Der Finanzmarkt steuert auf eine Wendemarke zu. Er ist zu mächtig geworden, er ist zu anonym und zu wenig in rechtliche Verantwortlichkeiten gebunden. Wenn Waren immer mehr von Computern und Robotern produziert werden, beanspruchen die Financiers dieser Werkzeuge den Gewinn. Die Ertragsquelle der Arbeitskraft wird so verdrängt. Staaten verschulden sich immer höher, so dass sie wesentliche Steuererträge an den Finanzmarkt abgeben müssen. Der Steuerzahler erlebt, dass seine Zahlungen ihm nicht insgesamt in der Allgemeinheit des Staatsvolkes wieder zugutekommen.
Wenn hochverschuldete Staaten sodann ihre Zinsverpflichtungen nicht mehr erfüllen können, suchen Finanzmarkt und Zentralbank die Zinslast zu mäßigen. Für privates Sparkapital sinkt der Realzins dann unter die Inflationsrate. Spareigentum ist keine Ertragsquelle mehr. Zudem drängen die Gläubiger auf eine gemeinsame Haftung aller Mitgliedstaaten des Euroverbundes, gefährden damit das Budgetrecht der staatlichen Parlamente und die Grundprinzipien der Demokratie.
Akteure kaum erkennbar
Die Akteure des Finanzmarktes sind für die Öffentlichkeit kaum erkennbar, können insoweit nicht zur Verantwortung gezogen werden. Banken, Versicherungen, Fonds, Anleger und Spekulanten verbergen sich in der Anonymität des Finanzmarktes. Wer die Einzelunternehmen näher beobachtet, trifft auf eine juristische Person, die nicht von einem Ankeraktionär bestimmt, sondern von Streubesitzern finanziert wird, die sich heute hier und morgen da beteiligen. Geschäftskonzept und Handlungsmittel verselbständigen und verstetigen sich in der Kapitalgesellschaft, werden nicht einmal durch Erbfälle in die individuelle Verantwortlichkeit eines Menschen zurückgeführt.
Die juristische Person stirbt nicht. Die weltweit tätigen Gesellschaften bestimmen durch ihre Geschäftsbedingungen und ihre Computersysteme den Zugang zum Markt, schließen durch Lenkung der Geldkreisläufe bestimmte Regionen und Völker vom Weltmarkt aus. Sie vernetzen sich „systemisch“, beanspruchen dann, dass dieses weltweite Verteilungs- und Versorgungssystem auch bei groben Fehlleistungen nicht untergehen dürfe, deshalb durch Staatsfinanzierung gerettet werden müsse.
Die Staaten geraten mit wachsender Schuldenlast in eine Abhängigkeit vom Finanzmarkt, müssen Altkredite stetig durch neue Kreditverträge verlängern, erleben dann, dass die Sprecher des Marktes, die Ratingagenturen, über die Höhe des Zinses, bei hochverschuldeten Staaten damit über deren Zahlungsfähigkeit bestimmen. Ein wesentliches Stück staatlicher Souveränität - und damit Souveränität der Europäischen Union - geht verloren. Kompetenzen und Verantwortlichkeiten des Parlaments entschwinden in die Anonymität des Finanzmarktes.
Kaum jemand ist in der Lage, die Verträge und die Menschen zu nennen, die einem Staat Kreditlasten aufgebürdet haben, die den Staat in seiner Existenz gefährden.
Europa ist reich. Die Staaten der Europäischen Union haben die weltweit wohl beste Organisationsstruktur für politisches Handeln. Sie erleben in der Europäischen Union glanzvolle Erfolge der Friedensgemeinschaft, des Binnenmarktes, der Entfaltung von Freiheit und Begegnung. Doch die Staaten und die Europäische Union haben das Erwerbsstreben ihrer Bürger, ihren Willen zur Gewinnmaximierung nicht im Griff.
Krise durch chronische Rechtsverletzungen
Das Mäßigungsinstrument des Gütermarktes, die Knappheit der Güter und des Geldes, greifen im Finanzmarkt kaum noch, weil dort Geld gegen Geld, Geld gegen Erwartungen und Hoffnungen getauscht werden, das Geld kein rares Gut mehr ist, die Spekulation fast ins Grenzenlose steigt. Zugleich fordern die Menschen von ihrem Staat höhere Leistungen und geringere Steuern. Da der freiheitliche Staat den Menschen aber nur das geben kann, was er ihnen vorher steuerlich genommen hat, weicht er in die Staatsverschuldung aus, trägt dadurch zur Aufgeregtheit, Anfälligkeit und letztlich zur Maßlosigkeit dieses Marktes bei.
Die gegenwärtige Verschuldungskrise ist in der Europäischen Union durch chronische Rechtsverletzungen entstanden. Die in Zahlen ausgedrückte Verschuldungsgrenze (drei Prozent, sechzig Prozent des BIP), die finanzielle Eigenverantwortlichkeit der Staaten, das Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB und deren Unabhängigkeit sind missachtet worden. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr in dem vorläufigen Eilverfahren, in dem die Ratifikation des ESM-Vertrages verhindert werden sollte, die Bedeutung des Rechts als Grundlage des europäischen Staatenverbundes betont. Mitwirkung und Zahlungen Deutschlands in der Europäischen Union haben rechtliche Voraussetzungen.
