15.06.2007 · Im Frühjahr 2006 wurde der dunkelhäutige Ermyas Mulugeta in Potsdam niedergeschlagen. Mit ihren kurzen Haaren passten die beiden Verdächtigen ins Bild. Wenn an diesem Freitag das Urteil gesprochen wird, spielt der Rassismus-Vorwurf keine Rolle mehr.
Von Frank Schauka, PotsdamVor 14 Monaten erschien der Fall so simpel: Das Opfer der Gewalttat am frühen Ostersonntag 2006 in Potsdam hieß Ermyas Mulugeta, stammte aus Äthiopien, war Deutscher, guter Familienvater, beliebter Nachbar und Wissenschaftler. Als Täter verhaftete die Polizei nur vier Tage nach dem schlagzeilenträchtigen Verbrechen, nachdem Generalbundesanwalt Nehm die Ermittlungen an sich gezogen hatte, zwei junge Männer aus Potsdam und Umgebung.
Björn L. und Thomas M. passten ins Bild: Sie trugen kurze Haare, wie Rechtsextreme. Versuchten Mord warf die Bundesanwaltschaft ihnen anfangs vor. Das Motiv: Fremdenhass. In einem kurzen Streitgespräch, das Sekunden vor der Tat über das Handy des Opfers auf einer Mailbox zufällig aufgezeichnet worden war, war zu hören, wie eine Person mit einer ungewöhnlich hellen Stimme den dunkelhäutigen Wasserbauingenieur Mulugeta als „Scheißnigger“ beschimpfte. Angeklagt wurden L. und M. später von der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen gefährlicher Körperverletzung. Der Vorwurf einer rassistischen Tat wurde völlig fallengelassen.
Frei sein - aber gefangen in der Furcht
Nun, nach einem langwierigen Indizienprozess, der nach vier Monaten am Freitag vor dem Landgericht Potsdam voraussichtlich mit zwei Freisprüchen endet, gibt es offenkundig nur Verlierer. Ermyas Mulugeta, der sich an die Gewalttat nicht erinnern kann, wird wahrscheinlich nie erfahren, wer ihn mit einem Fausthieb fast tötete. Die Angeklagten L. und M., die ihre Unschuld stets beteuerten, werden wohl zwar frei sein, aber gefangen bleiben in ihrer Furcht, die Öffentlichkeit könne sie als Täter betrachten, die nur auf Grund einer komplizierten Indizienlage nicht überführt werden konnten.
So sehen es nach wie vor die Potsdamer Staatsanwälte, auch wenn sie in ihrem Plädoyer am Mittwoch Freisprüche für den 30 Jahre alten Gebäudereiniger L. und den 32 Jahre alten Behindertentransportfahrer M. beantragt haben. Zumindest Björn L. habe mit der Tat zu tun. Es habe schon seit der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens zahlreiche belastende Indizien gegeben, betonte Staatsanwältin Juliane Heil im Plädoyer.
Letzte Zweifel, auf die sich der beantragte Freispruch schließlich gründete, seien jedoch nicht auszuräumen gewesen. Die Indizienkette sei durch schwankende Zeugen und letztlich begrenzte Gutachtenergebnisse „aufgeweicht“ worden. „Es lagen erhebliche belastende Umstände vor, die in ihrem Kern fortbestehen.“
Aufschrei der Empörung
Für die Verteidiger, die Potsdamer Rechtsanwälte Matthias Schöneburg, Karsten Beckmann und Sven-Oliver Milke, steht hingegen fest, dass ihre Mandanten von Anfang an ein „nicht faires“ Ermittlungsverfahren erdulden mussten. Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft, bei der sich Deutschland als weltoffenes Gastland präsentieren wollte, sei an ihren Mandanten ein Exempel zur Abschreckung statuiert worden. Deshalb, so der Vorwurf, habe zunächst die Bundesanwaltschaft und anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam, die das Verfahren später aus Karlsruhe übernehmen musste, entlastende Indizien vernachlässigt und sich gezielt auf belastende Hinweise konzentriert.
Ein Aufschrei der Empörung ging am 17. April 2006 durch Brandenburg, Deutschland und auch weit darüber hinaus. Herr Mulugeta sei das Opfer eines Gewaltexzesses geworden, wie er typisch sei für rechtsextreme Schläger. Der 37 Jahre alte Wissenschaftler sei kurz vor vier Uhr an einer Haltestelle geschlagen und auch dann noch getreten worden, als er schon regungslos am Boden lag.
Zeugen berichteten zudem von zwei jungen Männern in Bomberjacken. Zweifel an einer fremdenfeindlichen Gewalttat kamen nicht auf. Da es sich um eine Tat handele, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könne, zog tags darauf Generalbundesanwalt Kay Nehm die Ermittlungen nach Karlsruhe.
Schönbohm brauche „dringend Nachhilfeunterricht“
Dann reagierte die Politik. Brandenburgs Innenminister Schönbohm warf Nehm öffentlich vor, den Fall aufgebauscht und so „zu einer Stigmatisierung Brandenburgs beigetragen“ zu haben. Bundeskanzlerin Merkel geißelte die „abscheuliche und menschenverachtende Tat“. Bundesinnenminister Schäuble gab, wie Schönbohm, zu bedenken, der rechtsextreme Hintergrund der Tat sei keineswegs erwiesen.
