22.03.2006 · Nach dem Maastricht-Vertrag müssen die EU-Staaten vor der Übernahme des Euro mehrere Bedingungen erfüllen.
Nach dem Maastricht-Vertrag müssen die EU-Staaten vor der Übernahme des Euro mehrere Bedingungen erfüllen. Von den aktuellen Beitrittskandidaten Slowenien und Litauen hat das baltische Land Schwierigkeiten, das Inflationskriterium einzuhalten. Die Kriterien sind:
Ein hohes Maß an Preisstabilität. Die Inflationsrate darf in den vergangenen zwölf Monaten nicht höher gelegen haben als die durchschnittliche Inflationsrate der drei EU-Staaten mit der niedrigsten Teuerungsrate plus 1,5 Prozentpunkte. Zusätzlich werden weitere Inflationskennziffern geprüft.
Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand. Verlangt wird ein ausgeglichener Staatshaushalt oder ein Überschuß. Wenn das Defizit allerhöchstens 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts beträgt, muß eine Abnahme erwartet werden. Der Schuldenstand darf höchstens 60 Prozent des BIP betragen oder muß sich dauerhaft und rasch genug dieser Marke annähern.
Wechselkursstabilität. Das Land muß seinen Wechselkurs seit zwei Jahren ohne Abwertung und ohne starke Spannungen in den Bandbreiten des Wechselkursmechanismus II gehalten haben.
Zinskonvergenz. Der langfristige Zinssatz darf für ein Jahr nicht höher gelegen haben als der Durchschnitt der langfristigen Zinsen in den drei EU-Staaten mit den niedrigsten Zinssätzen zuzüglich 2 Prozent.
Vereinbarkeit der Rechtsnormen mit dem Maastricht-Vertrag. Dabei geht es vor allem um die Unabhängigkeit der Notenbank und ihre Eingliederung in das Eurosystem.
Reale Konvergenz. Nicht exakt spezifiziert, aber vorgeschrieben ist eine Prüfung der wirtschaftlichen Konvergenz anhand der Marktintegration, der Leistungsbilanzsalden, der Lohnstückkosten und anderer Kennziffern.