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Fall Gäfgen „Wir wurden als Barbaren dargestellt“

21.09.2011 ·  Der Polizist Ortwin Ennigkeit über sein Verhör des Kindermörders Magnus Gäfgen und die anschließende Debatte, in der aus der Befragung eines Entführers ein Foltermärchen gemacht wurde.

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Herr Ennigkeit, Sie haben als Ermittler dem Kindesentführer Magnus Gäfgen entlockt, wo der entführte Bankierssohn Jakob von Metzler steckte. Fast genau neun Jahre nach dem Verhör, das viel Aufsehen erregt hat, ist nun Ihr Buch "Um Leben und Tod" erschienen. Was hat Sie bewogen, es zu schreiben?

Bisher wurde der Entführungsfall vor allem aus der Perspektive des Mörders beleuchtet, und so wurde auch darüber berichtet. Ich will nun zeigen, wie aus der Befragung eines Entführers in kürzester Zeit ein phantastisches Foltermärchen gemacht wurde.

Jakob wurde am 27. September 2002 entführt, einem Freitag. Die Ermittlungen zogen sich bis Dienstag hin. Wie haben Sie diese Zeit erlebt?

Wir standen unter enormem Druck. Ich habe in diesen fünf Tagen vielleicht fünfzehn oder zwanzig Stunden geschlafen und war kaum zu Hause. So ging es damals vielen meiner Kollegen.

Die Polizei hatte den Entführer bei der Geldübergabe beobachtet, ihn verfolgt und festgenommen. Er wollte aber nicht sagen, wo er Jakob versteckt hatte. Dann sollten Sie mit Gäfgen sprechen. Über dieses Verhör gibt es bis heute unterschiedliche Aussagen. Gäfgen behauptet, sie wären bis auf zehn Zentimeter an ihn herangerückt.

Selbst guten Bekannten würde ich in einem Gespräch nicht so nahe kommen. Und schon gar nicht Herrn Gäfgen. Unsere Beine hatten vielleicht 30 Zentimeter Abstand, die Oberkörper waren etwa einen Meter auseinander. Die Nähe dieses Mannes war mir unangenehm.

Er sagt, Sie hätten ihn an der Schulter gepackt.

Ich habe den Mann nie angefasst. Ich habe mich hingesetzt, ihm in die Augen geschaut und ihn gefragt: Was ist mit Jakob? Was ist mit dem Jungen?

Und die "Neger", von denen Gäfgen sprach, die sich sexuell an ihm vergehen könnten?

Das ist Blödsinn, absoluter Blödsinn.

Aber Sie haben ihm schon gesagt, dass erwogen werde, ihm Schmerzen zuzufügen. Sie haben auch angedeutet, dass er im Gefängnis schlecht behandelt werden könnte. Sie sagten: "Du weißt ja, wie es dort Tätern gehen kann, die Kindern etwas angetan haben."

Zuerst habe ich ihn gefragt, ob er vor dem Knast Angst hätte. Die wollte ich ihm nehmen. Ich habe ihm gesagt, wir könnten die Anstaltsleitung ansprechen, damit ihm nichts passiere.

Warum wurde die Vernehmung nicht aufgezeichnet?

Das war damals selbst bei Kapitaldelikten wie Mord oder Entführung nicht üblich. An diesem Dienstagmorgen standen wir auch unter extremem Zeitdruck. Wir hatten am Langener Waldsee eine Hütte gefunden mit einem Kinderschlafplatz und Blutspuren. Wir mussten davon ausgehen, dass Jakob nicht nur hungerte, sondern auch verletzt war.

Hätte es andere Möglichkeiten gegeben, Gäfgen zum Reden zu bringen?

Wir hatten ihn mit seiner Mutter konfrontiert - das hatte nichts gebracht. Man hätte Gäfgen theoretisch mit Jakobs Schwester konfrontieren können, zu der er einen Bezug hatte. Das hätte aus meiner Sicht aber auch nicht zum Ziel geführt. Abgesehen davon, hielt ich es für das Mädchen für nicht zumutbar. Außerdem lief uns die Zeit weg. Uns war immer klarer geworden, dass Gäfgen den Jungen allein entführt und versteckt hatte. Er machte keine Anstalten, ihn zu versorgen. Nach der Geldübergabe bummelte er mit seiner Freundin durch Frankfurt. Ich hatte damals keine realistische Alternative. Wir konnten nicht wissen, dass Jakob da schon tot war.

Die zentrale Frage, die Sie in Ihrem Buch behandeln, lautet: Wie weit darf und muss man gehen, um das Leben eines Menschen zu retten? Sie beantworten diese Frage nur zum Teil, indem Sie sagen, wir mussten tun, was wir taten. Was wäre geschehen, wenn Gäfgen nicht so schnell ausgepackt hätte?

