29.06.2007 · Die EU-Botschafter haben in Brüssel das neue Abkommen über die Weitergabe von Flugpassagierdaten bestätigt. „Kein guter Kompromiss“, befindet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, im Interview mit FAZ.NET.
Ein neues Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten soll den jahrelangen Streit über die Weitergabe von Passagierdaten beenden. Während die Europäer auf hohen Standards für den Datenschutz bestehen, genießt für die Amerikaner der Kampf gegen den Terrorismus Priorität. Dafür nutzen sie schon jetzt bis zu 34 Daten jedes einzelnen Fugreisenden - von der Kreditkartennummer bis zu Sonderwünschen wie der Essensbestellung. Alle Fluggesellschaften wurden dazu verpflichtet, die Informationen schon Tage vor dem Abflug zu übermitteln. (Siehe auch: Der lange Streit über die Passagierdaten) Im Interview mit FAZ.NET bewertet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die neue Lösung, die an diesem Freitag von den EU-Botschaftern bestätigt wurde. Das Interview führte Stefan Tomik.
Wie beurteilen Sie den Durchbruch bei den Verhandlungen in Brüssel?
Es ist kein guter Kompromiss. Im Großen und Ganzen haben wir das Gleiche wie vorher. Man muss froh sein, dass es überhaupt zu einer Vereinbarung gekommen ist, denn dadurch wurde vermieden, dass sich die Rechtspraxis in den EU-Saaten auseinanderentwickelt. Das ist aber auch schon fast der einzige Pluspunkt.
Aber die Menge der zu übermittelnden Daten wird von 34 auf 19 reduziert.
Wenn man genauer hinsieht, erweist sich das weitgehend als Luftnummer. Denn die neuen Positionen sind im Einzelnen viel umfangreicher als vorher. Statt vier verschiedener Felder für Anschrift, Rechnungsanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse hat man heute eine Position mit dem Titel „alle verfügbaren Kontaktdaten“. Aus vier mach eins. Aber die Informationen sind praktisch dieselben. Und die Speicherfrist wurde massiv verlängert.
Gab es denn gar keine Fortschritte?
Ein kleiner Fortschritt ist, dass Ausländer beim Datenschutz nun klipp und klar dieselben Rechte bekommen wie Amerikaner. Das hat Folgen etwa für Auskunftsansprüche und Schadenersatz. Auch soll das Übermittlungsverfahren bis Jahresende so umgestellt werden, dass die Daten aktiv geschickt werden und die Amerikaner nicht mehr auf alle Informationen selbst zugreifen können. Aber auch das steht unter dem Vorbehalt, dass das amerikanische Heimatschutzministerium es akzeptiert.
Wie wird in Zukunft mit sensiblen Daten umgegangen, wie etwa Essenswünschen, aus denen sich die Religionszugehörigkeit ableiten lässt, oder mit Hinweisen auf Behinderungen von Passagieren?
Diese Daten werden nach wie vor übermittelt. Die Amerikaner sagen zwar, sie verwendeten die Daten regelmäßig nicht, aber sie bestehen nach wie vor darauf, sie zu bekommen.
Die amerikanischen Behörden wurden wiederholt vom Rechnungshof kritisiert, weil sie Datenschutzregeln verletzten. Wie wird der Umgang mit den Daten überwacht?
Die Einhaltung des Abkommens soll regelmäßig und gemeinsam geprüft werden. Aber Datenschutzbeauftragte sollen lediglich hinzugezogen werden können, wenn beide Seiten einverstanden sind. Da kann man sich schon fragen: Sind wir wirklich erwünscht?
Hat die EU im Streit mit Washington klein beigegeben?
Ich mache den Europäern keinen Vorwurf. Die hatten eine extrem schwache Verhandlungsposition und haben sehr hart verhandelt. Mehr war offensichtlich nicht drin. Und kein Abkommen zu haben, wäre eindeutig die schlechtere Lösung gewesen. Über das Ergebnis kann ich aber nicht in Jubel ausbrechen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Abkommen muss noch in allen Staaten ratifiziert werden. Ich bin gespannt, ob alle Parlamente das so schlucken werden. Und ich weiß noch nicht, was ich dem Bundestag empfehlen soll. Das Dilemma ist doch, dass bei einer Ablehnung die eigenen Fluglinien nicht mehr nach Amerika fliegen dürfen, die der anderen aber schon.