16.11.2008 · In Europa ist es längst nicht mehr die Regel, dass Parteien die Erinnerung an ihre „christliche“ Herkunft in ihrem Namen wachhalten. Wer es dennoch tut, muss sich an dieser Verpflichtung messen lassen - und sich gefallen lassen, dass der dazugehörige Maßstab nicht von den Parteien selbst festgelegt wird, sondern aus den Wahrheiten und Normen des Christentums heraus, die vorgegeben sind. Von Joachim Kardinal Meisner
Von Joachim Kardinal MeisnerIn Europa ist es längst nicht mehr die Regel, dass Parteien die Erinnerung an ihre „christliche“ Herkunft in ihrem Namen wachhalten. Wer es dennoch tut, muss sich an dieser Verpflichtung messen lassen - und sich gefallen lassen, dass der dazugehörige Maßstab nicht von den Parteien selbst festgelegt wird, sondern aus den Wahrheiten und Normen des Christentums heraus, die vorgegeben sind. Von Joachim Kardinal Meisner.
Im II. Vatikanischen Konzil und zu verschiedenen anderen Gelegenheiten ist in den vergangenen Jahrzehnten darauf hingewiesen worden, dass die politische Gestaltung des Staates eine herausragende Verantwortung der Laien ist. In der Konstitution „Gaudium et spes“ des Konzils, in denen es speziell um das Verhältnis von Kirche und Politik geht, heißt es, die Christen sollten in der politischen Gemeinschaft beispielgebend „pflichtbewusst handeln und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Sie sollen durch ihre Tat zeigen, wie sich Autorität mit Freiheit, persönliche Initiative mit solidarischer Verbundenheit zum gemeinsamen Ganzen, gebotene Einheit mit fruchtbarer Vielfalt verbinden lassen.“ Die Kirche unterdessen hat eine ganz andere Aufgabe: Sie ist mit den Worten dieses Dokuments „Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person“. Ihre Aufgabe und Zuständigkeit dürfen daher weder mit jener der politischen Gemeinschaft verwechselt werden, noch ist die Kirche an irgendein politisches System gebunden.
Kirche und Politik, Kirche und Weltverantwortung der Laien sind demnach unterschiedene Größen, aber aufeinander verwiesen. Die katholische Kirche als „Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person“ stellt sich nämlich in den Dienst der politisch tätigen christlichen Laien. Bei aller grundsätzlichen Achtung vor der Autonomie der Politik - die Kirche kann sich der Pflicht und dem Recht zur Gewissensbildung jedes einzelnen Christen nicht verschließen. Dafür steht zum Beispiel die von der Kirche entwickelte Soziallehre. Sie ist nicht bloß ein abstraktes Lehrgebäude, eine Zusammenstellung sozialpolitischer Rezepte oder gar eine Sammlung dogmatischer Weisungen, sondern sie möchte den Menschen helfen, ein Leben im Einklang mit dem Evangelium zu führen - und damit ein wahrhaft menschenwürdiges Leben.
Aber kann die Kirche eine solche Position auch heutzutage noch ernstlich vertreten, in Zeiten globaler Pluralität? Als Antwort verweist der Konzilstext auf Jesus Christus. Die Aussage fängt gleichsam mit einer Fanfare an: „Tatsächlich klärt sich nur im Geheimnis des fleischgewordenen Wortes das Geheimnis des Menschen wahrhaft auf. Denn er, der Sohn Gottes, hat sich in seiner Menschwerdung gewissermaßen mit jedem Menschen vereinigt“; Christus macht „dem Menschen den Menschen selbst voll kund und erschließt ihm seine höchste Berufung“, indem er ihm das Geheimnis des Vaters und seiner Liebe offenbart.
Das Konzil weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese tiefen Einsichten nicht nur für die Christgläubigen gelten, sondern für alle Menschen guten Willens. Diese Aussagen machte sich der große Papst Johannes Paul II. ganz besonders zu eigen, weil sie vor dem Zusammenbruch des Kommunismus die Hoffnung vieler Menschen trugen und danach Orientierung gaben im Entstehen neuer politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Weltbilder, in denen die Menschen heute leben.
