30.11.2009 · Die EU hat das umstrittene Abkommen mit den Vereinigten Staaten zum Austausch von Bankdaten gebilligt. Das Abkommen schafft - zumindest vorübergehend - eine Rechtsgrundlage dafür, dass amerikanische Terrorfahnder auch künftig auf Daten des Bankdienstleisters Swift zugreifen können.
Von Nikolas Busse und Sven AstheimerDie Vereinigten Staaten können zur Terrorismusabwehr auch künftig Auslandsüberweisungen europäischer Bankkunden überwachen - allerdings in geringerem Umfang als bisher und nur, wenn das Europäische Parlament sich damit einverstanden erklärt. Ein entsprechendes Abkommen der EU mit der amerikanischen Regierung billigten die Innenminister der Mitgliedstaaten am Montag in Brüssel.
Die Bundesregierung enthielt sich in der Abstimmung, weil sie Bedenken wegen des Datenschutzes hatte, zugleich aber den Sicherheitsgewinn im Auge hatte, den ihrer Meinung nach auch europäische Bürger von dem Abkommen haben. „Wir können nicht zustimmen, aber wir haben auch nichts dagegen, dass das Abkommen in Kraft tritt“, sagte Innenminister Thomas de Maizière (CDU).
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies deutlich darauf hin, dass diese Entscheidung gegen den Widerstand ihres Hauses zustande gekommen sei. „Das Europäische Parlament, der Bundesrat, Wirtschafts- und Bürgerrechtsverbände haben national wie europaweit auf ein hohes Datenschutzniveau gedrängt. Diese Mahnung wurde nicht gehört“, teilte Leutheusser-Schnarrenberger in Berlin mit. Die Grünen wiederum warfen der Justizministerin vor, sich mit dem Anliegen des Datenschutzes nicht durchgesetzt zu haben.
Abkommen nur vorläufig
Es geht um Daten der Finanzgenossenschaft Swift, über die die Banken ihre internationalen Transaktionen abwickeln. Die amerikanische Regierung hatte nach den Anschlägen des 11. September 2001 begonnen, die Daten europäischer Kunden von einem Swift-Server abzurufen, der in Amerika steht. Um das zu beenden, speichert Swift von Januar an die Daten europäischer Kunden nur noch in Europa. Sowohl in Amerika als auch in der EU entstand trotzdem das Bedürfnis, den Amerikanern weiter Zugang zu gewähren, weil sich beide Seiten davon Sicherheitsgewinne versprachen. Europäische Regierungen erhielten bisher 1450 Hinweise auf verdächtige Kontobewegungen, die nach Auskunft de Maizières unter anderem zur Verhaftung der Sauerland-Gruppe beitrugen.
Die Regierungen verabschiedeten das Abkommen einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags, der das Europaparlament an der Aushandlung beteiligt hätte. Das sei nicht schön, sagte de Maizière, die Sache sei aber wegen des nahenden Rechnerumbaus eilig. Es solle keine Sicherheitslücke entstehen.
Die Mitgliedstaaten einigten sich aber darauf, das Abkommen vom 1. Februar an nur vorläufig anzuwenden. Die Abgeordneten sollen dann über das Abkommen abstimmen und es ablehnen können. Seine Geltungsdauer wurde außerdem auf neun statt auf, wie ursprünglich geplant, zwölf Monate verkürzt. Ein Diplomat sagte, es werde unverzüglich unter Beteiligung des Parlaments mit der Aushandlung eines neuen, langfristigen Abkommens begonnen.
„Kein guter Tag für den Datenschutz“
Nach dem Abkommen wird das amerikanische Finanzministerium nur Daten für die Terrorismusbekämpfung erhalten, die Weitergabe unterliegt diversen Datenschutzvorkehrungen, für die sich unter anderem die Bundesregierung eingesetzt hatte. So ist keine Rasterfahndung oder Weitergabe von Daten an Drittstaaten erlaubt, zudem werden innereuropäische Überweisungen nicht erfasst. Innerdeutsche Überweisungen waren von vornherein ausgenommen. Es gehe nur noch um Überweisungen aus Europa nach Asien, Afrika, Australien und Lateinamerika, sagte ein Diplomat. Überweisungen zwischen Europa und Amerika werde das amerikanische Finanzministerium allerdings weiterhin auf dem Swift-Server in Amerika überwachen.
Die Bundesregierung will sich nun dafür einsetzen, dass in einem neuen Abkommen unter anderem die Einspruchsrechte europäischer Bürger in Amerika gestärkt werden. Neben Deutschland enthielten sich am Montag Ungarn, Griechenland und Österreich. Da laut dem Lissabon-Vertrag von diesem Dienstag an die EU-Innenpolitik der Mehrheitsentscheidung unterliegt, wird die Bundesregierung auf Unterstützung angewiesen sein, um ihre Vorstellungen durchzusetzen.
„Das ist kein guter Tag für den Datenschutz in Europa“, sagte Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für Datenschutz. Schaar kritisierte nicht grundsätzlich die Tatsache, dass auffällige Geldüberweisungen zur Terrorabwehr herangezogen werden. Das Abkommen legitimiere jedoch die Übermittlung einer Vielzahl von Daten mit nur marginalem oder mutmaßlichem Bezug zum Terror. „Ich befürchte, dass die Daten auch dann für mehrere Jahre gespeichert bleiben, wenn sich keine ergänzenden und weiterführenden Anhaltspunkte für einen Terrorismusbezug ergeben.“ Die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft sprachen von einer übereilt getroffenen Entscheidung.
F.A.Z.-Spezial zu Lissabon
Zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon finden Sie in der F.A.Z. vom Dienstag, dem 1. Dezember, ein Spezial auf zwei Seiten.
Nikolas Busse Jahrgang 1969, politischer Korrespondent für die Nato und die EU mit Sitz in Brüssel.
Jüngste Beiträge
Sven Astheimer Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
Jüngste Beiträge