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Europarat Angriff auf die Todesstrafe

25.06.2001 ·  Amerika und Japan soll der Beobachterstatus im Europarat entzogen werden, weil sie weiter Menschen hinrichten. Darüber beraten die Europäer heute.

Von Christian Boulanger
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Staatliches Töten ist für den Europarat keine eine innere Angelegenheit seiner Mitgliedsländer. Er hat es zu einer Aufnahmebedingung gemacht, die Todesstrafe abzuschaffen und denjenigen, die sich nicht daran hielten, mit dem Ausschluss gedroht. An diesem Montag soll dieses Prinzip auch auf die Beobachterstaaten ausgedehnt werden.

Dann wird sich die parlamentarische Versammlung des Europarats, dem 43 Nationen angehören, mit einem Bericht der Abgeordneten Renate Wohlwend aus Liechtenstein befassen. Wohlwend, die auch eine Vizepräsidentin der Versammlung ist, schlägt vor, der Europarat solle den Vereinigten Staaten und Japan in einer Resolution ein Ultimatum stellen. Wenn bis zum 1. Januar 2003 keine sichtbaren Schritte hin zu einem Hinrichtungsmoratorium und einer Verbesserung der Zustände in den Todestrakten unternommen werden, so will es der Resolutionsentwurf, wird der Beobachterstatus der beiden Staaten in Frage gestellt.

Nach einer Resolution der parlamentarischen Versammlung müssen Beobachterländer dafür sorgen, dass alle Grundrechte und -freiheiten innerhalb ihrer eigenen Rechtsordnung garantiert werden. Anders als die anderen Beobachterländer Kanada und Mexiko handelten die Vereinigten Staaten und Japan, so Wohlwend, gegen ihre Pflichten, wenn sie weiterhin an der Todesstrafe festhielten.

Abschaffung energisch gefordert

Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat die Abschaffung der Todesstrafe in seinen Mitgliedsländern bisher energisch verfolgt. Alle osteuropäischen Beitrittsstaaten mussten das 6. Zusatzprotokoll der europäischen Menschenrechtscharta unterzeichnen. Diese verpflichtet den Signatarstaat, die Todesstrafe für Friedenszeiten vollständig abzuschaffen. Der Rat drohte Ländern wie der Ukraine und Russland mit dem Ausschluss, weil sich beide dieser Verpflichtung nur widerwillig fügten.

In beiden Ländern spricht sich die Bevölkerung mehrheitlich für die Todessprache aus. Trotzdem schaffte das Parlament der Ukraine auf Druck vor allem des Europarats die Todesstrafe 2000 nach einem Urteil des ukrainischen Verfassungsgerichts ab. In Russland steht die Todesstrafe zwar weiterhin im Strafgesetzbuch, das russische Verfassungsgericht hat aber ein Moratorium verhängt, das bisher von der Politik beachtet wird. Lediglich Weißrussland und Jugoslawien, die dem Europarat nicht angehören, wenden die Todesstrafe weiterhin an. Die Haltung der Türkei wird sich am Fall des zum Tode verurteilten PKK-Führers Öcalan entscheiden.

Welt-Innenpolitik im Europarat

Die Argumentation der Amerikaner und Japaner, die Todesstrafe sei eine nationale Angelegenheit und demokratisch legitimiert, lässt Wohlwend nicht gelten. Bei der Todesstrafe handle es sich um eine Menschenrechtsverletzung. Zudem bemängelte sie die Art und Weise, wie die Todesstrafe in den Ländern angewendet wird. In dem vorliegenden Bericht kritisiert sie die Vereinigten Staaten wegen der völkerrechtswidrigen Praxis, zur Tatzeit Minderjähriger und geistig Behinderter hinzurichten und die hohe Rate an Fehlurteilen. Japan warf sie unter anderem vor, dass Hinrichtungskandidaten unter menschenunwürdigen Umständen untergebracht werden. Eine Ausschlussdrohung wäre ein weiterer empfindlicher Schlag für die Vereinigten Staaten, die erst vor kurzem aus dem Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen abgewählt wurden.

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