19.07.2005 · Nachdem das Verfassungsgericht die Umsetzung des EU-Haftbefehls in Deutschland verworfen hat, soll schnell ein neues Gesetz her. Justizministerin Zypries will es noch vor einer möglichen Neuwahl verabschieden, Innenpolitiker Wiefelspütz (SPD) sieht dafür keine Chance.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) schließt die Verabschiedung eines neuen Gesetzes über den europäischen Haftbefehl noch vor einer möglichen Neuwahl im September nicht aus. „Theoretisch würde das gehen, daß der Bundestag und auch der Bundesrat, das noch vor ... der Wahl verabschieden“, sagte Zypries am Dienstag im RBB-Inforadio. „Ob's dann praktisch geht“, müsse man sehen.
Zypries beabsichtigt, in vier bis sechs Wochen einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Montag reagieren will. „Ich hoffe sehr, daß die parlamentarischen Gremien sich dann auch noch dazu verstehen können, es zu verabschieden“, fügte sie hinzu. Die Bundesregierung habe nicht kalkulieren können, daß das Gericht das gesamte Gesetz aufheben würde. Nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe habe sie es lediglich für möglich gehalten, daß die Verfassungsrichter Nachbesserungen fordern könnten.
Wiefelspütz: Keine Chance
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Dieter Wiefelspütz glaubt aber nicht an eine neue Regelung zum Europäischen Haftbefehl noch in dieser Legislaturperiode. Zwar sei das Bundesjustizministerium sicher in der Lage, in vier bis sechs Wochen einen Gesetzentwurf vorzulegen, „der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes entspricht“, sagte Wiefelspütz am Dienstag im Deutschlandfunk. Er könne sich aber nicht vorstellen, „daß wir eine Chance haben, den noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden“.
Bei der Umsetzung des europäischen Haftbefehls fiel der Bundestag vollständig aus: Die Volksvertreter winkten den europäischen Rechtsakt, der für die Freiheitsrechte der ihnen anvertrauten Bürger so einschneidend ist, „eins zu eins“ durch.
Wiefelspütz sagte, das umfangreiche Gesetzgebungsverfahren werde erst in der nächsten Wahlperiode umzusetzen sein, „dann aber sicherlich sehr zügig“.
Darkazanli wieder auf freiem Fuß
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Montag die deutschen Regelungen zur Umsetzung des Europäischen Haftbefehls für nichtig erklärt. Das im August 2004 in Kraft getretene Gesetz greife unverhältnismäßig in das Grundrecht ein, wonach im Grundsatz kein Deutscher an das Ausland ausgeliefert werden darf. Der Gesetzgeber habe die EU-Vorgabe für den Haftbefehl falsch umgesetzt. Das Instrument selbst kritisierten die Verfassungsrichter nicht.
Auslöser für das Urteil war eine Verfassungsbeschwerde des Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli, der in Spanien der Zugehörigkeit zur islamistischen Extremistenorganisation Al Qaida beschuldigt wird. Er wurde noch am Nachmittag in Hamburg aus der Auslieferungshaft entlassen. (Siehe auch: Terrorverdächtiger Darkazanli aus der Haft entlassen)
Gewerkschaft der Polizei kritisiert Gesetzgeber
Wiefelspütz widersprach auch der Einschätzung, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erschwere oder schwäche die Terrorismusbekämpfung. „Wir machen Terrorismusbekämpfung in Deutschland im Rahmen des Rechtsstaates, und nicht etwa mit einem abgeschwächten Rechtsstaat.“ Das Urteil sei wichtig. Die hohen Auslieferungshürden in Deutschland seien Grundrechtsschutz. Zypries hatte das Urteil am Montag als „herben Rückschlag“ für den Kampf gegen den Terrorismus bezeichnet.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, forderte schnelles Handeln. Der Rechtsstaat habe versagt. „Der Gesetzgeber hat hier seine Hausaufgaben vernachlässigt und die EU-Vorgaben nicht richtig umgesetzt“, sagte er.
Einige sehen sich bestätigt
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) begrüßte das Urteil. „Ich möchte auch nicht einen mutmaßlichen deutschen Straftäter an ein ausländisches Gericht ausliefern müssen, wenn dieser nicht zumindest die Chance der gerichtlichen Überprüfung seiner Auslieferung in Deutschland hatte“, sagte er.
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, sie sehe sich bestätigt. „Ich habe von Anfang an Bedenken gegen die Umsetzung dieses europäischen Haftbefehls in Deutschland gehabt, ganz einfach, weil der Rechtsschutz für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleistet ist“, sagte sie.
Der Vorsitzende des Europa-Ausschusses des Bundestags, Matthias Wissmann (CDU), forderte, die Nachbesserungen möglichst rasch und möglichst schonend einzuführen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen, kündigte an, der Bundestag werde ein Verbindungsbüro in Brüssel eröffnen, um sich intensiver in die EU-Gesetzgebung einzuschalten.