Sehr umfassend hat Papst Johannes Paul II. die Rolle der Laien vor fast genau 20 Jahren in seinem Schreiben „Christifideles laici“ herausgestellt. Darin hebt er hervor, die Christen müssten die Gesellschaft christlich inspirieren und sich deshalb auch in die Politik einschalten, in die vielfältigen wirtschaftlichen, sozialen, gesetzlichen, verwaltungsmäßigen und kulturellen Fragen, um so dem Allgemeinwohl zu dienen. Und wie das Konzil hat auch Johannes Paul II. verschiedentlich davor gewarnt, politische und religiöse Sphäre miteinander zu verwechseln. Als „delikat“ bezeichnete er in seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 1991 „Situationen, in denen eine spezifisch religiöse Norm Gesetz des Staates wird oder zu werden droht, ohne dass man gebührend zwischen den Kompetenzen der Religion und jenen der politischen Gesellschaft unterscheidet“, denn die Identifikation eines religiösen Gesetzes mit dem Zivilgesetz könne die Religionsfreiheit unterdrücken und auch andere unveräußerliche Menschenrechte einschränken oder beseitigen.
Nun wird niemand ernsthaft behaupten, dass sich aus der Bibel ein Parteiprogramm oder parteipolitische Handlungsanweisungen eins zu eins ableiten ließen. Parteien, die dies immer wieder versuchten, sind bisher in unserem Land ohne Erfolg geblieben, und das hat sicher seinen guten Grund. Aber Bibel und christlicher Glaube enthalten sehr wohl einige zentrale Vorgaben für die Politik; sie betreffen vor allem die Würde und das Lebensrecht des Menschen. Diese Grundlagen sollten zumal jedem Christen präsent sein. Wenn sie gefährdet sind, ist die Kirche als „Zeichen und Schutz der Transzendenz der menschlichen Person“ direkt angesprochen und aus ihrem Selbstverständnis heraus verpflichtet, ihre Stimme zu erheben - um der Menschen willen.
In diesem Zusammenhang sehr aufschlussreich ist ein Lehrschreiben der Glaubenskongregation von 2002 unter dem damaligen Kardinal Joseph Ratzinger „zu einigen Fragen über den Einsatz und das Verhalten der Katholiken im politischen Leben“. Ausdrücklich heißt es dort, dass die Gläubigen durch die Erfüllung ihrer allgemeinen politischen Pflichten daran mitwirken, „die zeitliche Ordnung christlich zu beseelen“, und zwar als ein Dienst an den Menschen. Als einen ersten Katalog nennt das Dokument „die Förderung und Verteidigung von Gütern wie öffentliche Ordnung und Frieden, Freiheit und Gleichheit, Achtung des menschlichen Lebens und der Umwelt, Gerechtigkeit, Solidarität“.
Voraussetzung ist dabei, dass die politisch Aktiven sich vom christlichen Gewissen führen lassen und „im Einklang mit den damit übereinstimmenden Werten“ handeln. Denn der notwendige und legitime politische Pluralismus darf nicht verwechselt werden mit einem ethischen Pluralismus, in dem eine Mehrheit glaubt entscheiden zu können, was sie will, „als ob alle möglichen Auffassungen über das Leben den gleichen Wert hätten“. Wie die Geschichte des letzten Jahrhunderts gezeigt hat, erweist sich eine solche Auffassung als selbstzerstörerisch für die Demokratie. Diese „braucht wahre und solide Fundamente, das heißt ethische Prinzipien, die auf Grund ihrer Natur und ihrer Rolle als Grundlage des sozialen Lebens nicht ,verhandelbar' sind“. Solche grundlegenden Werte betreffen vor allem „ein richtiges Verständnis über die Person“, hier zunächst über den Menschen sowohl als Subjekt, aber auch als Objekt der Politik.