Eine gegenseitige Hilfeleistung der Mitgliedstaaten des Eurowährungsgebietes setzt voraus, dass der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geändert wird und zu einem dauerhaften Hilfemechanismus ermächtigt. Der deutsche Gesetzgeber darf dieser Vertragsänderung zustimmen, wenn dadurch die Stabilitätsarchitektur des Unionsvertrages nicht verändert wird, insbesondere die Unabhängigkeit der EZB, die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin und die Eigenverantwortlichkeit der Haushalte unangetastet bleiben.
Programm für Staatsanleihen-Ankauf
Bei der Ratifizierung des auf dieser neuen Vertragsgrundlage ergehenden ESM-Vertrages muss die Bundesrepublik sicherstellen, dass sie an den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden ist, falls sich zwei ausdrückliche Vorbehalte nicht als völkerrechtlich wirksam erweisen:
Erstens müssen sämtliche Zahlungsverpflichtungen Deutschlands aus diesem Vertrag der Höhe nach auf 190024800000 Euro - den deutschen Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM - beschränkt werden. Höhere Zahlungsverpflichtungen hängen von der Zustimmung des deutschen Vertreters in den Gremien des ESM und dessen Rückkopplung an die Entscheidung von Bundestag und Bundesrat ab.
Zweitens muss der Bundestag über alle Tatsachen unterrichtet werden, die für seine parlamentarischen Haushaltsentscheidungen wesentlich sind. Bestimmungen des Vertrages über die Unverletzlichkeit der ESM-Unterlagen und über berufliche Schweigepflichten sind so auszulegen, dass diese Information des Parlaments nicht gefährdet wird. Da das deutsche Parlament diese Entscheidungen im Plenum treffen kann, wird parlamentarische Transparenz und Öffentlichkeit zurückgewonnen, vielleicht auch Licht in den Finanzmarkt getragen. Der Rat der Europäischen Zentralbank hat am 6.September 2012 ein Programm über den Ankauf von Staatsanleihen finanzschwacher Eurostaaten beschlossen.
Zinsen sind bezahlt, Schulden geblieben
Ob dieses Vorgehen den rechtlichen Vorgaben entspricht, wird das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Es hat aber bereits klargestellt, dass das europarechtliche Verbot der Staatsfinanzierung durch die EZB jegliche Anleihenoperationen unterbindet, bei denen die EZB an den ESM Kredite vergibt oder der ESM bei der EZB Staatsanleihen als Sicherheit für Kredite hinterlegt. Dabei sagt das Gericht, die EZB dürfe Staatsanleihen - selbst nach Zwischenerwerb durch den ESM - nicht erwerben. Rückschlüsse für das Hauptsacheverfahren drängen sich auf.
Das Bundesverfassungsgericht spricht seine Entscheidung in eine Rechtswirklichkeit, in der Autorität und Gestaltungskraft des Rechts elementar gefährdet sind. Deshalb trifft das Gericht die klare Aussage, dass ohne Beachtung des rechtsverbindlichen Vertrages und der vom Gericht benannten Vertragsbedingungen rechtliche Haftungs- und Zahlungsverpflichtungen unwirksam sind. Dieser Schritt zur Rückgewinnung des Rechts könnte vom EuGH erweitert und bestärkt werden, wenn dieses Gericht über den ESM-Vertrag befindet und dabei auch Gültigkeit und Reichweite der geplanten Ermächtigung zu einem dauerhaften Hilfsmechanismus beurteilt. Die gegenwärtige Rechtsvergessenheit - auch Deutschland hat 2005 zur Schwächung der europäischen Geldstabilitätsmaßstäbe beigetragen - sollte durch eine entschlossene Rückkehr zur Stabilität von Recht und Geld abgelöst werden.
Vor uns liegt der steinige Weg, uns stetig - mit jedem Sanierungsschritt - an das Recht anzunähern. Das langfristige Ziel nennt das Grundgesetz, wenn es von Bund und Ländern einen ausgeglichenen Haushalt ohne Staatskredite fordert. Der Kredit ist kein Finanzierungsinstrument des Staates. Das lehrt unsere Geschichte. Deutschland hat in den Jahren 1950 bis 2008 1,6 Billionen Euro Schulden aufgenommen, dabei aber 1,5 Billionen Zinsen gezahlt. Ein kurzfristiger Liquiditätsgewinn führt zu langfristigem Liquiditätsverlust. Die Zinsen sind bezahlt, die Schulden geblieben.
Die Verschuldungskrise kann durch Recht bewältigt werden, das vom Parlament beschlossen und so durch das Staatsvolk gerechtfertigt wird. Das Grundgesetz bringt diesen Zusammenhang von Volkssouveränität, Recht und rechtlichem Integrationsauftrag in seiner Präambel zum Ausdruck: Das deutsche Volk hat sich „kraft seiner verfassunggebenden Gewalt“ das Grundgesetz gegeben, um „als gleichberechtigtes Glied an einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen“.
Teil I dieses Beitrag ist ein ziemlicher Schmarrn!
Peter Schmidt-Fanderl (pxjs56)
- 19.09.2012, 00:49 Uhr
Der große Sprung!
Joachim Schroeder (Pequod)
- 18.09.2012, 18:49 Uhr
Europa
heinz herzing (heinz48)
- 17.09.2012, 21:21 Uhr
Hut ab, Herr Kirchhof.
leopold mansk (leopold-mansk)
- 17.09.2012, 14:07 Uhr
Immer nur Einer?
Carsten Berg (Carberg)
- 17.09.2012, 10:09 Uhr