Home
http://www.faz.net/-gq4-6z9u4
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Transatlantikflüge Amerikaner behalten Zugriff auf europäische Fluggastdaten

 ·  Die Vereinigten Staaten dürfen weiterhin die persönlichen Daten von europäischen Fluggästen auf Transatlantikflügen auswerten. Die Daten dürfen aber nicht mehr so lange gespeichert werden wie bisher.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (4)

Die Vereinigten Staaten können auf Transatlantikflügen weiterhin die persönlichen Daten von europäischen Fluggästen polizeilich auswerten. Das Europäische Parlament stimmte am Donnerstag mit 409 gegen 226 Stimmen bei 33 Enthaltungen einer Neufassung eines entsprechenden Abkommens zwischen der EU und der amerikanischen Regierung zu. Für das Abkommen stimmten die Fraktionen der Christlichen Demokraten, der Konservativen (Tories), eine Mehrheit der Sozialdemokraten sowie ein Teil der Liberalen. Die Fraktionen der Grünen und der Linken waren geschlossen dagegen.

Die EU hat seit 2004 mehrere Abkommen mit den Vereinigten Staaten geschlossen, um die Auswertung der Fluggastdaten, die der Terrorismusbekämpfung dient, auf eine verlässliche rechtliche Grundlage zu stellen und europäische Datenschutzanforderungen durchzusetzen. Innenkommissarin Malmström hat jüngst ein neues Abkommen mit Washington ausgehandelt, das im Vergleich zur bisher gültigen Fassung unter anderem Einschränkungen bei der Speicherdauer der Daten enthält. So sollen Angaben zu Name, Adresse, Telefonnummer, Kreditkarte oder Sitzplatz künftig nach sechs Monaten „depersonalisiert“ werden, so dass die amerikanischen Beamten die Angaben zur Person nicht mehr erkennen können.

Linke und linksliberale Abgeordnete hatten sich gegen das Abkommen gewandt, weil ihnen die Speicherdauer (insgesamt bis zu 15 Jahre) immer noch zu lange war und sie den Verwendungszweck nicht eindeutig auf Terrorismus und Schwerstkriminalität begrenzt sahen. Die Befürworter waren dagegen der Ansicht, dass kein besseres Abkommen zu erzielen war und die Amerikaner ohne Abkommen die Daten trotzdem von den Fluggesellschaften verlangen würden, dann aber ohne europäische Mitsprache beim Datenschutz. Die Mitgliedstaaten, die von den Amerikanern über Ergebnisse der Datenauswertung informiert werden müssen, hatten dem Abkommen schon im Dezember zugestimmt; Deutschland enthielt sich.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.

Jüngste Beiträge

Antiterrorkampf 2.0

Von Klaus-Dieter Frankenberger

Obama möchte das Kapitel, das am 11. September 2001 begann, schließen. Mit dieser Absicht aber steht seine Verantwortung als Präsident und Oberbefehlshaber in einem Spannungsverhältnis, das schwer aufzulösen ist. Mehr 10 1