Solche grundlegenden Werte und ethischen Prinzipien verdichten sich zu dem, was wir gewöhnlich als „Menschenbild“ umschreiben. Unsere Kultur ist trotz aller Säkularisierung immer noch geprägt von einem christlichen Menschenbild, auch wenn vielen Akteuren in Gesellschaft und Politik diese Prägung nicht mehr bewusst ist. Das aus dem christlichen Gottesbild erwachsene Menschenbild ist in unsere Kultur eingeflossen und offensichtlich zu einem Allgemeingut geworden. Darum sind Menschenwürde und Menschenrechte nicht spezifisch christlich und nur für Christen verbindlich. Denn auch wenn sich nach christlichem Glauben der tiefste Sinn der Menschenwürde erst durch den menschgewordenen Gottessohn erschließt, so vermag vernunftgemäß auch ein Nichtchrist die Menschenwürde anzuerkennen. Das Lebensrecht eines jeden Menschen, und zwar von Anfang an, ist unverhandelbar, für jede Partei und für jeden Staat, der beansprucht, ein Rechtsstaat zu sein.
Bewusste Christen sind davon überzeugt, dass die Grundlage für die allgemein geltenden Menschenrechte im christlichen Glauben gegeben sind. Der Glaube aber ist nicht in erster Linie ein kulturelles Symbol oder ein politisches Zeichen, sondern der Bezug zur Person Christi, ein Bezug, der in alle Bereiche des menschlichen Lebens hineinreicht, auch und gerade in den politischen Bereich. Denn gerade dort klärt sich das „Geheimnis des Menschen“ auf, wo man das „Geheimnis des menschgewordenen Wortes“ kennt.
Doch das „christliche Menschenbild“, von dem in der Politik gern gesprochen wird, kommt in der politischen Praxis leider oft zu kurz. Denn welche Konsequenzen werden daraus gezogen, wenn es um wirtschaftliche oder wissenschaftliche Nutzüberlegungen geht? Wie kann es sein, dass vor einigen Monaten in der Entscheidung des Bundestages über das Stammzellgesetz sowohl Gegner als auch Befürworter der embryonalen Stammzellforschung meinten, sich auf dasselbe christliche Menschenbild berufen zu können, bedauerlicherweise sogar bis in die evangelische Kirche hinein? Hier zeigt sich, dass die Berufung auf dieses Menschenbild für viele offenbar zur bloßen Formel verkommen ist. Wenn sich deshalb deutsche Bischöfe immer wieder auch sehr konkret und direkt an die politischen Parteien wenden, speziell an jene, die sich in ihren Namen und Programmen ausdrücklich auf das Christentum berufen, dann aus einem zentralen Grund. Mit einem Ausdruck aus der modernen Wirtschaft: Es geht um den Schutz eines „Markenzeichens“, das insbesondere die C-Parteien nicht selbst erfunden haben, aber ganz selbstverständlich benutzen.
Es muss ganz klar in den Mittelpunkt gerückt werden, dass das „C“, das jene Parteien in ihrem Namen und Programm tragen, von einer anderen, höheren Instanz gleichsam ausgeliehen ist - es kann nun mal nicht jeder damit Werbung machen für jeweils das Produkt, das ihm gerade passt. Es reicht auch nicht, sich als Politiker einmal zu den christlichen Normen und Werten bekannt zu haben. Es geht um ein kontinuierliches Aneignen und Anwenden, das im täglichen Verhandeln der Regierenden niemals zu einem Ende kommt. Jedenfalls darf man das von all den Politikern erwarten, die davon überzeugt sind, dass sie sich nicht von Gott und ihre Entscheidungen nicht von der Moral trennen können.
Die C-Parteien haben sich bewusst für dieses „Markenzeichen“ entschieden, und darum hat jeder Christ als Wähler, Bürger und Glaubender das Recht, sorgfältig hinzuschauen, was darunter angeboten wird. Die Union muss sich mehr anstrengen als früher, die Christen als Wähler oder aktive Mitarbeiter zu überzeugen. Alte Strukturen lösen sich auf. Umso dringender geraten die grundsätzlichen Prinzipien wieder in den Blick.
