09.07.2009 · Der Bundesrat soll nach dem Willen Hessens und Bayerns mehr Einfluss auf die Europapolitik bekommen. Die CDU kritisiert allerdings das Vorpreschen der CSU - es herrsche noch „europapolitisches Durcheinander“.
Von Wulf Schmiese, BerlinFür die Zustimmung Deutschlands zum EU-Vertrag von Lissabon stellen nun auch die Bundesländer konkrete Bedingungen. Die hessische Landesregierung fordert für den Bundesrat weit mehr Einfluss auf die Europapolitik als bisher. Die europapolitischen „Mitwirkungsrechte“ der Länderkammer müssten denen des Bundestags „weitestmöglich gleichgestellt werden“, verlangt die Landesregierung in einem Positionspapier, das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt. Auch die bayerische Staatsregierung will zur Bedingung ihrer Zustimmung machen, dass bei der anstehenden Neufassung des sogenannten Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag „der Bundesrat immer parallel zum Bundestag gesehen werden muss“.
In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion führt das zu der Sorge, dass damit Kompetenzvereinbarungen von Bund und Ländern aus der Föderalismusreform I teils nichtig werden könnten. Die Vorsitzenden der CDU/CSU-Gruppe im Europa-Parlament, Langen (CDU) und Ferber (CSU) sowie der CDU-Europaabgeordnete Brok, der Mitautor des Lissabon-Vertrags ist, schreiben in einem Neun-Punkte-Papier, das der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt: „Einige der diskutierten Vorschläge überschreiten die Linie zur Marginalisierung der deutschen Politik in Brüssel.“ Der knappe Zeitplan für die Gesetzesüberarbeitung bis zur Bundestagswahl stehe in Frage, warnt Brok.
„Durchsetzung deutscher Interessen massiv erschwert“
Aus der bayerischen Landesregierung heißt es jedoch: „Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.“ Für Samstag hat der CSU-Vorsitzende und bayerische Ministerpräsident Seehofer die führenden Mitglieder der Fraktionen aus Brüssel, Berlin und München in die CSU-Zentrale geladen, um das gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Aus der CDU heißt es, bei der CSU herrsche noch „europapolitisches Durcheinander“. Vorgeprescht war der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Silberhorn, mit seiner Forderung in dieser Zeitung, die deutsche Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter „völkerrechtlichen Vorbehalt nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts“ zu stellen. Das sorgte für Unruhe und Nervosität bei der Bundesregierung. Dem Vernehmen nach gab es Gespräche zwischen Bundeskanzlerin Merkel (CDU) und Seehofer mit der dringenden Bitte der Kanzlerin, das Gesetzgebungsverfahren nun nicht unnötig zu verkomplizieren.
Silberhorns Vorschläge werden von der hessischen Landesregierung teils als „überzogen“ verurteilt: „Die von Einzelnen geforderte Ratifizierung des Vertrags von Lissabon unter einem völkerrechtlichen Vorbehalt ist als nicht sachgerecht abzulehnen, da ein solcher Vorbehalt europarechtlich unverbindlich wäre“, wird in dem hessischen Positionspapier begründet. Auch Silberhorns Forderung, dass die Bundesregierung künftig für alle Abstimmungen im Europäischen Rat die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat einholen solle, sei „als nicht sachgerecht abzulehnen“, da es „die Durchsetzung deutscher Interessen massiv erschweren würde“. Der hessische Europaminister Hahn (FDP) warf am Donnerstag der CSU vor, die Ratifikation des Lissabon-Vertrags mit völkerrechtlichen Vorbehalten „belasten“ zu wollen. Damit würde „die Durchsetzung deutscher Interessen massiv erschwert“ werden.
Vorschlag, die derzeit inaktive Europakammer zu beleben
Gleichwohl verlangt Hessen selbst mehr Mitsprache für die Länder, dazu die Belebung eines eigenen Europa-Ausschusses der Bundesländer. Auch wird die CSU-Forderung aufgenommen, dass eine bisherige bloße Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Bundestag und dem Bundesrat zum bisherigen Gesetzentwurf „komplett in das Begleitgesetz zu integrieren“ sei. Obwohl Karlsruhe in seinem Urteil nur die Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung thematisiert, „muss die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung auch für die Rechte des Bundesrats gelten“, verlangt die Landesregierung.
Die im Karlsruher Urteil geforderte Stärkung des Parlaments sei auch für den Bundesrat „vollumfänglich auszuschöpfen“. Konkret heißt es: „Hierbei müssen Bundesrat und Bundestag weitestmöglich gleichgestellt werden.“ Beide Kammern „müssen bei der Mitwirkung in EU-Angelegenheiten weitaus enger zusammenarbeiten als bisher“, wird in dem Papier aus Wiesbaden zudem verlangt. Um künftig das „Verhandlungsmandat der Bundesregierung“ klären zu können, sei eine „gemeinsame Koordinierungs-Schnittstelle von Bundestag und Bundesrat“ einzurichten. Vorgeschlagen wird, die derzeit inaktive Europakammer zu beleben für gemeinsame Sitzungen mit dem Europa-Ausschuss des Bundestags. Entsprechende Regelungen sollten in das Begleitgesetz einfließen, das bis zur Bundestagswahl verabschiedet sein müsse.
CSU und EU
Harald Wenig (wenigfr)
- 09.07.2009, 22:35 Uhr
EUROPA - WO BIST DU ?
WINFRIED KÄSTNER (winfriedkaestner)
- 10.07.2009, 03:22 Uhr
Nix verstanden
Martin Weigele (mgweigele)
- 10.07.2009, 03:27 Uhr
Die EU ist zum Nutzen der Mitgliedsländer da
Karin Frost (Westerland11)
- 10.07.2009, 11:38 Uhr
Die CSU scheint z.Z. in grosser Stimmnot zu sein...
Ingrid Ebert (ingridebert)
- 15.07.2009, 00:38 Uhr