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Nach Frattinis Vorschlag Zypries und Schäuble streiten über Fluggastdaten

 ·  Innenminister Schäuble (CDU) setzt sich für die Speicherung von Fluggastdaten in der EU ein, wie sie Justizkommissar Frattini plant. Justizministerin Zypries (SPD) befürchtet dagegen einen „weiteren Schritt hin zu einem Präventionsstaat“.

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Bundesinnenminister Schäuble (CDU) und Justizministerin Zypries (SPD) streiten über die geplante Passagierdatenerhebung, die innerhalb der Europäischen Union zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingeführt werden soll. Nachdem ein entsprechender Vorschlag des EU-Kommissars für Innen- und Justizpolitik, Frattini, vergangene Woche von den europäischen Innenministern erörtert worden war, nutzte Frau Zypries die Gelegenheit eines Polizeikongresses in Berlin, um in Anwesenheit von Frattini und Schäuble ihre Zweifel zu äußern.

Das Vorhaben sei kein Beispiel für die wünschenswerte Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Sie habe, sagte die Ministerin, „ernste Bedenken“, ob das Passagierdatenvorhaben mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sei. „Ich würde eher meinen, dass das mit deutschem Verfassungsrecht nicht vereinbar ist.“

Innenminister Schäuble zeigte sich verärgert über Frau Zypries' Ausführungen. Es sei „ein bisschen früh“, sich darüber jetzt schon so zu äußern. Zunächst sollten sich die nationalen Parlamente und das Europäische Parlament mit dem Vorschlag befassen. Schäuble sagte, es gebe ein Passagierdatenabkommen mit den Vereinigten Staaten, das den Vorschlägen sehr ähnlich sei und dennoch im letzten Jahr von Bundestag und Bundesrat angenommen worden sei. Die Justizministerin befürchtet hingegen: „Dieser Vorschlag wäre ein weiterer Schritt hin zu einem Präventionsstaat.“ Auch sei „bereits fraglich, ob diese Passagierdaten überhaupt geeignet sind, uns bei der Terrorismusbekämpfung voranzubringen“. Im Entwurf der Kommission werde das nur behauptet, aber nicht belegt.

Passagieren droht „Risikoanalyse“

Frattinis Vorschlag sieht die Speicherung und Weitergabe von 19 Daten vor. Neben Name, Adresse und Telefonnummer des Reisenden sind darunter auch Angaben dazu, wie er das Ticket bezahlt hat, auf welchem Platz er gesessen hat, sowie „sonstige Sitzplatzinformationen“, womit wohl die Essensauswahl gemeint ist. Erhoben würden auch der Name des Sachbearbeiters im Reisebüro, der das Ticket verkauft hat, sowie die Namen von Mitreisenden. Die Fluggesellschaften sollen diese Informationen an staatliche Stellen übermitteln. Der Entwurf sieht vor, dass die Behörden in Zukunft jeden Passagier einer sogenannten „Risikoanalyse“ unterziehen, also einer Art Rasterfahndung. Ein Datenaustausch soll, so erläuterte Frau Zypries, nicht nur zwischen den Sicherheitsbehörden der Mitgliedstaaten möglich sein, sondern auch mit Drittstaaten.

Nach ihrer Auffassung ginge der Eingriff bei der Passagierdatenerfassung wesentlich tiefer als bei der innenpolitisch stark umstrittenen Speicherung von Kommunikationsdaten aus Telefon und Internet. Denn die Passagierdaten würden direkt beim Staat und nicht bei den Telefonunternehmen gespeichert. Sie könnten ohne jeden Verdacht und ohne Zustimmung eines Richters genutzt werden. Zudem dürften die Verbindungsdaten nur sechs Monate gespeichert werden, die Passagierdaten nach dem Vorschlag der Kommission aber 13 Jahre. Kommissar Frattini verteidigte das Vorhaben mit den Worten, ehrliche Leute hätten nichts zu befürchten, es werde Strafen bei Missbrauch geben.

Vorratsdatenspeicherung nur „laues Lüftchen“

Schäuble und auch der Interpol-Generalsekretär Noble forderten, Hürden beim Datenaustausch zwischen den europäischen Sicherheitsbehörden abzubauen. Schäuble nannte als Beispiel den Vertrag von Prüm, der europäisches Allgemeingut werden soll. Allerdings wies Frau Zypries darauf hin, dass bislang nur zwischen Deutschland, Österreich und Spanien der Datenaustausch funktioniere.

Auch der schleswig-holsteinische Justiz- und Europaminister Döring (SPD) kritisierte die Pläne zur Speicherung von Fluggastdaten. „Der Rahmenbeschluss ist verfassungswidrig“, sagte Döring der F.A.Z. Es sei nicht dargelegt worden, welchem Zweck die verdachtsunabhängige Datenerhebung überhaupt dienen solle. Zudem gebe es keine „Schutzvorschriften“. Im Vergleich zur vorgesehenen Speicherung der Fluggastdaten sei die Vorratsdatenspeicherung, die auch auf Europarecht zurückgeht und mit der sich derzeit das Bundesverfassungsgericht befasst, ein „laues Lüftchen“, sagte Döring.

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