Das weiß ich nicht.

Wie weit wären Sie gegangen, um Jakobs Leben zu retten?

Ich wäre nicht weiter gegangen.

Sie hätten Gäfgen keine Schmerzen zugefügt?

Nein. Ich weiß gar nicht, wie ich das anstellen soll. Schauen Sie mich an. Gäfgen ist um die 1,90 Meter. Der brauchte vor mir keine Angst zu haben. Das ist ein Witz.

Wie konnten Sie das Verhör dann zum Erfolg bringen?

Ich habe Bilder in seinem Kopf erzeugt. Ich habe Gäfgen gesagt: Du wirst immer an Jakob denken müssen, jeder Tag wird so beginnen, jede Nacht wird dich endlos quälen. Und immer wieder: Wo ist Jakob? Es war wohl mein Fragenbombardement, das ihn zur Aussage bewogen hat. Ich war in der Situation angespannt und wütend - und hatte Glück.

Später wurde die Vernehmung als Folter bezeichnet.

Nachdem bekanntgeworden war, was der Vizepolizeipräsident Wolfgang Daschner als möglicherweise allerletzte Möglichkeit angedacht hatte, nämlich die Zufügung von Schmerzen, war sofort von diesem bösen F-Wort die Rede, und wir wurden als Barbaren dargestellt.

Der Begriff Folter passt nicht?

Absolut nicht. Um Gottes Willen! Wir wollten kein Geständnis erpressen, wir wollten das Leben eines Kindes retten. Die Täterschaft war ja längst klar. Es kann doch nicht sein, dass ein Kind sterben muss, weil sein Entführer keine Lust hat zu sprechen. Wenn ein betrunkener Autofahrer sich gegen eine Blutprobe wehrt, darf die Polizei gegen ihn unmittelbaren Zwang anwenden. Sie darf ihm Schmerzen zufügen, seinen Widerstand brechen. Aber ich durfte dem Entführer nicht einmal mitteilen, dass als absolut letztes Mittel eine Zwangsmaßnahme in Erwägung gezogen worden war, um das Leben eines Kindes zu retten?

Hat die Staatsanwaltschaft Sie nach Ihrer Version des Verhörs gefragt?

Nein. Ich habe mich sehr gewundert, dass die Staatsanwaltschaft Gäfgens Aussage ernst nahm, ohne sie zu hinterfragen. Gäfgen hatte die Ermittler mehrfach in die Irre geführt, hatte falsche Aussagen gemacht, Hunderte Polizisten an der Nase herumgeführt. Seine Lügengeschichten haben dazu geführt, dass Unschuldige verhaftet wurden. Er hat Jakobs Familie falsche Hoffnungen gemacht und sie weiter gequält. Und jetzt glaubte man einem Lügner, wie das Verhör abgelaufen ist, und nicht mir.

Sie wurden am Ende wegen Nötigung verurteilt. In Ihrem Buch schreiben Sie, es sei ein politischer Prozess gewesen.

Der Welt sollte gezeigt werden, dass in Deutschland nicht "gefoltert" werden darf. Im Urteil wurde ausdrücklich Bezug genommen auf die Greueltaten des Nazi-Regimes. Das ist für mich so absurd, das werde ich nie nachvollziehen können.

Was ist in dieser Zeit in Ihnen vorgegangen?

Sie stehen morgens auf, und ziemlich schnell geht der Gedanke um in Ihrem Kopf: Was passiert? Wie geht das aus? Was für Folgen könnte das haben? Sie gehen zur Arbeit, über den Flur, und schon wieder kommen diese Gedanken. Alles dreht sich darum, und das über Jahre. Heute habe ich das überwunden. Aber es war nicht leicht, dieses Buch zu schreiben. Zum Glück ist es mir gelungen, meine Familie so weit wie möglich davon fernzuhalten.

Haben Sie - im Rückblick - Fehler begangen?

Ich hätte das Urteil nicht akzeptieren dürfen, ich hätte bis zur letzten Instanz gehen sollen. Auch, um für Kollegen, die zukünftig in ähnliche Situationen kommen können, Rechtssicherheit zu bekommen. Mir wurde aber gesagt, dass für ein Berufungsverfahren kein Rechtsschutz gewährt würde. Und mir fehlte das Geld für ein weiteres Verfahren, während Gäfgen auf Kosten des Steuerzahlers gegen das Land Hessen vorgehen konnte.

Die Fragen stellte Stefan Tomik.

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