10.04.2003 · Der „Fahrplan“ des Nahost-Quartetts soll in den nächsten Tagen von Präsident George W. Bush veröffentlicht werden. Der F.A.Z. liegt die Regelung für ein Ende des Konflikts bis 2005 vor.
Mit der militärischen Entscheidung und dem Abflauen des Irak-Kriegs rückt die Bewältigung des israelisch-palästinensischen Konflikts als Aufgabe wieder mehr in den Vordergrund. Dafür gibt es den Ende letzten Jahres von dem sogenannten Nahost-Quartett - Vereinte Nationen, Europäische Union, Amerika, Rußland - vorgelegten „Fahrplan“ für den Weg zu einem Friedensschluß, der bislang im Wortlaut noch nicht bekanntgemacht worden war.
Bundesaußenminister Fischer hatte bei seinem jüngsten Besuch für die Verwirklichung dieses Plans bei den Konfliktparteien geworben. Endziel des Plans, der drei Phasen des Fortschreitens unter Aufsicht und Hilfeleistung des Quartetts vorsieht, ist eine endgültige und umfassende Friedensregelung, die den israelisch-palästinensischen Konflikt im Jahre 2005 beenden soll. Von da an soll ein „unabhängiger, lebensfähiger, souveräner Palästinensischer Staat in Frieden und Sicherheit Seite an Seite mit Israel“ leben.
Zur Eröffnung der ersten Phase soll die palästinensische Führung eine eindeutige Erklärung abgeben, welche die Anerkennung von „Israels Recht auf Existenz in Frieden und Sicherheit“ bekräftigt und die sofortige und bedingungslose Beendigung aller Gewaltaktionen gegen Israel anordnet. Alle offiziellen palästinensischen Organisationen sollen die Hetze gegen Israel einstellen. Entsprechend soll die israelische Führung sich eindeutig auf die Anerkennung einer Zwei-Staaten-Regelung mit einem unabhängigen, lebensfähigen und souveränen Palästinenserstaat festlegen; alle offiziellen israelischen Institutionen sollen die antipalästinensische Hetze einstellen.
In der ersten Phase hat die palästinensische Führung eindeutig die Beendigung von Gewalt und Terrorismus zu verfügen und durch reformierte Sicherheitsorgane wirksam gegen terroristische Organisationen vorzugehen und deren Aktivitäten zu unterbinden; das schließt die Beschlagnahme illegaler Waffen ein. Die israelische Regierung ihrerseits hat nach dem Plan des Nahost-Quartetts in dieser ersten Phase sich aller Aktionen zu enthalten, welche die Vertrauensbildung untergraben; genannt werden Deportierungen, Angriffe auf Zivilisten, Konfiszierung oder Zerstörung palästinensischer Wohnungen und anderen palästinensischen Eigentums als Strafmaßnahme.
Ein Verbot gewaltsamer Vergeltung, falls dieses beidseitige Verbot gewaltsamer Maßnahmen von Angehörigen einer der Seiten verletzt wird, ist in dem Plan nicht ausdrücklich aufgeführt, ergibt sich aber implizit. Die reformierten palästinensischen Sicherheitsorgane und die entsprechenden Einrichtungen auf israelischer Seite sollen sukzessive ihre Kooperation entsprechend dem Tenet-Plan wiederaufnehmen. Entsprechend der Verbesserung der Sicherheitslage hat sich das israelische Militär aus seit September 2000 (Beginn der Intifada) besetzten palästinensischen Gebieten zurückzuziehen.
In der ersten Phase ist auch die weitgehende Umwandlung des bisherigen politischen Gebildes der Palästinenser in einen Verfassungsstaat mit Mehrparteiensystem, freien und fairen Wahlen, parlamentarischer Demokratie und echter Gewaltenteilung vorgesehen. Israel soll derweil die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der humanitären Situation der Palästinenser treffen, insbesondere die Beschränkungen des freien Personen- und Warenverkehrs aufheben. Die israelische Regierung hat sofort die seit März 2001 errichteten Außenstellen israelischer Siedlungen abzubauen und alle Siedlungsaktivität im palästinensischen Gebiet einzufrieren, einschließlich des „natürlichen Wachstums von Siedlungen“.
Diese erste Phase soll nach dem im Dezember 2002 beschlossenen Plan des Nahost-Quartetts bis Mai 2003 abgeschlossen sein. In der zweiten Phase, der Übergangsphase, die bis zum Ende des Jahres 2003 dauern soll, ist die Entstehung eines „unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen und Attributen von Souveränität“ auf der Grundlage der neuen palästinensischen Verfassung vorgesehen. Voraussetzung dafür sei, daß das palästinensische Volk eine Führung hat, die wirksam gegen Terrorismus vorgeht und willens und fähig ist, eine funktionierende Demokratie „auf der Grundlage von Toleranz und Freiheit“ aufzubauen.
Nach Abschluß der palästinensischen Wahlen soll eine vom Quartett einberufene internationale Konferenz die Erholung der palästinensischen Wirtschaft unterstützen und den Prozeß in Gang setzen, der zu einem unabhängigen Palästinenserstaat in vorläufigen Grenzen führen soll. Diese Konferenz soll sich auch mit der Friedensregelung zwischen Israel und Syrien sowie Israel und dem Libanon befassen. In dieser zweiten Phase soll die Umwandlung des palästinensischen Gemeinwesens in einen demokratischen Verfassungsstaat vollendet und die Kooperation zur Festigung der Sicherheit verstärkt werden.
Das Quartett, so sieht der Plan vor, betreibt die internationale Anerkennung des Palästinenserstaats. Wie schon beim Übergang in Phase zwei soll der Beginn der dritten Phase durch einvernehmliches Urteil des Quartetts zustandekommen. Die Ziele von Phase drei in den Jahren 2004 und 2005 sind „Konsolidierung der Reform und Stabilisierung der palästinensischen Institutionen“. Zur Initiierung des Prozesses, der zur endgültigen Friedensregelung zwischen Israel und den Palästinensern sowie Israel und den arabischen Staaten, insbesondere Syrien und dem Libanon, auf der Basis der der UN-Sicherheitsrats-Resolutionen 242, 338 und 1397 führen soll, ist eine weitere internationale Konferenz vorgesehen.
In dieser endgültigen Friedensregelung sollen dann auch die Kernprobleme der Grenzen, der israelischen Siedlungen, des Status von Jerusalem und des Problems der palästinensischen Flüchtlinge geregelt werden. Inhaltliche Wegweisungen zur Bewältigung dieser Fragen enthält das Dokument nicht; es proklamiert lediglich, daß die Lösung der Flüchtlingsfrage „einvernehmlich, gerecht, fair und realistisch“ sein soll und der Beschluß über den Status von Jerusalem „die religiösen Interessen von Juden, Christen und Muslimen weltweit“ in Betracht zu ziehen habe. Die endgültige Friedensregelung soll „die Vision von zwei Staaten erfüllen, von Israel und einem souveränen, unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Palästinenserstaat, die nebeneinander in Frieden und Sicherheit leben“.