Christlich kann sich nur nennen, was sich auf Christus bezieht. Deshalb ist Christus, der menschgewordene Gottessohn, Letztmaßstab alles Christlichen. Wer immer also sich christlich nennt, holt sich damit Christus ins Haus - eigentlich eine Binsenweisheit, deren Konsequenzen allerdings bedacht sein wollen. Denn damit holt er sich Gott selbst ins Haus, und mit ihm auch all jene, mit denen dieser sich identifiziert: Schwache, Kleine, Ausgegrenzte, Ungeborene, Abgeschriebene, die sich nicht wehren können. Sie werden Hausgenossen und müssen daher auch berücksichtigt werden bei allem, was entschieden wird. Eine Partei, die das Christliche in ihrem Namen führt und deshalb Christus zum Hausgenossen wählt, steht daher unter einem besonderen Anspruch und einer besonderen Verpflichtung; sie „bindet sich selbst“, so hat es kürzlich der evangelische Präses Nikolaus Schneider ausgedrückt. Denn die Berufung auf das Christliche erfüllt sich nicht schon in einem bloßen Gutmenschentum, und das Christliche ist niemals harmlos.
Von hier aus wird aber auch sofort deutlich, dass es in der Diskussion um das „C“ keineswegs um das Verhältnis der Union zu den Kirchen geht, ebenso wenig wie um die manchmal aufgeworfene Frage, ob denn, wenn man das „C“ ernst nimmt, eigentlich nur noch Christen diese Parteien wählen oder nur Christen in ihnen aktiv sein können. Worum es geht, das sind die Konsequenzen des „C“ für die praktische Politik. Dass sich auch Nichtgetaufte in einer solchen Partei engagieren, steht dazu keineswegs im Widerspruch.
Das Christsein, also das „C“-Markenzeichen, ist zunächst einmal das Bekenntnis zu einem Gottesbild, und zwar zu dem dreifaltigen Gott, der aus Liebe die Welt erschaffen hat und der in seiner Liebe dem Menschen die höchste Bestimmung erschließt. Auf die tiefe Dimension, aus der sich das „C“ der Parteien herleitet, haben auch diejenigen einen Anspruch hingewiesen zu werden, die selbst einen anderen oder gar keinen religiösen Glauben haben. Erst von einem solchen Gottesbild her lässt sich das christliche Menschenbild begreifen, von dem in der Politik so oft gesprochen wird. Denn eine Humanität ohne Gott hängt gleichsam im luftleeren Raum orientierungs- und beziehungsloser Kälte, und ein Blick in das vergangene Jahrhundert belehrt abermals: Wo politische Systeme den Gottesglauben verbannten, war auch ein Menschenleben nicht viel wert.
Die C-Parteien in Deutschland haben sich historisch bei ihren Gründungen nach dem Zweiten Weltkrieg aus verständlichen und bewussten Gründen dafür entschieden, das Christentum ausdrücklich in ihre Namen einzufügen. Der erste deutsche Bundeskanzler Konrad Adenauer hat dazu in seinen Erinnerungen in geraffter Form einiges geschrieben. An jenem politischen Schritt müssen sich die C-Parteien entsprechend auch weiterhin messen lassen, und sie müssen es sich gefallen lassen, dass der dazugehörige Maßstab eben nicht von ihnen selbst festgelegt wird, sondern aus den Wahrheiten und Normen des Christentums heraus, die vorgegeben sind.
Im Grundsatzprogramm der CDU von 2007 bekennt sich die Partei folgendermaßen dazu: „Unsere Politik beruht auf dem christlichen Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott.“ Und später: „Für uns ist der Mensch von Gott nach seinem Bilde geschaffen.“ Das sind hohe Prinzipien. Doch die Gefahr besteht, dass die großen Sätze in der Theorie bleiben. Wie kann sich eine C-Partei zurückziehen auf den Satz, „dass sich aus christlichem Glauben kein bestimmtes politisches Programm ableiten lässt“, wenn wir glauben, dass das christliche Gottesbild einen Gott meint, der ausnahmslos jeden, auch den kleinsten (embryonalen) Menschen mit seiner Liebe umfasst und würdigt? Diesen Kleinsten zu töten widerspricht dem christlichen Gottesbild und damit auch dem christlichen Menschenbild.
