18.02.2009 · Die Ratifizierung des Lissabon-Vertrages hat eine weitere Hürde genommen: Das tschechische Abgeordnetenhaus hat dem Reformwerk zugestimmt. Nun muss dieser Beschluss noch vom Senat gebilligt und von Präsident Václav Klaus unterschrieben werden. Klaus gilt als entschiedener Gegner der EU-„Vertiefung“.
Als letztes Mitglied der EU hat die Tschechische Republik das Ratifizierungsverfahren des Lissabon-Vertrages begonnen. 125 der 197 anwesenden Mitglieder des Abgeordnetenhauses stimmten am Mittwoch für die Annahme des Vertrages, fünf mehr, als in der 200 Sitze umfassenden Kammer erforderlich gewesen wäre. Dagegen waren 61, elf enthielten sich der Stimme. Der Vertrag muss nun noch vom tschechischen Senat gebilligt und von Präsident Václav Klaus unterschrieben werden.
Die oppositionellen Sozialdemokraten sowie die Christlichen Demokraten und die Grünen, die der Regierungskoalition angehören, stimmten wie erwartet für den Vertrag; die Kommunisten, die eine Volksabstimmung darüber fordern, stimmten dagegen. Ausschlaggebend war das Verhalten der Abgeordneten der konservativen Regierungspartei ODS, die mehrheitlich der Aufforderung von Ministerpräsident Mirek Topolánek folgten und der Ratifizierung zustimmten. Von den 79 ODS-Abgeordneten waren lediglich 36 dagegen; zwei behaupteten später, sie seien fälschlich mit einem negativen Votum registriert worden.
Kein Jubel über eine „rationale Entscheidung“
In der Debatte hatte Topolánek deutlich zu verstehen gegeben, dass ihm die Entscheidung nicht leicht falle. Er habe eine Reihe von Vorbehalten gegen den Lissabon-Vertrag und glaube nicht, dass er die „wirklichen Probleme“ der EU lösen könne, aber ohne seine Ratifizierung gebe es keine Chance auf Veränderung. Er werde deshalb nicht „mit dem Herzen“, sondern „mit dem Kopf“ für ihn stimmen: „Meine Entscheidung ist sehr rational, ich würde nicht darüber jubeln, wie wir im verflossenen Regime über jeden Blödsinn jubeln mussten“, sagte der Ministerpräsident.
Die Abgeordneten nahmen am Mittwoch mit 185 Stimmen und einer Gegenstimme auch eine begleitende Resolution an, die sich gegen jeden Versuch verwehrt, die Beneš-Dekrete der Nachkriegszeit und die auf ihnen beruhende Eigentumsordnung in Frage zu stellen. Die Befürchtung, Bestimmungen des Lissabon-Vertrags könnten zugunsten sudetendeutscher Restitutions- oder Entschädigungsforderungen geltend gemacht werden, war wiederholt aus der Linken wie der Rechten geäußert worden.
Bedenken im Senat
Präsident Klaus, ein entschiedener Gegner der „Vertiefung“ der EU, sagte zum Abstimmungsergebnis, dass sich der Senat in dieser Frage „verantwortungsvoller“ verhalte als die Kammer. Auch im Senat hat die ODS die Mehrheit, die konservative Senatsfraktion steht dem Lissabon-Vertrag jedoch noch kritischer gegenüber als die ODS-Fraktion im Abgeordnetenhaus.
Im April vorigen Jahres legte der Senat seine Bedenken dem Verfassungsgerichtshof vor, der jedoch keinen Einwand gegen die Ratifizierung erhob. Klaus beschuldigte die Richter darauf hin, statt einer rechtlichen eine politische Entscheidung getroffen zu haben.
Wann sich der Senat mit dem Vertrag befassen wird, steht noch nicht fest, wahrscheinlich aber nicht vor April. Eine Resolution, die die konservative Senatsfraktion am Dienstag annahm, deutet darauf hin, dass die Abstimmung anders ausfallen könnte als in der Kammer. Die ODS-Senatoren fordern erstens, dass zuerst Begleitgesetze angenommen werden, die jede Übertragung von Souveränitätsrechten an die ausdrückliche Zustimmung der Regierung und der beiden Häuser des Parlaments binden.
Zweitens kommt für sie die Ratifizierung erst in Frage, wenn zuvor der Radar-Stationierungsvertrag mit den Vereinigten Staaten angenommen wird, der von den Linksparteien abgelehnt wird. Am Ende muss das Ratifizierungsprotokoll vom Präsidenten unterzeichnet werden, der damit solange warten will, bis sich die Iren in einem zweiten Referendum für den Lissabon-Vertrag aussprechen.