Die Europäische Union und Amerika interpretieren offensichtlich die Verhandlungsergebnisse über die Weitergabe von Passagierdaten unterschiedlich. Während ein Sprecher der EU-Kommission in der Nacht zum Sonntag in Brüssel Differenzen bei der Weitergabe persönlicher Daten von Amerika-Reisenden aus der EU an die amerikanischen Behörden geltend machte, sprach der amerikanische Heimatschutzminister Michael Chertoff von einer Einigung auf einen Entwurf. Chertoff erklärte am Samstag (Ortszeit) in Washington, er habe einen entsprechenden Entwurf unterzeichnet.
Bis zu einem endgültigen Abkommen geht Chertoff davon aus, daß der Flugverkehr zwischen den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union störungsfrei ablaufen wird. Die Passagierdaten könnten an amerikanische Behörden, die mit dem Kampf gegen den Terror befaßt seien, weitergegeben werden.
EU-Kommission: „juristisches Vakuum“
Chertoff dankte den Verhandlungspartnern der EU für die Zusammenarbeit. Er hoffe, daß es bald zu einer abschließenden Einigung mit den europäischen Verbündeten kommen könne. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Mai den 30. September als Termin für eine Einigungsfrist gesetzt.
Der Sprecher der EU-Kommission sagte in der Nacht zum Sonntag in Brüssel, es gebe seit Mitternacht zwar „ein juristisches Vakuum“ bei der umstrittenen Übermittlung von Fluggastdaten. „Dies bedeutet jedoch nicht, daß nun Chaos ausbricht“, sagte der Sprecher weiter. Die Gespräche mit den Vereinigten Staaten sollten „so rasch wie möglich fortgesetzt werden. Die Innen- und Justizminister der EU wollen sich am Donnerstag in Luxemburg mit der Lage befassen.
„Haben 90 Prozent des Weges hinter uns“
Der Europäische Gerichtshof hatte nach einer Klage des Europaparlaments entschieden, die bisherige Vereinbarung über die Weitergabe von bis zu 34 Daten pro Passagier beruhe auf einer falschen Rechtsgrundlage. Die Daten werden von den amerikanischen Behörden verlangt, weil sie zum Schutz vor Terrorismus benötigt würden. Das höchste EU-Gericht hatte sich nicht zur Sache selbst geäußert, sondern eine falsche Rechtsgrundlage bemängelt.
Die bisherige Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten beruhe auf den Bestimmungen zum Binnenmarkt, doch sei vielmehr ein Artikel des EU-Vertrages über öffentliche Sicherheit und Strafverfolgung maßgeblich. Dies bedeutet, daß zwar das Europaparlament nicht mitentscheiden dürfte, jedoch die Parlamente der 25 EU-Mitgliedstaaten die neue Rechtsgrundlage ratifizieren müssen. Der EuGH hatte der Kommission bis zum 30. September Zeit gegeben, den Rechtsfehler zu beseitigen. Zugleich lief die Datenübermittlung an die amerikanischen Behörden weiter.
Der Kommissionssprecher machte keine Angaben über die noch vorhandenen Streitpunkte bei den Gespräche zwischen EU und Amerika über eine Neuregelung. „Wir sind aber einer Einigung sehr nahe. Wir haben 90 Prozent des Weges hinter uns.“ Ohne ein Abkommen mit der EU über die Datenweitergabe müßten die einzelnen EU-Regierungen individuelle Vereinbarungen mit Washington treffen.