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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Ukraine Straßburg: Kiew beugt das Recht

 ·  Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wirft dem Regime des ukrainischen Präsidenten Janukowitsch vor, „willkürlich“ Recht zu brechen. Die Verhaftung des früheren Innenministers Luzenko Ende 2010 habe „andere Gründe“ gehabt, als im Prozess angegeben.

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Die Ukraine wird nun auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschuldigt, durch die Festnahme führender Oppositioneller „willkürlich“ das Recht zu beugen. Das Straßburger Gericht gab am Dienstag der Klage des früheren Innenministers Jurij Luzenko statt, der seit Dezember 2010 in Haft ist und zu den prominentesten Verbündeten der ebenfalls inhaftierten ehemaligen Ministerpräsidentin Julija Timoschenko gehört. Luzenko ist im April unter dem Protest der EU und vieler ausländischer Regierungen zu vier Jahren Lagerhaft verurteilt worden - unter anderem, weil er angeblich seinem Fahrer widerrechtlich eine Dienstwohnung und sonstige Vergünstigungen verschafft hat. Seine Klage in Strassburg betraf aber nicht seine Verurteilung (dafür müsste erst der Rechtsweg in der Ukraine durchlaufen werden), sondern die Umstände seiner Festnahme im Dezember 2010.

Der EGMR stellte nun fest, diese Festnahme sowie die Untersuchungshaft danach seien unverhältnismäßig und unnötig gewesen, da es keinen Hinweis auf Fluchtgefahr oder eine geplante Straftat gegeben habe. Luzenko hatte vorgebracht, das eigentliche Ziel sei gewesen, ihn von der politischen Bühne in der Ukraine zu entfernen. Dieser Meinung schloss sich der Gerichtshof an. In dem Urteil heißt es, die Untersuchungshaft sei nicht nur mit dem Ziel angeordnet worden, Luzenko vor Gericht zu bringen. Offenkundig habe es „auch andere Gründe“ gegeben.

Luzenko hatte zusammen mit Julija Timoschenko zu den Führern der demokratischen „Revolution in Orange“ gehört, welche im Jahr 2004 den heutigen Präsidenten Viktor Janukowitsch für einige Jahre von der Macht verdrängt hatte. Er war zweimal Innenminister, und ist den wiedergekehrten Machthabern offenbar in unangenehmer Erinnerung, weil die Behörden es in seiner Amtszeit gewagt hatten, auch gegen die führenden Oligarchen des Landes vorzugehen. Der Stahl- und Kohlemagnat Rinat Achmetow, einer der Ziehväter Präsident Janukowitschs, musste damals vorübergehend ins Ausland ausweichen, einige seiner Vertrauten, darunter der heutige stellvertretende Ministerpräsident Kolesnikow, der Cheforganisator der Fußball-EM in der Ukraine, kam seinerzeit für einige Monate in Untersuchungshaft.

Durch das Urteil vom Dienstag bestätigt nun zum ersten Mal auch der EGMR die Behauptung der ukrainischen Opposition, dass das Regime Janukowitsch durch „selektive“ und „politische“ Prozesse die Opposition zu zerschlagen suche. Diese Behauptung deckt sich mit den Beobachtungen der EU, die die Ukraine zuletzt immer wieder scharf kritisiert hat.

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Jahrgang 1961, politischer Korrespondent für Polen und die Ukraine mit Sitz in Warschau.

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