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Vogelgrippe Stallpflicht und Europa

19.02.2006 ·  Was plant die EU zur Vorbeugung gegen das Vogelgrippevirus? Zunächst einmal, sich über die aktuelle Lage in den Mitgliedsstaaten zu informieren. Und die Bevölkerung zu beruhigen.

Von Michael Stabenow, Brüssel
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Die Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus wird auch die monatliche Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister in Brüssel am Montag beherrschen. Diplomaten dämpften jedoch Erwartungen, daß die Ministerrunde spektakuläre Beschlüsse treffen könnte. Es gehe in erster Linie darum, sich über die aktuelle Lage in den Mitgliedsstaaten zu informieren, hieß es am Wochenende. Auch wenn Zeitpunkt und Zahl der bisher festgestellten Fälle des Virus H5N1 in mehreren EU-Ländern überrascht hätten, ändere dies nichts daran, daß die möglichen und nötigen Schritte zur Vorsorge getroffen worden seien.

Fachleute der 25 Länder hatten am vergangenen Donnerstag die seit vergangenem Herbst getroffenen Vorkehrungen weiter verschärft, nicht zuletzt für den Fall eines Auftretens des Erregers in Geflügelbetrieben. „Es ist verständlich, daß die Öffentlichkeit besorgt ist, aber es gibt keinen Grund zu überzogenen Befürchtungen, da alle notwendigen Maßnahmen ergriffen worden sind und künftig auch werden“, hieß es in einer Stellungnahme des Ausschusses.

Die Agrarminister werden sich allerdings mit einem Antrag Frankreichs und der Niederlande zur vorbeugenden Impfung von Geflügel befassen. Hiergegen gibt es im Kreis der EU-Partner, wie auch schon 2003 beim Auftreten einer damals eher unter dem Begriff Geflügelpest firmierenden Variante der Vogelgrippe, erhebliche Vorbehalte. Zum einen, weil sich geimpfte nicht von ungeimpften Tieren unterscheiden lassen. Zum anderen, weil Impfung keinen ausreichenden Schutz vor einer Übertragung des Virus auf andere Tiere biete.

Wachsamkeit bei privater Geflügelhaltung

Auch bei der Frage, wie weit die Stallpflicht für Geflügel reichen soll, gehen die Meinungen auseinander. Während zum Beispiel Deutschland und Frankreich eine flächendeckende Stallpflicht bevorzugen, beließ es Österreich bei einer auf Risikogebiete begrenzten Regelung. Nach einem H5N1-Fund in Wien dehnte Österreich die Stallpflicht am Samstag aber auf das ganze Land aus.

Auch die für den EU-Gesundheitsschutz zuständigen Stellen versuchen derzeit, einer möglichen Beunruhigung der Bevölkerung vor einer möglichen Infektionsgefahr für den Menschen entgegenzuwirken. Das EU-Amt für die Prävention und Bekämpfung von Seuchen (ECDC) in Stockholm bleibt bei der Feststellung, daß es für den Menschen keinerlei Infektionsgefahr beim Verzehr von gekochten Eiern und gegartem Geflügelfleisch gebe. Allerdings rief das Amt jetzt zu besonderer Wachsamkeit bei der privaten Geflügelhaltung in Hinterhöfen auf. Da die meisten Fälle einer menschlichen Erkrankung an dem Virus in Asien auf unmittelbarem Kontakt mit erkrankten Tieren beruhten, die faktisch mit den Menschen unter einem Dach lebten, sei Vorsicht geboten - nicht zuletzt von Kindern. „Sie sollten daran gehindert werden, mit Vögeln zu spielen, und wissen, daß sie sofort Erwachsenen Bescheid geben sollen, falls sie einen toten Vogel entdecken“, sagte ECDC-Direktorin Zsusanna Jakab dieser Zeitung.

Diplomaten in Brüssel berichten zudem, daß die Zusammenarbeit von Forschungseinrichtungen in mehreren Ländern zur Entwicklung eines Impfstoffs für Menschen Fortschritte verspreche. Gearbeitet werde an einem beschleunigten sogenannten Dummy-Verfahren. Ziel sei, bei einer genauen Kenntnis der Eigenschaften des Erregers die Zeit bis zur Entwicklung eines Impfstoffs deutlich gegenüber der in solchen Fällen üblichen Frist von neun bis zwölf Monaten zu verkürzen.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 19.02.2006, Nr. 7 / Seite 4
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Jahrgang 1955, Wirtschaftskorrespondent mit Sitz in Brüssel.

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