selbst eine. Ein öffentliches Interesse machen jedenfalls alle geltend, die durch alle möglichen Schlüssellöcher linsen wollen. Und dieses öffentliche Interesse gibt es. Wer an führender Stelle im weltlichen oder kirchlichen Gemeinwesen tätig ist, der muss ertragen, dass über seine Verfehlungen berichtet wird – und schon viel Alkohol im Blut samt Verkehrsdelikt ist keine Kleinigkeit.

Das muss doch wohl gesagt werden dürfen. Aber es darf auch daran erinnert werden, dass im Fall der früheren EKD-Ratsvorsitzenden wegen des Verdachts eines Geheimnisverrats ermittelt wird, die Vorwürfe also nicht offiziell bekanntgegeben wurden. Die Chefredakteurin eines bunten Blattes, dem seinerseits unlautere Methoden bei der Beschattung von Politikern vorgeworfen werden, hat gesagt, Journalismus fange erst da an, wo die Pressekonferenz aufhöre. Doch wo hört Journalismus auf?

Im Grundgesetz, das oft als Grundbuch der Moral herhalten muss, steht dazu natürlich nichts Ausdrückliches, aber doch genug. Die „Pressefreiheit“ wird „gewährleistet“, und „eine Zensur findet nicht statt.“ Auf der anderen Seite hat „jeder“ das „Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und natürlich Menschenwürde. Diese Grundrechte müssen im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden.

Hier stehen zwei wichtige Belange einander gegenüber – und die deutsche Vergangenheit schwingt immer mit. Oder wie ist es sonst zu verstehen, dass heute noch gern die Formel des Bundesverfassungsgerichts zu Prinzessin Caroline verwendet wird, nach der Prominente „Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen“ bieten und „Leitbildfunktionen“ erfüllen? Wenn das schon für eine Dame aus Monaco gilt, und nach Karlsruher Ansicht auch der Ersatztorwart des 1. FC Nürnberg eine Person der Zeitgeschichte ist, was sind dann erst Westerwelle, Seehofer und Müntefering oder Wettermänner für die Deutschen?

Mit dieser obrigkeitsverliebten Sicht konnte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wenig anfangen: Er legt die Meinungsfreiheit weniger weit aus, wenn die Veröffentlichung von Fotos oder Artikeln „nur die Neugier eines bestimmten Publikums“ über das Privatleben von bekannten Personen befriedigen will und „nicht als Beitrag zu irgendeiner Diskussion von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft“ angesehen werden kann.

Die Autoritätsgläubigkeit der Deutschen

Das ist deshalb kritisiert worden, weil hier die Gefahr einer elitären und paternalistischen Bevormundung der Medien besteht. Deutschland gilt als gebranntes Kind und das Grundgesetz als Bollwerk gegen jede Bewertung von Kommunikationsinhalten, nicht zuletzt wegen der staatlichen Informationslenkung im NS- und im SED-Staat. In der Tat: Es gibt keine richtigen und unrichtigen Meinungen. Will man da die Kommunikation in wichtige und unwichtige Themen unterteilen?

Andererseits kam gerade in der alten Prinzessin-Berichterstattung eine offenbar immer noch vorhandene Autoritätsgläubigkeit der Deutschen zum Ausdruck. Dieses Trauma ist durch die Rechtsprechung des Menschenrechtsgerichtshofs etwas gemildert worden. Es ist heikel, aber nicht wenige Medienrechtler sind im Grunde der Ansicht, dass auch die Qualität des Informationsinteresses bei der Abwägung eine Rolle spielen müsse. Viele Leser und Informanten gehen bei bestimmten Medien, die sie konsumieren und bedienen, gar nicht davon aus, korrekte Informationen geliefert zu bekommen und liefern zu müssen.

Gewiss: Bei Leuten, die nur den Medien ihre Prominenz verdanken, die von ihnen leben und sie gezielt einsetzen, darf sich das Mitleid in Grenzen halten. Die Kontrollfunktion der Presse, die durchaus nicht einförmig ist, richtet sich gegen die „Herrschenden“. Aber wenn Politiker als vogelfrei gelten, ist auch die Demokratie am Ende.

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