Eine Gruppe von katholischen und evangelischen Sozialethikern hat vor etwa zwei Jahren - also vor der Verabschiedung des neuen CDU-Grundsatzprogramms - zusammen mit der Konrad-Adenauer-Stiftung darauf hingewiesen, die entscheidende politische und lebenspraktische Bedeutung des christlichen Menschenbilds bestehe darin, „dass kein Mensch sich sein Lebensrecht oder seine Menschenwürde erst durch seine Fähigkeiten oder Leistungen verdienen muss, sondern dass diese ihm mit seinem Dasein gegeben sind“. Das Lebensrecht, das sich aus diesem Menschenbild ergebe, erstrecke sich von der Befruchtung bis zum Tod. Es gebe zwischen der Befruchtung und dem Tod „keine Zäsur, an der erst aus einem Zellgebilde ein Mensch, aus einem Etwas ein Jemand, aus einem Ding eine Person würde“.
Dies ist eine der zentralen Feststellungen, die das christliche Menschenbild ausmachen. Genau davor aber sind die Befürworter der embryonalen Stammzellforschung ausgewichen - leider auch in den C-Parteien. Sie müssen sich konkret die Fragen stellen: Ist für sie ein Mensch ein Jemand oder ein Etwas? Kann aus einem Etwas ein Jemand werden oder umgekehrt aus einem Jemand ein Etwas? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt nach der Verschmelzung einer Eizelle und einer Samenzelle? Das christliche Menschenbild kann und darf sich in der Stammzelldebatte um diese Punkte nicht herummogeln, weil es mit dem christlichen Gottesbild aufs engste verbunden ist. Weicht die C-Partei ihm dennoch aus, wird ihr eigenes Markenzeichen unglaubwürdig.
Von den Naturwissenschaften her kann man sagen: Wenn Eizelle und Samenzelle zusammenkommen, ist der Mensch genetisch da. Die befruchtete Zelle entwickelt sich von da an nicht zum Menschen, sondern als Mensch, und zwar als ein ganz bestimmter. Die Kirche kann und darf darum nicht schweigen, wenn über diesen Menschen politische Kompromisse geschlossen werden. Im Gegenteil: Sie wird sich immer deutlich zu Wort melden, wenn das christliche Menschenbild angegriffen wird - am Beginn des irdischen Lebens ebenso wie an dessen Ende.
Auf der anderen Seite muss die Kirche verkünden, dass sich ihre Botschaft nicht auf humanitäre oder kulturelle Funktionen reduzieren lässt. Auch das muss gerade den Politikern, die sich zum Christentum bekennen, bewusst sein. Die christlichen Laien haben die ausdrückliche Aufgabe, sich in die Politik einzubringen. Es ist auch sehr zu hoffen, dass es wieder mehr Christen geben wird, die sich dieser wichtigen Verantwortung widmen. Wenn Politiker dem „C“ folgen, dann doch nicht, um der Kirche einen Gefallen zu tun, sondern um der Menschen willen!
Die Kirche, die ja die „Transzendenz der menschlichen Person“ schützen soll, reicht weit über die Entscheidungsprozesse eines Staates hinaus, wie der Philosoph Robert Spaemann erklärt: „Die Kirche kann sich selbst überhaupt nicht als Teil oder Funktion der ,Gesellschaft' verstehen. Sie ist ein Volk, dessen größerer Teil sich gar nicht mehr auf dieser Erde befindet, sondern dort, wo er vereint ist mit den ,himmlischen Mächten, den Cherubim und Seraphim', die in jeder Messe erwähnt werden. Ohne diese Perspektive wäre das Weltverhältnis der Christen fiktiv und kraftlos.“ Und man darf ergänzen: Ohne diese Perspektive verliert auch jede Politik ihr Ziel - den Menschen.