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Fall Gäfgen Täter

 ·  Magnus Gäfgen ist in erster Linie Täter. Daran ändern auch die 3000 Euro nichts, die der Kindsmörder nun erhält.

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Jetzt ist der Kindsmörder Gäfgen am Ende des Rechtswegs angelangt. Es mag für viele nach einem späten Sieg des Verbrechers klingen, dass er 3000 Euro plus Zinsen dafür erhält, dass ihm einstige Frankfurter Polizeivizepräsident Daschner Schmerzen androhte, um das Leben des von Gäfgen entführten Jungen zu retten.

Daschner wurde vor Gericht verwarnt und dienstlich abgeschoben. Er befand sich in einer buchstäblich tragischen Lage. Man muss aber auch Verständnis für die Gerichte bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufbringen, auf den die (überflüssige) Entschädigung für Gäfgen zurückgeht: Welche Folgen für die Polizei und für Verdächtige hätte es gehabt, wenn die Androhung von Schmerzen im Extremfall für rechtmäßig erklärt worden wäre?

Auf der anderen Seite ist es übel, mit welcher Nonchalance viele Pseudo-Menschenrechtler und selbstgewisse Würde-Experten hier einen glasklaren Fall von Folter erkennen (den sogar die Staatsanwaltschaft verneinte), Deutschland unter Polizeistaatsverdacht stellten und in Gäfgen ein nützliches Opfer sehen. Er ist zuallererst Täter.

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Jahrgang 1968, in der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat und Recht“.

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