28.06.2010 · Die amerikanischen Sicherheitsbehörden werden wohl schon in Kürze wieder Daten europäischer Bankkunden für die Terrorismusbekämpfung auswerten können. Die Mitgliedstaaten billigten einstimmig ein entsprechendes Abkommen mit Washington.
Von Nikolas Busse, BrüsselDie amerikanischen Sicherheitsbehörden werden wohl schon in Kürze wieder Daten europäischer Bankkunden für die Terrorismusbekämpfung auswerten können. Die Mitgliedstaaten billigten am Montag einstimmig ein entsprechendes Abkommen mit der amerikanischen Regierung.
Das sogenannte Swift-Abkommen berücksichtigt Wünsche des Europaparlaments, weshalb in Brüssel allgemein erwartet wird, dass die Abgeordneten dem Dokument schon auf ihrer Plenarsitzung in der nächsten Woche in Straßburg zustimmen werden. Ein erstes solches Abkommen hatte das Parlament im Februar wegen Mängeln beim Datenschutz abgelehnt.
Jahrelang heimliche Kontrollen
Das amerikanische Finanzministerium hatte nach dem 11. September 2001 jahrelang heimlich die Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden auf einem Server der Finanzgenossenschaft Swift kontrolliert, der in Amerika steht.
Über Swift wickelt die Finanzbranche ihre internationalen Transaktionen ab, derzeit etwa 16 Millionen am Tag. Das in Belgien ansässige Unternehmen hat seine Serverstruktur zu Beginn des Jahres so umgebaut, dass europäische Daten nur noch in Europa gespeichert werden.
Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten wollen den Amerikanern aber trotzdem weiterhin Zugang zu den Daten gewähren. Das liegt daran, dass es in Europa kein vergleichbares System gibt, die Amerikaner die europäischen Sicherheitsbehörden aber seit langem mit Erkenntnissen aus den Kontoabfragen versorgen.
Auch Berlin billigt Kompromiss
Dem neuen Abkommen, das die EU-Kommission in den vergangenen Wochen mit der amerikanischen Regierung aushandelte, stimmte am Montag auch die Bundesregierung zu. Beim Abschluss des ersten Abkommens hatte sie sich noch der Stimme enthalten, weil sich Bundesinnenminister de Maizière (CDU) und Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht einig waren.
Die Justizministerin wollte das Abkommen wegen Bedenken beim Datenschutz ablehnen, während das Innenministerium wegen des erhofften Erkenntnisgewinns für die Zusammenarbeit mit Amerika war. Die deutsche Stimme hat durch das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags allerdings an Gewicht verloren, weil nun auch in der die Innen- und Justizpolitik der EU Mehrheitsentscheidungen eingeführt wurden.
Auswertung wird von EU-Beamten überwacht
Die in Deutschland übliche Sorge über den Datenschutz ist in anderen EU-Ländern nicht weit verbreitet. Um dem Parlament die Zustimmung zu erleichtern, gingen die Mitgliedstaaten zuletzt auf zwei Forderungen ein, die von den Christlichen Demokraten, den Sozialdemokraten und den Liberalen erhoben worden waren.
So soll die Auswertung der europäischen Swift-Daten im amerikanischen Finanzministerium künftig von einem EU-Beamten überwacht werden. Außerdem versprachen die Mitgliedstaaten, innerhalb der nächsten fünf Jahre auch in der EU ein System zur Kontoüberwachung einzuführen. Das hatten die Abgeordneten verlangt, damit nicht mehr wie bisher größere Datenpakete nach Amerika versandt werden, um dort ausgewertet zu werden, sondern nur noch einzelne Fahndungshinweise, die die Europäer selbst aus den Daten ihrer Bürger gewonnen haben.
Die drei Fraktionen haben zusammen eine breite Mehrheit im Parlament, so dass das Abkommen nach einer Abstimmung in Straßburg schon in der nächsten Woche in Kraft treten könnte.
Europol soll jede Anfrage überprüfen
Die Amerikaner hatten auf einen raschen Abschluss gedrängt, weil sie es als Sicherheitseinbuße empfanden, dass sie seit Januar keinen Zugriff mehr auf die europäischen Daten haben. Das Abkommen wurde am Montag von beiden Seiten förmlich unterzeichnet.
Zu den wichtigsten Neuerungen, die die EU-Kommission im zweiten Anlauf mit den Amerikanern aushandelte, gehört, dass das europäische Polizeiamt Europol künftig bei jeder Anfrage aus Amerika überprüfen soll, ob diese nach dem Abkommen erlaubt ist; es sieht vor allem eine Beschränkung auf Fälle mit begründetem Terrorismusverdacht und die Übermittlung möglichst kleiner Datensätze vor.
Außerdem müssen die Amerikaner nun die Genehmigung eines EU-Mitgliedslandes einholen, wenn sie Erkenntnis über einen seiner Bürger an einen Drittstaat weitergeben wollen. Die Daten sollen maximal fünf Jahre gespeichert werden, wobei sich die amerikanische Regierung dazu verpflichtet, jedem Betroffenen den Rechtsweg für Einsprüche bei der Verwaltung oder vor Gericht zu eröffnen, unabhängig von seiner Nationalität oder seinem Wohnort. Schon im ersten Abkommen war festegelegt worden, dass innereuropäische Überweisungen nicht erfasst werden; auch eine Rasterfahnung oder andere automatisierte Datenauswertungen sind untersagt. Übermittelt werden unter anderem Name, Kontonummer, Adresse und „nationale Identifikationsnummer“. Das Abkommen läuft fünf Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht von einer Seite gekündigt wird.
Nikolas Busse Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.
Jüngste Beiträge