SPD-Generalsekretär Heil sagte: „Ich finde es bestürzend, dass der Bundesinnenminister solch aggressiven Rassismus zumindest fahrlässig verharmlost.“ Der Zentralrat der Juden kritisierte Schönbohm. Dieser brauche „dringend Nachhilfeunterricht“, wenn er den rassistischen Hintergrund der Tat nicht erkenne.
Wegen seiner Fistelstimme „Pieps“ genannt
Inmitten dieser Debatte wurden am Abend des 20. April Björn L. und Thomas M. festgenommen. Ein Freund des Potsdamers M. hatte um Mitternacht bei der Polizei ausgesagt, M. habe während eines Gesprächs über die Tat eigenartig reagiert. „Er sagte zu diesem Thema gar nichts. Wenn dann das Gespräch wieder auf andere Themen kam, sprach er wieder mit. Das fiel uns auf“, gab der Zeuge zu Protokoll.
Zudem habe M. gemeint, der Schwarze sei irgendwie selbst schuld. Ferner, so der Zeuge, erinnere ihn die helle Mailbox-Stimme, die über Telefon und Internet abrufbar war, an einen flüchtigen Bekannten von M. So stießen die Ermittler auf Björn L., wegen seiner Fistelstimme „Pieps“ genannt.
Verbalen Streit begann mit „Schweinesau“
Als L. und M. am Tag darauf in Karlsruhe vor dem Ermittlungsrichter standen, spielte eine modifizierte Beweislage keine ausschlaggebende Rolle mehr. Obwohl bereits feststand, dass es keinen Gewaltexzess, sondern nur einen, wenn auch wuchtigen Schlag gegeben hatte, obwohl feststand, dass Ermyas Mulugeta den verbalen Streit mit dem Wort „Schweinesau“ begonnen hatte, und obwohl feststand, dass Björn L. schon Wochen vor Ostern an einer Kehlkopfentzündung litt und seine Stimme deshalb rauh und krächzend klang, wurde gegen ihn Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen.
Auch ein Stimmenvergleichsgutachten des Landeskriminalamtes wurde gegen L. ausgelegt. Es kam zwar zu dem Ergebnis, dass L.s Stimme mit der auf der Mailbox „wahrscheinlich“ identisch war, jedoch wurde nicht berücksichtigt, dass dies auf einer fünfstufigen Identitätsskala lediglich der zweitniedrigste Wert war, der für eine Verurteilung nicht ausreichen würde.
Gegen Björn L. wurde zudem ausgelegt, dass er zwar nachweislich kurz vor der Tat und auch wenig später nicht in Potsdam war - aber für drei Stunden in der Osternacht kein Alibi vorweisen konnte. Die Staatsanwaltschaft stützte sich schließlich auf die Aussage eines Mithäftlings, der behauptete, ihm gegenüber habe L. die Tat gestanden. Dass dieser Häftling als erfindungsreich galt, blieb ebenso unberücksichtigt wie die Tatsache, dass alle anderen befragten Häftlinge das Gegenteil bezeugten.
„Beide nicht am Tatort“
Als die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung vor der 4. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Thies ahnte, dass ihre Beweise für eine Verurteilung der Angeklagten kaum reichen würden, beantragte sie eine zweite Expertise. Nachdem der Gutachter, ein Physik-Professor aus Hannover, befunden hatte, L.s Stimme sei nicht mit der am Tatort aufgezeichneten identisch, erklärte die Anklägerin dies in ihrem Plädoyer als „Nullum“. Den Vorwurf der Verteidiger, es handele sich um einen politisierten Prozess, wies die Behörde selbstredend zurück.
Die Verteidiger sind überzeugt, dass ihre Mandanten „Anspruch auf einen klaren und eindeutigen Freispruch haben, weil beide nicht am Tatort waren“. Und nur wenige wissen, dass, wie man hört, kurz nach der Tat eine Staatsanwältin, die an dem Verfahren nicht beteiligt war, einem Verteidiger telefonisch eine Strafanzeige ankündigte, falls er es wage, den wahren Tatablauf öffentlich zu machen, der keine Ähnlichkeit auswies mit dem bis dahin behaupteten rechtsextremen Gewaltexzess.
Hoerensagenwissen
Helge Dedek (hdedek)
- 15.06.2007, 00:01 Uhr
So sieht also ein Rechtsstaat aus!
Emre Ertürk (HSCD)
- 15.06.2007, 02:39 Uhr
Rassismus vergeblich gesucht - Das Phantom der "Rechten Gefahr"
Mike Wolftang (dragonloader)
- 15.06.2007, 03:11 Uhr
Nein, fundierte Kritik!
Frank Frei (showmekindaguy)
- 15.06.2007, 10:20 Uhr
Was ist eigentlich passiert?
Frank Steinke (dl8waa)
- 15.06.2007, 10:28 Uhr