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Fall Friedman Anwaltsbüro schickte Aktenvermerk an Unbefugte

02.07.2003 ·  Friedmans Frankfurter Anwalt räumte ein, daß ein Fax mit internen Vermerken der Berliner Staatsanwaltschaft von seinem Büro versandt wurde. Ein unbefugter Empfänger habe das Fax "an Dritte" weitergegeben.

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Der Frankfurter Rechtsanwalt von Michel Friedman, gegen den wegen des Verdachts des Drogenbesitzes ermittelt wird, hat eingestanden, daß ein offenbar fehlgeleitetes Fax mit internen Vermerken der Berliner Staatsanwaltschaft von seinem Büro versandt wurde. Darin soll nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung zum Ausdruck kommen, daß die Ermittler einen Strafbefehl gegen Friedman anstreben.

Rechtsanwalt Eckart Hild äußerte laut Agenturen, ein unbefugter Empfänger habe das Fax einschließlich beigefügter Anlagen aus den Ermittlungsakten "an Dritte" weitergegeben. Seinem Mandanten, einem Fernsehmoderator und Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, wird über den Besitz hinaus vorgeworfen, Kokain an Prostituierte weitergegeben zu haben.

Kommentar abgelehnt

Die Berliner Justizbehörde lehnte es am Mittwoch ab, den Vorgang und die Zitate aus dem Vermerk in der Mittwochausgabe der "Bild"-Zeitung zu kommentieren. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte nur, daß der Vermerk nicht auf Grund eines Versehens seiner Behörde publik geworden sei. Er dementierte aber nicht den kolportierten wesentlichen Inhalt des Schreibens, der nach Angaben von der "Bild"-Zeitung einem "Pizzabäcker in einer Großstadt" zugegangen sei. Der Berliner Radiosender RBB meldete unterdessen unter Berufung auf Justizkreise, das der in der "Bild"-Zeitung zitierte Vermerk authentisch sei.

Vor etwa zwei Wochen hatte sich die Berliner Staatsanwaltschaft im Fall Friedman eine Informationssperre auferlegt. Friedmans Anwalt hatte der Behörde vorgeworfen, sie betreibe eine "öffentliche Hinrichtung" seines Mandanten, indem sie Hintergründe aus einem Menschenhändler-Verfahren gegen Zuhälter preisgebe. Dabei sei Friedmans Name gefallen. In den vergangenen Tagen hatte sich die Kritik an der Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Justiz noch verstärkt.

Kokain weitergegeben

Die bearbeitende Staatsanwältin soll in dem Vermerk, der dem Anwalt offenbar zur Stellungnahme übermittelt worden war, zu dem Ergebnis gelangen, gegen Friedman sei eine Geldstrafe im Wege eines Strafbefehls zu beantragen, eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens komme angesichts der Beweislage nicht in Betracht.

In dem Zeitungsbericht heißt es sinngemäß, Friedman habe nach Aussagen von Prostituierten Kokain in Mengen zur Verfügung gehabt, welche die Annahme eines straflosen Eigenverbrauchs nicht mehr zulasse. Dabei soll die Staatsanwältin auch das Ergebnis der Haarprobe einbeziehen, die Polizeibeamte Friedman bei der Durchsuchung seiner Wohnung und seiner Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt abverlangt hatten.

Bei der Durchsuchung hatte die Polizei insgesamt drei sogenannte szeneübliche Tütchen mit Resten eines Pulvers sichergestellt, das sich bei einer Untersuchung als ein Kokaingemisch erwies. Ob sich Friedman immer noch im Ausland aufhält, ist nicht bekannt. Laut seinem Anwalt wird er auch in nächster Zeit keine Erklärung zu den Vorwürfen abgeben.

Quelle: hs. / Frankfurter Allgemeine Zeitung 03.07.2003, Nr.151
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